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Beschäftigungssicherung + Angebotslücke + Vorabendhonorare

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese Woche war aber mal so richtig was los!

Eure Reaktionen auf das Angebot des rbb zur Beschäftigungssicherung – wir haben bereits in einem „Newsletter extra“ berichtet – fielen einhellig aus. Von „völlig inakzeptabel“ über: „eine Frechheit“ bis hin zu: „Dafür sind wir nicht auf die Straße gegangen!“ Mehr als hundert freie Kolleginnen und Kollegen haben am Mittwoch an einer virtuellen Versammlung teilgenommen, um sich über das Ergebnis der ersten Tarifrunde zu informieren und auszutauschen.

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rbb bietet Beendigungsschutz erst nach 25 Jahren

Gewerkschaften weisen unzureichendes Angebot zurück

Der rbb hat in der ersten Verhandlungsrunde über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche Freie ein Angebot vorgelegt. Demnach könnten Kolleginnen und Kollegen, die mindestens 25 Jahre ohne Unterbrechung im Sinne des 12a-Tarifvertrags für den rbb gearbeitet haben, nur noch aus wichtigem Grund beendet werden. Die Honorare sollen bei 80 Prozent der bisherigen Höhe gesichert werden.

Dieses Angebot ist völlig unzureichend und würde nur einen sehr kleinen Kreis von Freien tatsächlich schützen. Wir haben es unmissverständlich zurückgewiesen. Der rbb war nicht in der Lage, uns zu sagen, wie viele Kolleginnen und Kollegen diese Voraussetzungen überhaupt erfüllen. Wir fürchten: So gut wie niemand! 

Wir wollen, dass alle langjährigen Freien Beschäftigungssicherheit bekommen. Unseren Vorschlag, die Grenze für eine unbefristete Beschäftigungssicherung bei sechs Jahren zu ziehen, die auch der Manteltarifvertrag für befristete Beschäftigung von Festen vorsieht, schließt der rbb aus. Weil die Verhandlungsdelegation der Geschäftsleitung heute kein Mandat für ein anderes Angebot hatte, haben wir den Termin vorzeitig beendet. Die nächste Runde ist für den 3. Dezember vereinbart. 

Weitere Einzelheiten wollen wir mit euch bei der Versammlung am Mittwoch um 17 Uhr besprechen. Sie ist offen für alle Freien.


Euer Verhandlungsteam

ver.di: Marika Kavouras, Kathlen Eggerling, Dagmar Bednarek, Andrea MavroidisDJV: Christoph Reinhardt, Michael Hirschler, Christoph Hölscher, Lojain Al Holu

2G/3G + Einlasskontrolle + Freienversammlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

so rasant wie die Inzidenzen in die Höhe schnellen, gewinnt die Diskussion im rbb über 2G, 3G, Tests ja oder nein an Fahrt. Wer sich vor ein paar Wochen noch der Illusion hingegeben haben mag, womöglich ungeimpft und uneingeschränkt durch die Pandemie zu kommen, reibt sich jetzt vermutlich verwundert die Augen.

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CNC + Homeoffice + Mindestlohn

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Wesen geht um im rbb – das „Wesen der freien Mitarbeit“. Und auch, wenn es manchmal so aussieht, als hätten sich alle dagegen verbündet (das Justitiariat, der Produktionsdirektor, der neue Vorabend, die Fortbildungsabteilung, s.u.), am Ende der Woche sieht man deutlich: Wo Freie zusammenhalten, können sie nur gewinnen.

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Vorabend-Honorare + Abrechnungs-Check + Vielfaltskultur

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele von euch dürften dieser Tage ihre Honorarabrechnung für Oktober im Briefkasten finden – und sich über die Tarifsteigerung von 1,9% freuen.

Für die freien zibb-Kolleg*innen, die nach der Einstellung ihrer Sendung bei den neuen Vorabendformaten „Schön und gut“ sowie „Studio 3 live aus Babelsberg“ weiterbeschäftigt werden, ist die Freude stark getrübt: Ihnen wurde diese Woche verkündet, dass sie für ihre im Wesentlichen unveränderte Arbeit künftig bis zu 15 Prozent weniger Honorar bekommen sollen. Der Grund: Ihre Arbeit werde ab Januar nach den Mindestsätzen des Start-Honorarrahmens vergütet. Diese liegen aber z.T. deutlich unter den bislang bei zibb gezahlten Honoraren. Weniger Geld für die gleiche Arbeit? Ist das überhaupt erlaubt?

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Honorare beim neuen Vorabend

Stellungnahme DJV Berlin – JVBB

Vor der Umstellung der Sendung „zibb“ hin zu neuen Sendeformaten, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Honorierung der freien Mitarbeiter mit 12a-Status der Sendung „zibb“ ab 2022 erfolgen soll.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt der Tarifvertrag zur Inkraftsetzung des Honorarrahmens Programm (rbb-Honorartarifvertrag Programm). Dieser legt die Mindestvergütung für die einzelnen Tätigkeit fest.

Daneben bleibt die Höhe der Honorare, die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Tarifvertrages über den Mindesthonoraren liegen, bestehen. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Zuschnitte der Bereiche bzw. der Redaktionen umgestaltet werden und sich dabei die Tätigkeit der Mitarbeiter nicht grundlegend ändert.

Der rbb wandelt das Vorabendprogramm ab dem 1. Januar 2022. Die bisherige Sendung „zibb“ wird in neue Programmstrecken mit den Schwerpunkten Service und Talk aufgeteilt. Im Wesentlichen wird inhaltlich damit die Sendung „zibb“ fortgeführt, die ebenfalls aus den Kernelementen Service und Talk bestand. Dass es nunmehr eine klare Zuordnung der Mitarbeiter zur Redaktion „Service“ bzw. „Talk“ gibt, ändert nicht grundlegend die inhaltliche Arbeit. Nur dies kann nach dem Wortlaut der Ziffer 3 eine Absenkung von Honoraren rechtfertigen.


Dies hat zur Folge, dass die Freien Mitarbeiter, die bislang bei zibb beschäftigt waren und nunmehr ihre Arbeit in einer der neuen Redaktionen fortsetzen, unter Nr. 3 des Bereichs- und Redaktionsschutz des rbb-Honorartarifvertrag Programm fallen. Damit haben diese Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf die Honorarhöhe für die entsprechende Tätigkeit, die sie vor dem 1. Januar 2020 vom rbb erhalten haben. Hier ist der Wortlaut des Honorartarifvertrags eindeutig.

Krankenstand + Krankengeld + Krankärgern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine bemerkenswert ruhige Woche war das. Viele sind im Urlaub, die andere arbeiten fleißig für sie mit – und viele sind offenbar krank. Wir haben jedenfalls etliche Nachfragen dazu bekommen. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie diese Packungsbeilage oder fragen Sie direkt in der Freienvertretung.

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