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#bestandsschutzfüralle + Inflationsausgleich + Abschlagszahlungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was für eine Woche! Eine derartige Anhäufung guter Nachrichten ist die krisengebeutelte Belegschaft ja gar nicht mehr gewöhnt. Mit Hiobsbotschaften können wir mittlerweile recht souverän umgehen… und jetzt sowas!

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Es könnte einem angesichts der Ergebnisse der Tarifverhandlungen in der zurückliegenden Woche glatt so eine Vokabel wie „Durchbruch“ rausrutschen. Doch die stets besonnene Freienvertretung weiß natürlich, dass man den Tag nicht vor dem Abend loben soll. (Genug gefloskelt!) Noch sind weder die Gehalts- und Honorartarifverhandlungen noch die über den Bestandsschutz für die freien Kolleg:innen vollends abgeschlossen. Aber wenn beide Delegationen sich öffentlich so einig sind: „Tarifabschluss steht“ (Gewerkschaften) – „einen wichtigen Schritt vorangekommen“ (rbb) dann wollen wir das nicht schlecht reden!

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Man könnte die Gemütslage der Freienvertretung in Hinblick auf #bestandsschutzfüralle sogar als verhalten euphorisch bezeichnen. Nein, es wird keinen Bestandsschutz geben, wie ihn ein Teil der Kolleg:innen in der Produktion vor Jahren erhalten hat. Auf der gestrigen Informationsveranstaltung der Freienvertretung zum Stand der Tarifverhandlungen in Sachen Beendigungsschutz war öfter von einem „atmenden System“ die Rede. Soll heißen: Alle freien Kolleg:innen können in den Beendigungsschutz „hineinwachsen“. Und je länger jemand für den rbb arbeitet, um so sicherer kann er oder sie sich fühlen. Es wird keinen geschlossenen Kreis geben nach dem Motto: Wer einmal drin ist, hat es gut, die anderen schauen durch die Röhre. Aber es wird auch keine Garantie geben, dass man bis zur Rente ein gleichbleibendes Einkommen hat. Immerhin ist der rbb den Gewerkschaften in zwei wesentlichen (Knack-)Punkten entgegen gekommen! Erstens: Nach 20 Jahren dürfen Freie nicht mehr beendet werden (nur noch aus wichtigem Grund, was eine sehr hohe Hürde darstellt; bei den angestellten Kolleg:innen greift das nach 15 Jahren) und die Berechnungsgrundlage für die Honorargarantie wird aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre (plus Tarifsteigerungen) gebildet. Diese Honorargarantie wächst mit den Jahren der Senderzugehörigkeit immer weiter an. Nach 20 Jahren beim rbb liegt sie bei 100 Prozent. Es sollte nach Überzeugung der Gewerkschaften keine Soll-Bruchstelle geben, zu der die Leute – rechtzeitig vor Erreichen einer möglichen Bestandsgarantie – vor die Tür gesetzt werden. So wie es beim NDR vor Jahren der Fall war.

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Der Teufel steckt aber wie immer im Detail. Die Verhandlungsdelegationen knobeln jetzt noch an einer gerechten Formel für die Ermittlung der Honorargarantie. Und mit Sicherheit wird es auch etliche Sonderfälle geben, die individuell betrachtet werden müssen. Immerhin – auch da hat der rbb einen Schritt in Richtung der Gewerkschaften gemacht: Es wird eine Härtefallkommission geben, die den Einzelfall unter die Lupe nimmt. Und wie immer steht auch die Freienvertretung euch bei Fragen zur Seite.

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Die Freude über einen nahenden, endgültigen Abschluss kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Ergebnis der Gehalts- und Honorarverhandlungen ernüchternd ist. Der rbb hat nicht viel zu verteilen. Das hatte Interimsintendantin Vernau in den letzten Wochen immer wieder deutlich gemacht. Und deshalb bleibt es bei der mageren (linearen) Steigerung von 2,8% zum 1. Dezember 2023. Die Besserverdienenden mit einem Bruttoverdienst von über 8000€ müssen bis 2024 auf ihre Erhöhung warten. Dieses Ergebnis lag schon im Mai vor und war von den Tarifkommissionen der Gewerkschaften – wenn auch mit großen Bauchschmerzen – abgesegnet worden. Allen ist klar, dass diese magere Steigerung die Inflationsrate nicht einmal annähernd einholen kann. Und deshalb starren viele – völlig zu Recht – auf den angekündigten Inflationsausgleich. Und ja, auch er kommt, und zwar für alle angestellen und arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitenden.

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Ein Wermutstropfen für die Freien bleibt: Es ist lediglich die Anhebung auf Honorarstufe 5 im derzeit gültigen Start-Honorarrahmen verhandelt worden. Damit müssen die freien Kolleg:innen vermutlich noch etliche Jahre darauf warten, dass für gleiche Arbeit endlich auch gleiches Geld bezahlt wird. Der vor Jahren vereinbarte Ziel-Honorarrahmen ist nach wie vor in weiter Ferne. Dafür wird es zukünftig in einem anderen Bereich zu mehr Gerechtigkeit kommen: Die Ersatzhonorare der freien Kolleg:innen bei Fortbildungen werden auf das individuelle Durchschnittshonorar angehoben. Damit ist das (vorsintflutliche) Fortbildungshonorar von 75 € Geschichte. Bereits nächste Woche Donnerstag sollen die letzten Details geklärt und der Tarifvertrag abschließend paraphiert werden. Wir werden den Vollzug melden!

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Und gleich noch etwas aus der Kategorie „längst überfällig“: Ab sofort können die bestandsgeschützten Kolleg:innen aus der Produktion Abschlagszahlungen monatlich beantragen. Und zwar wenn absehbar ist, dass das garantierte Einsatzvolumen, also die im Honorarvertrag garantierten Einsatztage, nicht angeboten werden können. Der Sender zahlt dann zwar nur 75 % der Summe, die den Kolleg:innen zusteht. Der Rest muss – wie gehabt – Anfang des  Folgejahres beantragt werden. Aber immerhin gibt es auf diese Weise keine „Durststrecke“ mehr mit monatelangem Warten auf die Ausgleichszahlung.

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Heute ist die Deadline für Stellungsnahmen zum neuen Staatsvertrag. Unsere neue Intendantin hatte ja bereits bei ihrem Einstand darauf hingewiesen, dass der rbb an etlichen Stellen anderer Meinung ist als die Senats- und Staatskanzleien von Berlin und Brandenburg. In der kommenden Woche wird es dazu einen Austausch im rbb geben, auch mit den Personalvertretungen, die allesamt – Redaktionsausschuss, Personalrat und Freienvertretung – ihre Einwände ebenfalls bereits formuliert haben. Eine Belegschaftsversammlung zum Thema wird vorbereitet, so heißt es. Es gibt einiges zu kritisieren am vorliegenden Vorschlag. Deshalb ist zu erwarten, dass die Diskussion um die Neufassung großen Raum einnehmen wird. Die Freienvertretung ist jedenfalls froh, dass der neue Staatsvertrag die Freien endlich im und durch den Personalrat vertreten sieht. Bleibt zu hoffen, dass trotz nötiger Diskussionen das angestrebte Datum zum  Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages im Februar 2024 nicht gerissen wird. Dann reicht es gerade noch für die Personalratswahlen im Mai.

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Heute fand dann auch der lange angekündigte „Runde Tisch“ zu den Beschäftigungsperspektiven der MiMa-KollegInnen statt: mit Chefredakteur, Programmdirektorin, Personalchef, Mima-Redaktionsleitung, Personalrat und Freienvertretung – aber bedauerlicherweise ganz ohne betroffene MiMa-Mitabeiter:innen. Die hatten sich in einer Online-Befragung der Freienvertretung vorab schon überwiegend unzufrieden mit den Vermittlungsbemühungen des rbb gezeigt: Zu unengagiert, zu unverbindlich, zu intransparent. Nur wenige MiMa-Freie haben bislang konkrete Zusagen für eine Beschäftigung beim rbb über das Jahr 2023 hinaus. Auch der Runde Tisch brachte kaum Klarheit. Allerdings wird es wohl Beendigungen für Redaktionsmitarbeiter:innen geben, da nicht für alle alternative Beschäftigungsmöglichleiten gefunden werden können – aber, so hofft der Chefredakteur, „nur“ in einstelliger Zahl. In zwei bis drei Wochen soll es konkretere Informationen geben. Bis dahin werde weiterhin versucht, möglichst viele in anderen Bereichen unterzubringen. Wir werden diesen Prozess weiterhin sehr genau beobachten.  #tobecontinued

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Und nun zu einem Ereignis, bei dem die Freienvertretung grübelt, wie es zu bewerten ist. Unser Infocafé. Bei schönstem (wenn auch etwas windigem) Wetter haben wir am vergangenen Dienstag unter der prächtigen Eiche in Potsdam den Auftakt zur neuen Kennenlern-Reihe der Personalvertretungen gemacht. Trotz eines super Angebots an (zum Teil sogar selbstgebackenem!) Kuchen und heißem Kaffee war der Andrang – sagen wir mal – überschaubar. Wenn auch die Gespräche mit denen, die gekommen sind, sehr interessant und konstruktiv waren. Dennoch müssen wir uns selbstkritisch fragen: Haben wir etwas falsch gemacht? Die Idee – übrigens im Zukunftsprozess geboren – dahinter ist ja, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit haben sollen, ihre Interessenvertretung besser kennenzulernen. Können wir einfach mal (selbstsicher) davon ausgehen, dass ihr uns schon gut (genug) kennt und womöglich auch ohne Infocafé wisst, wie wir arbeiten? Aber den Kuchen habt ihr definitiv verpasst!

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Die (leider aus Erfahrung) pessimistische Freienvertretung hat in Sachen ARD-Kompetenz-Center (und die leeren Hände des rbb bei der Verteilung) in der letzten Woche vielleicht ein wenig zu schwarz gemalt? Wie berichtet haben sich die großen Anstalten die wichtigen Themen wie Gesundheit, Verbraucher und Klima unter den Nagel ger.… äh unter ihre Federführung genommen. Aber noch ist nicht alles verloren, wie in der Versammlung der Chefredaktion am vergangenen Dienstag zu vernehmen war. Schließlich warten noch so wichtige Themen wie „Kulinarik“ und „Reise“ auf ihre Verteilung. In diesen Feldern liegt ja wohl eindeutig die Kernkompetenz des rbb! Anders als zum Beispiel bei…. „Klima“ …oder „Kultur“ womöglich….

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Und zum Schluss gucksdu:  Freienkongress am 13. und 14. Oktober beim WDR in Köln.

Anmeldung hier! Super Themen, super Gäste! Machsduschnelljetzt!

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, loggt sich am besten erstmal ein über https://mein.rbb-online.de.

Stellungnahme der rbb-Freienvertretung zum Staatsvertrags-Entwurf

Die rbb-Freienvertretung ist seit mehreren Jahren Ansprechpartner, wenn es um die Angelegenheiten der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb geht. Auch jetzt nehmen wir gerne Stellung zu der vorgelegten Synopse vom 23.08.2023, insofern er die Angelegenheiten von Arbeitnehmerähnlichen betrifft. Ausdrücklich verweisen wir auch auf unsere Stellungnahme vom 27. Oktober 2022, in der wir bereits Vorschläge zu verschiedenen Neuregelungen gemacht hatten.

Freie in den Personalrat

  • Wir begrüßen ausdrücklich, dass § 34 in der seit längerer Zeit abgestimmten Form nunmehr in Kraft gesetzt werden soll. Der vorgesehene Zeitplan mit Inkraftsetzung zum 1. Februar 2024 gewährleistet eine rechtssichere Umsetzung der für Mai 2024 vorgesehenen Personalratswahl unter Einbeziehung der Arbeitnehmerähnlichen.
  • Ebenfalls zu begrüßen ist die Klarstellung in der Übergangsbestimmung in § 40 Abs. 8, nach der der zum Zeitpunkt amtierende Personalrat bzw. die amtierende Freienvertretung bis zur Konstituierung ggf. länger im Amt bleibt bzw. dass der Personalrat nach dem Inkrafttreten neu zu wählen ist. Eine zeitliche Präzisierung (ggf. „unverzüglich“ oder „spätestens drei Monate nach Inkrafttreten“) könnte zu noch mehr Verhaltenssicherheit führen.
  • Ohne dem Verlauf der Beratungen in den Parlamenten vorgreifen zu können, machen wir darauf aufmerksam, dass die Übergangsbestimmung im Extremfall zu zwei sehr kurz aufeinander folgenden Wahlen führen könnte (etwa bei einem Inkrafttreten zum 1. Juni). Weil dies aus praktischen und demokratischen Erwägungen die Wahlen belasten könnte, regen wir an, dass der seit langem unstrittigem Passus in § 34 Abs. 1 im Falle einer absehbaren Verzögerung des Gesamtwerks vorgezogen wird und ggf. auch ohne die weiteren Änderungen rechtzeitig vor dem Wahltermin im Mai in Kraft gesetzt wird.

Betriebliche Selbstkontrolle stärken!

Dass viele andere unserer Vorschläge vom 27. Oktober 2022 in Ihrem Entwurf nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden, nehmen wir zur Kenntnis. Nach wie vor halten wir es für erforderlich, nach dem rbb-Skandal die Verantwortung der Belegschaft auch im Sinne einer alltäglichen Compliance-Kultur erheblich zu stärken.

  • Dazu hatten wir u.a. eine paritätische Einbindung der Interessenvertretungen in den Verwaltungsrat vorgeschlagen sowie die verbindliche Rückkopplung bei der Besetzung von Führungspositionen mit den jeweils fachlich zuständigen Vertretungen und Gremien.
  • Die Schaffung eines kollegialen Direktoriums (§ 23 Abs. 1) geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung, dürfte aber in der vorgelegten Form die überkommene Interdant:innenverfassung nicht überwinden, so lange die beiden vorgesehenen Direktor:innen auf Vorschlag der Intendantin gewählt bzw. abberufen werden (§ 13 Abs. 1) und diese die Gesamtverantwortung trägt (§ 23 Abs. 3). Wir regen daher an, im Anschluss an die Novellierung zu evaluieren, ob die Neuregelung tatsächlich die erhofften Effekte erzielt.
  • Vielversprechend ist dabei aus unserer Sicht die Schaffung von getrennten Wahlen der Direktor:innen durch den Rundfunkrat (Programm) bzw. den Verwaltungsrat (Verwaltung und Technik).
  • Dagegen warnen wir vor einer zu starren staatsvertraglichen Vorgabe für die Geschäftsbereiche innerhalb des Direktoriums. In Anbetracht des absehbar hohen Umgestaltungsbedarfs der Senderstrukturen sollte die Geschäftsverteilung jederzeit ohne Gesetzgebungsverfahren situationsgerecht anpassbar sein. (Etwa durch die von uns im Oktober 2022 vorgeschlagen Ergänzung: „Eine andere Aufteilung der Geschäftsbereiche kann die Geschäftsleitung im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat beschließen, wenn es dafür sachlich-organisatorische Gründe gibt.“)
  • Die Erfahrungen der letzten beiden Findungskommissionen deuten darauf hin, dass der in § 22 Abs. 2 skizzierte Rahmen Organkonflikte zwischen Rundfunkrat und Verwaltungsrat begünstigt. Wir regen an, stattdessen das Verfahren der Intendant:innenfindung und -wahl beim Rundfunkrat zu belassen, die Zuständigkeit des Verwaltungsrats ausdrücklich auf den Vertragsabschluss zu beschränken und klarzustellen, dass sich die Beteiligung des Personalrats auf das gesamte Einstellungsverfahren bezieht.
  • Wir begrüßen, dass die fachlichen Anforderungen an Mitglieder des Rundfunk- bzw. Verwaltungsrats und die Ausstattung der Geschäftsstelle wie in anderen Sendern nun staatsvertraglich verankert werden sollen. Mit Blick auf den Rundfunkrat halten wir aber die von uns vorgeschlagene Erweiterung um beratende Mitglieder aus der Belegschaft weiterhin für zielführend, um den ehrenamtlichen Rundfunkräten jederzeit die Orientierung in dem komplexen Unternehmen rbb zu ermöglichen.
  • Die im Oktober vorgeschlagenen Schaffung von Vertrauenspersonen in den Bereichen halten wir weiterhin für einen wesentlichen Kern, um die betriebliche Selbstkontrolle zu stärken.

Regionale Berichterstattung strukturell absichern

Mit Sympathie sehen wir, dass die Staatsvertragsgeber eine ausgewogene regionale Berichterstattung in beiden Bundesländern sicherstellen wollen – die derzeit im Wesentlichen gewährleistet wird durch den Einsatz freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir fürchten aber, dass die gewählten Ansätze am Kern des Problems vorbeigehen und im Ergebnis wirkungslos bleiben werden.

  • Nicht zuletzt die exzessive Anwendung von § 3 Abs. 7 begünstigt bisher eher die Vernachlässigung von Regionalberichterstattung, da sie in den zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichteten Redaktionen als tagtäglich zu optimierender Kostenfaktor betrachtet werden muss statt als strukturell abzusichernde Aufgabe. Freie Mitarbeit ist ein hohes Gut, um die Rundfunkfreiheit und das Abwechslungsbedürfnis sicherzustellen – aber ist das falsche Mittel, um nachhaltige programmliche „Präsenz in der Fläche“ aufzubauen und Kontinuität der Berichterstattung über viele Jahre zu gewährleisten.
  • Wir begrüßen, wenn die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen verbessert werden, etwa durch die Festschreibung eines zusätzlichen Regionalbüros in Brandenburg an der Havel (§ 2 Abs. 3). Dies reicht aber bei weitem nicht aus. Wesentliche Gründe der leider nur begrenzten Erfolge seit Einführung der sogenannten „Regionalkorrespondent:innen in freier Mitarbeit“ dürfte auch an den unattraktiven Rahmenbedingungen, der mangelhaften Ausstattung und fehlenden Perspektiven aufgrund der tageweise Beschäftigung liegen. Der Staatsvertrag trägt in seiner jetzigen Form zumindest dazu bei, § 3 Abs. 7 sollte darum wie von uns im Oktober 2022 vorgeschlagen geändert werden.
  • Die Festschreibung einer Mindestdauer der Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms (§ 4 Abs. 2) mag zwar mit Blick auf die Rundfunkfreiheit vertretbar sein, irritiert aber, weil die vorgesehenen 60 Minuten weit hinter der geübten werktäglichen Praxis zurückbleiben. Schon von daher ist nicht zu erkennen, wie solche Mindestvorgaben entscheidenden Einfluss auf die regionale Berichterstattung nehmen könnte. Damit solche Vorgaben nicht leerlaufen, müssten sie aber auch nachhaltig mit Personal unterlegt werden.
  • Wie die Schaffung von zwei neuen Leitungspositionen (§ 4 Abs. 4) oder die Einstellung bzw. Entlassung der unmittelbar an der Erstellung der Landesangebote Mitarbeitenden auf Vorschlag der Intendantin die Regionalberichterstattung stärken könnte, erkennen wir nicht. Vielmehr fürchten wir, dass der entstehende Verwaltungsaufwand (unmittelbar an der Erstellung der Landesangebote beteiligt sind hunderte Mitarbeitende) und die Neuorganisation der Programmdirektion möglichen Verbesserungen mehr im Weg steht als nützt.

Tarifverhandlungen Beschäftigungssicherung auf der Zielgeraden


Beim heutigen Verhandlungstermin am 21. September ist ein Kompromiss in Sichtweite gerückt. Die rbb-Verhandlungsdelegation ist den Gewerkschaften in zwei wichtigen Punkten entgegengekommen: So wird es eine Konfliktkommission für Härtefälle wie im NPG-Bestandschutztarifvertrag geben. Und bei der Berechnung von Ausgleichsansprüchen sollen nun fünf statt drei Beschäftigungsjahre berücksichtigt werden. Den Gewerkschaften ist ein längerer Zeitraum wichtig, weil so auch unregelmäßigen Beschäftigungsverläufen eher
Rechnung getragen werden kann.


Im Gegenzug würden die Gewerkschaften akzeptieren, dass nach 20 Jahren
Beschäftigungszeit eine Beendigung nur noch aus wichtigem Grund erfolgen darf.


Wie die Berechnung der Honorargarantie einschließlich der in den fünf Berechnungsjahren
erfolgten Tarifsteigerungen in eine handhabbare Formel gebracht wird, erarbeitet eine
kleine Arbeitsgruppe der Tarifparteien.

Um die Einigung darüber und weitere Details wird es beim nächsten Verhandlungstermin am 6. Oktober gehen.


Eure gewerkschaftliche Verhandlungsdelegation
ver.di: Marika Kavouras, Dagmar Bednarek, Andrea Mavroidis, Kathlen Eggerling
DJV: Michael Hirschler, Christoph Reinhardt

Beendigungen + Tarifverhandlungen + Infocafé

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der Sommerpause und dem hoffnungsvollen Intendantinnenwechsel ist jetzt leider endgültig Schluss mit Verschnaufen: Der wirklich unerfreuliche Teil am Vernau-Sparkurs hat begonnen. Die ersten Beendigungsmittteilungen liegen in den Briefkästen. Wir beraten die Betroffenen, so gut wir eben können. Und wer jetzt keinen Anwalt hat, sollte sich langsam beeilen – der rbb-Sparkurs ist immerhin für Arbeitsrechtler ein kleines Konjunkturpaket.

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Unsere Bitte: Wenn ihr auch zu den Betroffenen gehört – bitte meldet euch bei uns, wenn ihr das möchtet. Wir können leider nicht auf euch direkt zukommen, denn von sich aus informiert der rbb uns nicht darüber, wen er für Beendigungen oder wesentliche Einschränkungen im Auge hat. Soweit die Theorie:  Erst finden Gespräche in der Abteilung statt, dann geht das Einschreiben mit der (An-)Kündigung heraus. In der Praxis: Verlasst euch besser nicht darauf, dass die Freienvertretung zumindest danach von Amts wegen informiert wird – kommt lieber einfach auf uns zu. Wenn das Einschreiben im Kasten ist, sind die Chancen leider nicht sehr groß, dass sich der rbb es nochmal anders überlegt. In vielen Fällen dürfte nur der Weg über das Arbeitsgericht aussichtsreich sein – wie man da hinkommt, dazu beraten wir gerne.

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Doch auch wenn es nicht gleich um Beendigungen geht, wirft der enorme Sparkurs (der ja erst so richtig in 2024 losgeht) seine Schatten voraus. Stichwort Vorabend! Die in der Nach-zibb-Ära erfundenen Sendungen „Schön und Gut“ und „Studio 3“ stellen in diesem Jahr noch die Arbeit ein. Wann genau der „neue“ Vorabend an den Start geht, ist noch nicht klar. Für die vielen freien Kolleg:innen steht somit wieder eine Zeit der Unsicherheit bevor, Dienste fallen weg, Beschäftigungsgarantien – Fehlanzeige. Das sorgt – verständlicherweise – nicht gerade für eine euphorische Aufbruchsstimmung!

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In diesen Fällen ist die Freienvertretung leider auch machtlos! Aber was machen wir eigentlich, wenn es nicht um Kürzungen und Entlassungen geht? Darüber informieren wir euch gerne am kommenden Dienstag. Natürlich nahbar, transparent, locker, im Gespräch, auf Augenhöhe – genauso, wie es sich die Arbeitsgruppe Transparenz im Zukunftsprozess vorgenommen hat. Beim neuen „Infocafé für Mitarbeitendenvertretungen“ haben wir gerne den Auftakt übernommen, am 19. September von 14 bis 17 Uhr unter der Eiche in Potsdam. Nein, die Idee haben wir nicht der neuen Intendantin geklaut, Zeit und Ort stehen schon lange fest, aber Kaffee und Kuchen gibt es auch. Kommt auf uns zu! Anders als bei Freienversammlungen müssen wir keiner Agenda folgen und stehen auch nicht unter Zeitdruck! Wir würden uns wünschen, dass auch neue freie rbb-Mitarbeitende mal vorbeischauen, um sich über unsere Arbeit zu informieren oder uns mitteilen, worum wir uns dringend mal kümmern sollten! AUCH BEI REGEN findet das Infocafé statt, dann aber im Fernsehhaus 2, im Raum 030. Wir drücken aber die Daumen für Sonnenschein!

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Daumendrücken hat bei der Verteilung der neuen ARD-Kompetenz-Center für den rbb nicht gereicht – aber damit hat wohl auch niemand im Haus ernsthaft gerechnet. And the winner are….die Big Player in der ARD wie NDR (Gesundheit), WDR und SWR (Verbraucher) und zu dritt kümmern sich HR, MDR und SWR um das Klima. Ein verärgerter Mitarbeiter schlägt in den Kommentaren vor, dass der rbb ja stattdessen ein „Inkompetenz-Center“ in Sachen „Finanzen“ gründen könnte. Trotz neuem Führungspersonal an der Spitze ist in der Belegschaft ganz offensichtlich noch viel Raum für Zynismus.

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Apropos Verteilung: nächste Woche Mittwoch geht es mal wieder ums Geld. Die Älteren erinnern sich: noch gibt es keinen (!) Tarifabschluss bei den Gehalts-Tarifverhandlungen.

Bei der nächsten Verhandlung soll nun aber doch die Erhöhung der Kappungsgrenze auf 355 Euro eingebracht werden. Auch die Finanzierung gerechter Fortbildungshonorare soll dort abgesichert werden. Vielleicht überrascht uns ja die (endlich inthronisierte) neue Intendantin mit einer flotten Zustimmung und einem „Go“ für die rbb-Verhandlungsdelegation. Schau‘n mir mal….

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Und schon am nächsten Tag, Donnerstag, den 21.9., wird weiterverhandelt über den Beendigungsschutz aka #bestandsschutzfüralle. Danach wollen wir zusammen mit euch und der Verhandlungsdelegation der Gewerkschaften eine Zwischenbilanz ziehen. Wem kommt diese „anwachsende Honorargarantie“ eigentlich zugute – und wem nicht? Wie viel Schutz bietet ein Tarifvertrag, der dem Sender betriebsbedingte Beendigungen weiter möglich macht? Woran könnte der Abschluss scheitern? Wir freuen uns auf das Gespräch mit euch und der Verhandelnden: Teams, 21. September, 19 Uhr.

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Und falls es unter euch tatsächlich noch freie Kolleg:innen geben sollte, die nicht für den Freienkongress im nächsten Monat beim WDR in Köln angemeldet sein sollten ;-) – dann wird es jetzt aber wirklich höchste Zeit. Zudem läuft dieAnmeldung auch noch ganz komfortabel über einen QR-Code und sowohl Themen als auch die eingeladenen Gäste können sich sehen lassen. Außerdem gibt es wie immer viele Serviceangebote rund um das Freien-Dasein und viel Raum und Zeit für die kollegiale Vernetzung.

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung

Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, loggt sich am besten erstmal ein über https://mein.rbb-online.de.

Schritt in die richtige Richtung bei Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung

Bei der Verhandlungsrunde am 4. September hat die rbb-Delegation den Gewerkschaften ver.di und DJV Entgegenkommen bei der bisher strittigen Berechnung von Ausgleichsansprüchen signalisiert. Im Rahmen einer Gesamtlösung sei der rbb bereit, den Durchschnitt der zurückliegenden drei Kalenderjahre einschließlich der seitdem erfolgten Tarifsteigerungen als Basis des Bestandsschutzes heranzuziehen. Das ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber noch nicht aus. Der Tarifvertrag sieht bei vergleichbaren Fällen fünf Jahre vor. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass dieser Zeitraum die oft unregelmäßigen Beschäftigungsverläufe gerechter abbildet als drei Jahre.

Wir haben einen neuen Verhandlungstermin am 21. September verabredet und wollen dort Kompromissmöglichkeiten für zwei weitere Knackpunkte finden. Neben der Einrichtung einer paritätischen Konfliktkommission, die über Härtefälle entscheiden soll, fordern die Gewerkschaften u. a., dass analog zu Angestellten nach 15 Jahren Beschäftigungszeit eine Beendigung nur noch aus wichtigem Grund erfolgen darf.

Eure gewerkschaftliche Verhandlungsdelegation

ver.di: Marika Kavouras
DJV: Michael Hirschler, Christoph Hölscher, Christoph Reinhardt

Intendantinnen-Wechsel + Mobile Arbeit + Freienkongress

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was für eine Woche! Nachdem der rbb in den Sommerferien recht lethargisch vor sich hin schlummerte, ein wenig gefangen im „Lame-Duck-Modus“ der Noch-Intendantin, platzten in den letzten Tagen gleich mehrere bemerkenswerte Ereignisse in die apathische Ruhe. Das für den rbb – und uns alle – vermutlich wichtigste: Habemus Intendantin MIT unterschriebenem Arbeitsvertrag. Gestern fand zeitgleich zur „Abschiedsparty“ aka Belegschaftsversammlung der diensthabenden Chefin die Unterzeichnung hinter verschlossenen Türen im HdR statt. Auf den letzten Drücker. Heute tritt Ulrike Demmer ihren Dienst an. „Mehrheitlich“, so heißt es, ist der neue Vertrag vom Verwaltungsrat beschlossen worden.

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Verwaltungsrat + 5-Tage-Prognose + CNC-GBU

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute enden nicht nur die klimatisch recht wechselhaften Sommerferien in der Region (mit einem angekündigten unwetterartigen Gewitter – sollte das ein schlechtes Omen sein?) …heute hat der Verwaltungsrat in einer Sondersitzung NICHT über den Arbeitsvertrag unserer (neuen) obersten Chefin abgestimmt. Die Beratungen seien noch nicht abgeschlossen, so wird verlautbart. Gesteigerter Diskussionsbedarf? Ist das nun ein gutes oder ein schlechtes Zeichen? Man strebe einen Beschluss zum Dienstvertrag aber noch im August an. Hhm! Das wäre dann auch höchste Zeit. Die Älteren erinnern sich, dass die Amtszeit unserer Interimsintendantin im nächsten Monat endet. Bis dahin sollte eine Nachfolge auch vertraglich in trockenen Tüchern sein. Aber der rbb wäre nicht der rbb, wenn nicht alles wieder ein bisschen anders liefe …

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BI-Vorwürfe + Inforadio-Kürzungen + „Tarifgipfel“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dem diensthabenden Freienvertreter kam es diese Woche manchmal so vor, als lähme den rbb ein geradezu epischer Kampf zwischen Vergangenheit und Zukunft. Wobei die Vergangenheit dunkle Schatten auf jeden Versuch wirft, so etwas wie Zuversicht oder Aufbruchstimmung zu entwickeln. Vielleicht führt auch die drückende Hitze der vergangenen Tage zu solchen düsteren Assoziationen. Womöglich sind es aber auch Momente wie am Mittwoch: Ausgerechnet als der Entscheidungskreis des Zukunftsprozesses ein (vorerst) letztes Mal zusammensitzt, macht ein neuer Bericht des „Business Insider“ über vermeintliche Unregelmäßigkeiten rund ums Digitale Medienhaus die Runde.

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Beendigungen + Tarifverhandlungen + Kantine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ist das noch das ganz normale Sommerloch oder was Schlimmeres? Dem frisch aus dem Urlaub zurückkehrten „Freienvertreter vom Dienst“ kam der rbb in dieser Woche jedenfalls besonders ruhig und leer vor, geradezu verödet. Flure und Büros? Verwaist. Kantine? Nachmittags zu. Das Intranet-„Update“? Zwei Wochen alt. Vielleicht Folge einer Mischung aus Schulferien, „Übergangsvakuum“ und Spardepression? Klar scheint jedenfalls: Richtungsweisende Entscheidungen oder Initiativen wird es bis zum Antritt der „Neuen“ – Intendantin Demmer wird vermutlich irgendwann im September anfangen – wohl nicht mehr geben. Dafür werden die Folgen der Weichenstellungen unserer scheidenden Chefin Vernau immer deutlicher spürbar.

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