Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine bemerkenswert ruhige Woche war das. Viele sind im Urlaub, die andere arbeiten fleißig für sie mit – und viele sind offenbar krank. Wir haben jedenfalls etliche Nachfragen dazu bekommen. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie diese Packungsbeilage oder fragen Sie direkt in der Freienvertretung.
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Warnhinweis: Der rbb meldet Freie ohne Rahmenvertrag standardmäßig zum ermäßigten Beitragssatz bei der Krankenversicherung an. Das führt zwar zu etwas geringeren Sozialabzügen, aber man verliert dadurch vor allem den Anspruch auf Krankengeld (und Mutterschaftsgeld). Das am schnellsten wirkende Gegenmittel: Die Wahlerklärung. Be-Handlungsbedarf? Wenn der SV-Schlüssel oben rechts auf der Vergütungsmitteilung mit einer „3“ anfängt (steht für „ermäßigter Beitragssatz“). Wer parallel über die KSK versichert ist, muss sich über eine „3“ nicht erschrecken, alle anderen sollten aber unverzüglich die Wahlerklärung abgeben.
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Zulassungsstudie: Was macht eigentlich der neue Wirkstoff „Beendigungsschutz“? Vor der Zulassung für die Gruppe der „langjährigen Freien“ durch die Tarifvertragsparteien sind noch weitere Studien notwendig. Der Knackpunkt: Wer gehört eigentlich zu den „Langjährigen“? Du vielleicht? Um die Wirksamkeit besser einschätzen zu können, bittet die Freienvertretung um Mitwirkung. Bitte nutzt unsere Umfrage (https://forms.office.com/r/5mCHpnz8qw) und schreibt uns kurz auf, seit wie vielen Jahren ihr für den rbb arbeitet bzw. welche Unterbrechungen es dabei vielleicht gab. Wir wollen ja keine Placebo-Effekte riskieren. Eure Angaben unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
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Verlaufskontrolle. Wer bereits NPG-Bestandsschutz verschrieben bekommen hat, braucht bei der obigen Umfrage nicht mitmachen. Nach der Erklärung des Produktionsdirektors in der Belegschaftsversammlung interessiert uns aber etwas anders: Wie läuft es mit der Angebotsgarantie? 20 Prozent Überschreitung sind in Ordnung, sagt Herr Augenstein. Uns kam es bisher eher so vor, als seien nennenswerte Überschreitungen eher die Ausnahme als die Regel, und als würden immer neue Freie geholt, statt die eigenen Leute mehr zu beschäftigen. An alle mit Bestandsschutz: Nutzt bitte diese Umfrage (https://forms.office.com/r/hL0TpHvLAL), damit wir wissen, was eigentlich Sache ist.
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Nebenwirkungen: Über den Umgang mit geschützten Honoraren haben sich viele Freie in dieser Woche sehr geärgert. Leider lesen manche Chefs nicht die Dosierungsvorschriften zum Honorarrahmen Programm („Inkraftsetzungs-Tarifvertrag“), bevor sie ihren Etat kurieren wollen. Zur Erinnerung: Geschützte Honorare müssen so lange weitergezahlt werden, bis der Ziel-Honorarrahmen erreicht ist. Keine Rolle spielt jedenfalls, ob sich der Titel einer Sendung ändert oder das Organigramm, solange „die Tätigkeiten sich nicht grundlegend ändern“. #towhomitmayconcern
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Prävention. Doch noch vorm Herbst impfen lassen? Wer die Impfaktion verpasst hat, kann bei Betriebsarzt Dr. Hücker einen individuellen Beratungs- bzw. Impftermin mit BioNTech bekommen (betriebsarzt@rbb-online.de oder telefonisch unter -12611).
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Patientenrechte. Nach den neuesten Angaben der Personalabteilung (7/2020-6/2021) haben in den zwölf Monaten 883 Arbeitnehmerähnliche für keinen einzigen Tag Zahlung im Krankheitsfall beantragt. Das sind fast 60 Prozent. Schön, falls die alle wirklich immer fit waren. Aber die Freienvertretung fürchtet, dass längst nicht alle ihre Rechte kennen. Dass wieder mal 180 Kolleg*innen kein Urlaubsentgelt beantragt haben (alles zusammen im Wert von über 400.000 Euro), ist jedenfalls bedauerlich. Vielleicht brauchen manche einfach mal einen kollegialen Tipp. Die Anträge gibt es jedenfalls hier und hier.
Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!
Eure Freienvertretung
Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, ersetzt den URL-Anfang (https://intranet.rbb-online.de/) durch https://mein.rbb-online.de:11005/.