Archiv der Kategorie: Freienvertretung

Über 1100 rbb-Beschäftigte fordern Verzicht auf Ruhegeld

Die Belegschaft des rbb fordert die Mitglieder der Geschäftsleitung auf, ihre Dienstverträge neu zu verhandeln und auf nachvertragliche Ruhegelder bedingungslos zu verzichten. Nur so könne es einen glaubwürdigen Neuanfang geben. Bei einer von Personalrat, Redaktionsausschuss und Freienvertretung organisierten „Belegschaftsversammlung von Unten“ hatten die Teilnehmer:innen eine Protesterklärung erarbeitet, der sich bis zum heutigen Freitag über 1100 rbb-Beschäftigte angeschlossen haben.

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Oktober-Erklärung

Belegschaftsversammlung von Unten am 25.10.2022

1) Verzicht auf nachvertragliches Ruhegeld!

Die bekannt gewordenen Details der Dienstverträge der Geschäftsleitung empören und erschüttern uns. Wer für einen glaubwürdigen Neuanfang stehen will, den fordern wir auf, seinen Dienstvertrag neu zu verhandeln und auf nachvertragliche Ruhegelder sowie eine übertarifliche Hinterbliebenenversorgung bedingungslos zu verzichten. Der Anspruch auf eine lebenslange Absicherung, sobald die Tätigkeit für den rbb beendet wird, ist nicht nur moralisch schwer erträglich, sondern bedeutet eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für den rbb. Wir erwarten zudem, dass diese Verträge von Arbeitsrechtlern auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.

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Nicht mehr ohne die Belegschaft!

Die rund 500 Teilnehmenden haben am 23. August 2022 die folgende Resolution beschlossen:

Auch die Abberufung der rbb-Intendantin durch den Rundfunkrat konnte den Vertrauensverlust in die verbliebene Geschäftsleitung nicht stoppen. Im Gegenteil: Ihr Agieren hat die Hoffnung auf konsequente Aufklärung der Vorwürfe bitter enttäuscht. Nach der Intervention der ARD-Intendant*innen ist der rbb an den Rand der Handlungsunfähigkeit geraten. Im Interesse der Belegschaft und unseres Programms müssen alle Beteiligten ihre Verantwortung wahrnehmen: Neben den Führungskräften sind nicht nur der Rundfunk- und der Verwaltungsrat gefordert, sondern auch die Parlamente in Berlin und Brandenburg. Das Engagement und die Expertise der Beschäftigten jetzt konsequent einzubinden, wird der entscheidende Erfolgsfaktor sein.

1. Neuaufstellung der Geschäftsleitung

Nach der Intervention der ARD-Intendanten ist der Rundfunkrat gefordert, unverzüglich eine vertrauenswürdige Interims-Geschäftsleitung einzusetzen. In dieser Übergangszeit dürfen bei der Neubesetzung von Führungspositionen keine Fakten geschaffen werden.

  • Hinterzimmerkungeleien und alte Seilschaften können wir uns nicht erlauben. Die ganze Belegschaft – Feste und Freie – müssen unverzüglich in den transparenten Findungsprozess einbezogen werden. Wer die Belegschaft nicht überzeugen kann, wird keinen überzeugenden Neustart gewährleisten können.
  • Dies gilt auch für die Ausschreibung bei der regulären Besetzung der nächsten Geschäftsleitung. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen vor ihrer Wahl ihre Qualifikation nicht nur vor der Belegschaft präsentieren, sondern auch vor den Augen der rbb-Nutzer*innen in Berlin und Brandenburg bestehen.

2. Mehr Beteiligung wagen – Intendantenverfassung abschaffen!

Die unverhältnismäßig starke Stellung der Intendantin / des Intendanten bei zugleich schwacher ehrenamtlicher Kontrolle hat sich überlebt. Allein der Austausch des Spitzenpersonals wird nicht reichen. Wir brauchen wirksame Compliance-Regeln und einen zeitgemäßen rbb-Staatsvertrag.

  • Die Mitspracherechte der Beschäftigten müssen gesetzlich verankert werden, etwa bei der Besetzung von Führungspositionen bis hin zur Intendant*in. Erfolgreich führen kann nur, wer auch das Vertrauen der Beschäftigten gewinnt – statt durch Boni versüßte Gefolgschaft müssen transparentes Handeln, Kritikfähigkeit und Zivilcourage die entscheidenden Karrierefaktoren sein.
  • Wir brauchen stärkere Aufsichtsgremien. Dies erfordert nicht nur neue gesetzliche Kompetenzen und eine angemessene Ausstattung, sondern auch Persönlichkeiten, die ihre Verantwortung engagiert wahrnehmen – einschließlich der Beschäftigten, deren interne Kenntnisse systematisch eingebunden werden müssen.
  • Die Freien – knapp die Hälfte der Belegschaft und der allergrößte Teil der Journalistinnen und Journalisten – werden bisher nicht durch den Personalrat vertreten und sind nicht in die Rundfunk- und Verwaltungsräte eingebunden. Das längst erkannte Problem muss unverzüglich im Staatsvertrag umgesetzt werden.

3. Aufklärungskommission / Zukunftskommission

Die Beschäftigten werden in den nächsten Tagen Persönlichkeiten aus der Mitte der Belegschaft und von außen benennen. Sie sollen unabhängig und im Auftrag aller rbb-Beschäftigten

  • aufklären, wie die Missstände in der Geschäftsleitung über einen so langen Zeitraum toleriert werden konnten,
  • wie allen hehren Unternehmenszielen zum Trotz eine Unternehmenskultur gedeihen konnte, in der selbst offenkundige Verfehlungen und fragwürdige Führungsentscheidungen hingenommen werden konnten.
  • Die Mitglieder der Kommission müssen für ihre Aufgabe freigestellt werden, sie müssen die volle Unterstützung der amtierenden Geschäftsleitung bekommen und Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen. Sie agieren unabhängig von Weisungen und berichten der Belegschaft laufend.
  • Die Kommission legt einen betriebsöffentlichen Bericht vor und gibt Empfehlungen, wie das Vertrauen zwischen Belegschaft und Führungskräften gestärkt werden kann und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um vergleichbare Vorgänge in Zukunft zu verhindern.

Bei aller Hilfe von außen, die wir jetzt brauchen: Damit der rbb-Neustart gelingt, müssen wir uns auch intern neu aufstellen. Gemeinwohlorientierung, flache Hierarchien, transparente Planung, konsequente Offenheit für die Wünsche unserer Nutzer*innen, Priorität für hochwertige Inhalte, mehr Ressourcen für ein gutes und vertrauenswürdiges Programm sind Daueraufgaben, die wir nicht an eine Geschäftsleitung delegieren können. Eine gesellschaftliche Debatte über eine Schärfung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist überfällig. Die Glaubwürdigkeit des rbb werden wir nur wieder herstellen können, wenn unsere Arbeit überzeugend ist und wenn wir von unserer Arbeit überzeugt sind.

Freie dürfen nicht auf der Strecke bleiben 

Die Freienvertretung hält den Rücktritt von Patricia Schlesinger als Intendantin für die richtige Entscheidung. Nur so kann nach wochenlangen Spekulationen in den Medien über vermeintliche oder tatsächliche Verfehlungen in der Chefetage  Ruhe für eine lückenlose und transparente Sachaufklärung einkehren. Dazu muss die gesamte Geschäftsleitung beitragen. Hoffentlich ohne die journalistische Arbeit freier wie fester Kolleg*innen weiter zu belasten.

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„25 Jahre“ ist die kleine Schwester von „nie“

Die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Geschäftsleitung um eine Beschäftigungssicherung für langjährige Freie Mitarbeiter*innen werden am Freitag, 3.12., fortgesetzt. Die Freienvertretung hatte nach der ersten Verhandlungsrunde die Freien gebeten, ihre Einschätzung des aktuellen Angebots kurz aufzuschreiben (80 Prozent Einkommensschutz nach 25 Jahren ununterbrochener Tätigkeit). Wir haben daraufhin sehr viele Emails bekommen, viele davon wurden ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben. Die im Folgenden dokumentierten Statements sind insofern nicht vollständig, aber repräsentativ.

Eure Freienvertretung

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Rahmenvertrag an Rahmenvertrag an Rahmenvertrag – im Aufenthaltsrecht nennt man so etwas Kettenduldung. Aber offenbar ist es leichter, einen deutschen Pass zu bekommen, als eine Beschäftigungssicherung beim rbb. 25 Jahre – da fehlen einem die Worte.
Ursula Voßhenrich

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