Vorabend-Honorare + Abrechnungs-Check + Vielfaltskultur

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele von euch dürften dieser Tage ihre Honorarabrechnung für Oktober im Briefkasten finden – und sich über die Tarifsteigerung von 1,9% freuen.

Für die freien zibb-Kolleg*innen, die nach der Einstellung ihrer Sendung bei den neuen Vorabendformaten „Schön und gut“ sowie „Studio 3 live aus Babelsberg“ weiterbeschäftigt werden, ist die Freude stark getrübt: Ihnen wurde diese Woche verkündet, dass sie für ihre im Wesentlichen unveränderte Arbeit künftig bis zu 15 Prozent weniger Honorar bekommen sollen. Der Grund: Ihre Arbeit werde ab Januar nach den Mindestsätzen des Start-Honorarrahmens vergütet. Diese liegen aber z.T. deutlich unter den bislang bei zibb gezahlten Honoraren. Weniger Geld für die gleiche Arbeit? Ist das überhaupt erlaubt?

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Nein, auf keinen Fall, findet die Freienvertretung! rbb und Gewerkschaften haben eigens für solche Fälle einen Tarifvertrag abgeschlossen, der Freien bei Umstrukturierungen bzw. neuen Zuschnitten von Bereichen und Redaktionen die ursprünglich gezahlten Honorare zusichert, sofern sich ihre Tätigkeit „nicht grundlegend ändert“. Das ist in diesem Fall gegeben: Autor*innen werden weiterhin Beiträge machen, Redakteur*innen wie gehabt Themen planen, Talkgäste recherchieren oder Gespräche vorbereiten. Trotzdem will sich der rbb über die Bestimmungen des Tarifvertrags hinwegsetzen. Er habe den Passus „geprüft“ und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass er hier keine Anwendung fände. Begründung: Die neuen Formate seien „etwas ganz Neues“ und darüber hinaus sollten die Kolleg*innen doch froh sein, überhaupt weiterbeschäftigt zu werden.  

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Neuer Name, neue Sendung, neue Redaktion – Honorare runter? Das halten wir für eine Form von Honorardumping, die potentiell nicht nur zibb-Freie betreffen kann. Deshalb hat die Freienvertretung den DJV Berlin/JVBB um eine juristische Bewertung gebeten. Die ist eindeutig: Freie Mitarbeiter*innen, die bislang bei zibb beschäftigt waren und nunmehr ihre Arbeit in einer der neuen Redaktionen fortsetzen, hätten „weiterhin Anspruch auf die Honorarhöhe für die entsprechende Tätigkeit, die sie vor dem 1. Januar 2020 vom rbb erhalten haben. Hier ist der Wortlaut des Honorartarifvertrags eindeutig.“

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Wir hoffen, dass der rbb sich die Sache noch einmal überlegt und von dem geplanten Tarifbruch absieht – auch um Stimmung und Arbeitsklima in den betreffenden Redaktionen vor dem Totalabsturz noch vor Sendestart zu bewahren. Viele betroffene Kolleg*innen haben ihren Chefs derweil bereits mitgeteilt, dass sie Aufträge für die neuen Formate nur zu den bisherigen Konditionen annehmen würden. Wir drücken die Daumen…

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… und empfehlen allen Freien einen genauen Blick in die neueste Honorarabrechnung:

–          Wurden eure Honorare im Oktober korrekt um die 1,9 Prozent gesteigert. Wer wie viel kriegen müsste, verrät euch der derzeit gültige Honorarrahmen. Die „geschützten“ höheren Honorare bleiben euch natürlich erhalten und werden in den meisten Fällen ebenfalls erhöht.

–          Wurde der „Kinderzuschlag Freie“ vollständig gezahlt? Falls nicht, könnte das daran liegen, dass noch die Studienbescheinigung fürs Wintersemester fehlt. Wichtig für alle, die erwachsene Kinder in der Ausbildung haben: Hier muss regelmäßig der aktuelle Studien-/Ausbildungsnachweis nachgereicht, außerdem der Antrag jährlich neu gestellt werden

–          Und ein Dauerbrenner: Stimmt der SV-Schlüssel im Kasten oben rechts? Er sollte nach Möglichkeit nur aus „Einsen“ bestehen. Falls eine „3“ am Anfang steht, besteht dringender Handlungsbedarf: Dann seid ihr nur zum ermäßigten Beitragssatz krankenversichert – ohne Anspruch auf Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. Schnell die Wahlerklärung ausfüllen und ab an die Krankenkasse!

Bei Fragen zu diesen und weiteren Punkten hilft wie immer gerne die Freienvertretung.

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Wie ist es um die Vielfaltskultur im rbb bestellt? Dazu gab es in den vergangenen Wochen eine Online-Befragung, an der sich rund 1000 Feste und Freie beteiligt haben. Jetzt wurden die Ergebnisse vorgestellt: Demnach sind Frauen, Menschen mit Kindern und LSBTIQ-Hintergrund in der rbb-Belegschaft angemessen repräsentiert, Kolleg*innen mit Behinderung, Migrationsgeschichte und aus unteren sozialen Schichten eher weniger. Die Unterschiede zwischen Festen und Freien seinen dabei so gering gewesen, dass sie nicht eigens ausgewiesen wurden. Ob Angehörige der betreffenden Gruppen nicht nur angemessen repräsentiert, sondern auch gleichgestellt sind z.B. in Hinblick auf Bezahlung und Beschäftigungsform, wurde leider nur in Ansätzen ausgewertet.

Bemerkenswert fanden wir die Erkenntnis, dass rund 20 Prozent der Befragten sich nicht dem rbb zugehörig fühlen. Sogar mehr als 60 Prozent glauben, dass nicht alle im rbb die gleichen Chancen haben. Hier würde die Freienvertretung doch brennend interessieren, wie sich diese Zahlen nach Festen und Freien differenzieren. Eine entsprechende nachträgliche Auswertung ist auf unseren Wunsch hin schon in Arbeit. Wir sind gespannt!

Euch ein schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung

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