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Honorare beim neuen Vorabend

Stellungnahme DJV Berlin – JVBB

Vor der Umstellung der Sendung „zibb“ hin zu neuen Sendeformaten, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Honorierung der freien Mitarbeiter mit 12a-Status der Sendung „zibb“ ab 2022 erfolgen soll.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt der Tarifvertrag zur Inkraftsetzung des Honorarrahmens Programm (rbb-Honorartarifvertrag Programm). Dieser legt die Mindestvergütung für die einzelnen Tätigkeit fest.

Daneben bleibt die Höhe der Honorare, die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Tarifvertrages über den Mindesthonoraren liegen, bestehen. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Zuschnitte der Bereiche bzw. der Redaktionen umgestaltet werden und sich dabei die Tätigkeit der Mitarbeiter nicht grundlegend ändert.

Der rbb wandelt das Vorabendprogramm ab dem 1. Januar 2022. Die bisherige Sendung „zibb“ wird in neue Programmstrecken mit den Schwerpunkten Service und Talk aufgeteilt. Im Wesentlichen wird inhaltlich damit die Sendung „zibb“ fortgeführt, die ebenfalls aus den Kernelementen Service und Talk bestand. Dass es nunmehr eine klare Zuordnung der Mitarbeiter zur Redaktion „Service“ bzw. „Talk“ gibt, ändert nicht grundlegend die inhaltliche Arbeit. Nur dies kann nach dem Wortlaut der Ziffer 3 eine Absenkung von Honoraren rechtfertigen.


Dies hat zur Folge, dass die Freien Mitarbeiter, die bislang bei zibb beschäftigt waren und nunmehr ihre Arbeit in einer der neuen Redaktionen fortsetzen, unter Nr. 3 des Bereichs- und Redaktionsschutz des rbb-Honorartarifvertrag Programm fallen. Damit haben diese Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf die Honorarhöhe für die entsprechende Tätigkeit, die sie vor dem 1. Januar 2020 vom rbb erhalten haben. Hier ist der Wortlaut des Honorartarifvertrags eindeutig.

Krankenstand + Krankengeld + Krankärgern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine bemerkenswert ruhige Woche war das. Viele sind im Urlaub, die andere arbeiten fleißig für sie mit – und viele sind offenbar krank. Wir haben jedenfalls etliche Nachfragen dazu bekommen. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie diese Packungsbeilage oder fragen Sie direkt in der Freienvertretung.

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Belegschaftsversammlung + Dienstanweisung + Büromöbel-Zuschuss

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an das Ende einer nicht ganz widerspruchsfreien Woche hat die Intendantin heute Vormittag eine nicht minder vielschichtige Belegschaftsversammlung gesetzt. Und mindestens genauso viel Geduld und Sanftmut wie Frau Schlesinger bei den technischen Hakeleien bringt natürlich auch die Freienvertretung für einige andere Ungereimtheiten auf.

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Freienprotest + Reporter*innen gesucht + Fortbildungshonorare

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie habt ihr die zurückliegende Woche verbracht? Auf dem „zweiten Standbein“? Im Urlaub? Mit lang aufgeschobenen Besuchen bei Freunden oder Verwandten? Rund 400 von euch haben sich jedenfalls in Bezug auf den rbb gedacht: #wirsindnichtda – und durch ihre temporäre Abwesenheit ein deutliches Zeichen gesetzt: Für sichere Jobs und gerechte Honorare, gegen Programmkürzungen und Arbeitsverdichtung.

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Pressespiegel

https://taz.de/Freie-Mitarbeiter-streiken-beim-RBB/!5803009/

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/09/rbb-freie-mitarbeiter-sendungen-ausfall.html

https://twitter.com/_MoniqueHofmann/status/1439893362639876102?s=20

https://www.svz.de/regionales/brandenburg/rbb-journalisten-wollen-streiken-id33664477.html

https://www.bz-berlin.de/liveticker/mitarbeiter-streik-programm-im-rbb-eingeschraenkt

Gespräche über Beschäftigungssicherung + Proteste der Freien + Kundgebung am Montag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Freienvertretung hat quasi die ganze Woche auf diesen Tag hin gefiebert: Freitag, der 17. September – der Tag, an dem Gewerkschaften und rbb zusammenkommen würden, um drängende Probleme wie Beschäftigungssicherung und Honorarangleichung für Freie anzupacken. Ein Ereignis, das nach Auffassung unserer Intendantin für den rbb wichtiger werden sollte als die Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl nächste Woche Sonntag.

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Verhandlungen über Beschäftigungssicherung beginnen

Liebe Kolleg*innen,

am Freitag, 17. September, haben der rbb und die Gewerkschaften Tarifverhandlungen für eine Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche vereinbart. Der rbb hat die folgenden Eckpunkte benannt:

  • Beendigungsschutz: Arbeitnehmerähnliche, die seit „X“ Jahren ununterbrochen beim rbb beschäftigt sind, sollen bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr beendet werden können. Nur die Beendigung aus wichtigem Grund bleibt weiter möglich. Die genaue Dauer des erforderlichen Beschäftigungszeitraums soll Gegenstand der Verhandlungen sein.
  • 80 Prozent Honorarsicherung: Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss jährlich mindestens Aufträge im Volumen von 80 Prozent eines Durchschnittsjahres bekommen. Der genaue Bemessungszeitraum muss noch definiert werden.
  • Ausgleichszahlung im ersten Quartal des folgenden Jahres: Erteilt der rbb in einem Jahr weniger Aufträge, ist eine Ausgleichszahlung fällig.

Wir haben vereinbart, zügig die Verhandlungen aufzunehmen, obwohl die Vorschläge des rbb deutlich hinter den Bedürfnissen der Freien zurückbleiben:

  • Entscheidend wird es sein, sich schnell auf eine angemessene Mindestbeschäftigungsdauer zu einigen. Andere Sender setzen für das „X“ Werte bis zu 25 Jahren an. Das kommt für uns überhaupt nicht in Frage, denn solche Fristen schließen fast alle Freien vom Beendigungsschutz aus. Der NPG-Bestandsschutz des rbb sieht drei Jahre vor. Die unbefristete Beschäftigungssicherung beim SWR greift ab sechs Jahren ununterbrochener Beschäftigung bei programmgestaltenden Freien und i.d.R. zwei Jahren bei nicht programmgestaltenden Freien.
  • Völlig unklar ist auch der Umgang mit Fehlzeiten z.B. aufgrund von Eltern- oder Pflegezeiten. Die bestehenden Regelungen zählen solche Lebensphasen nicht zur Beschäftigungszeit (anders als bei Angestellten). Wir können keine Regelung abschließen, die Eltern – de facto vor allem Mütter – weniger Schutz bietet. Auch Zwangspausen und Beschäftigungszeiten mit befristeten Arbeitsverträgen müssen berücksichtigt werden.
  • 80 Prozent Honorarsicherung ist völlig ungenügend und gerade für Geringverdiener keine „Sicherheit bis zur Rente“. Andere Sender verzichten auf Abschläge oder staffeln sie je nach Einkommenshöhe.
  • Eine lediglich jährliche Ausgleichszahlung ist im rbb seit langem üblich, hat sich aber nicht bewährt. Wenn Freie von Honorarausfällen betroffen sind, müssen sie den Ausgleich zeitnah bekommen.

Neben der Beschäftigungssicherung haben wir uns auch zu den folgenden Themen ausgetauscht:

Keinerlei Annäherung hat es bei der künftigen Beschäftigung aller neuen NPG-Freien mit einer 60-Tages-Prognose gegeben. Diese Beschäftigungsform führt dazu, dass Freie in der Regel weder Schutz durch die Personalvertretung noch durch Tarifverträge bekommen und z.B. keine Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubsentgelt erhalten. Die Gewerkschaften haben den rbb aufgefordert, diese zum September eingeführte Praxis sofort zu stoppen. Der rbb lehnt dies kategorisch ab.

Die vollständige Angleichung der Programm-Honorare auf das Niveau des Ziel-Honorarrahmens will der rbb zwar „schnellstmöglich“ umsetzen, einen konkreten Zeitplan konnten wir dazu aber nicht vereinbaren. Auch eine zeitnahe Angleichung der unterschiedlichen Honorare im CNC lehnt der rbb ab. Es besteht Einvernehmen, die Mitte 2022 beginnenden Gehalts- und Honorartarifverhandlungen so vorzubereiten, damit der nächste Angleichungsschritt zum Oktober 2022 erfolgen kann. Dazu werden wir alsbald Termine vereinbaren.

Ebenfalls soll es demnächst Gespräche über neue Rollen und Tätigkeiten sowohl in den Redaktionen (u.a. CNC) als auch in der Produktion geben. Nach einer Bestandsaufnahme soll dies zur Tarifierung neuer Tätigkeiten führen.

Die Verhandlungsdelegation

  • Kathlen Eggerling (ver.di)
  • Christoph Hölscher (DJV)
  • Marika Kavouras (ver.di)
  • Andrea Mavroidis (ver.di)
  • Christoph Reinhardt (DJV)