Beschäftigungssicherung + Angebotslücke + Vorabendhonorare

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese Woche war aber mal so richtig was los!

Eure Reaktionen auf das Angebot des rbb zur Beschäftigungssicherung – wir haben bereits in einem „Newsletter extra“ berichtet – fielen einhellig aus. Von „völlig inakzeptabel“ über: „eine Frechheit“ bis hin zu: „Dafür sind wir nicht auf die Straße gegangen!“ Mehr als hundert freie Kolleginnen und Kollegen haben am Mittwoch an einer virtuellen Versammlung teilgenommen, um sich über das Ergebnis der ersten Tarifrunde zu informieren und auszutauschen.

Der rbb hat dort vorgeschlagen, Freien nach 25 Jahren durchgängiger Beschäftigung beim rbb bzw. seinen Vorgängern ORB/SFB bis zur Rente 80 Prozent ihrer Honorare zu garantieren. Die Gewerkschaften haben dieses Angebot umgehend als unzureichend zurückgewiesen. Sie fordern eine Einkommensgarantie von 100 Prozent nach sechs Jahren freier Mitarbeit – so wie beim SWR.

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Weil allen Freien klar ist, dass die Durchsetzung dieser Forderung kein Selbstläufer ist, gab es sofort viele Ideen für neue Protestaktionen. Von „aktiven Mittagspausen“ und „gemeinsamer Urlaubsplanung“ war die Rede. Nähere Informationen zu den aktuellen Planungen bekommt ihr bei euren Bereichs-Freiensprecher*innen oder hier.

Wir finden: Alle Kolleg*innen und vor allem die Geschäftsleitung sollten erfahren, was die Freien von dem rbb-Angebot hatten. Bitte schickt deshalb eure persönliche Meinung als Zwei- oder Dreizeiler zur Veröffentlichung! Mehr als 50 solcher Statements sind schon bei der Freienvertreung eingegangen. Wir halten es für wichtig und wirkungsvoll, uns namentlich zu unserer Meinung zu bekennen. Teilt uns bitte ausdrücklich mit, wenn ihr trotzdem anonym bleiben wollt.

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Unabhängig davon, nach wie vielen Jahren eine solche Regelung vielleicht einmal greifen sollte: Viele von euch haben gefragt, wie sich denn eine „durchgängige Beschäftigung“ eigentlich berechnet. Deshalb haben wir mal die entsprechenden Regelungen aus dem 12a-Tarifvertrag für euch zusammengestellt. Diese Regelungen sollen nach dem Willen des rbb auch bei der Beschäftigungssicherung greifen. Demnach werden im Wesentlichen alle aufeinanderfolgende Jahre mit mindestens 72 Beschäftigungstagen gezählt. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen, so dass etwa Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten, Zwangssperren, Krankheit oder befristete Festanstellung die durchgängige Beschäftigung in vielen Fällen nicht unterbrechen.              

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Weil es auch hier einige Nachfragen gab: Das Angebot des rbb hat keine Auswirkungen auf diejenigen von euch, die als „nichtprogrammgestaltende“ Freie bereits Bestandsschutz haben. Die Regelungen aus dem Bestandsschutztarifvertrag gehen erheblich über das hinaus, was der rbb jetzt für alle anderen Freien angeboten hat. Sie bleiben selbstverständlich unangetastet.

Nicht geklärt ist aber bislang die Frage, was mit den NPG-Freien passiert, die keinen Anspruch auf Bestandsschutz haben – etwa, weil sie erst später für den rbb tätig geworden sind. Für diesen Personenkreis muss auch dringend eine Lösung gefunden werden, die sicherlich nicht erst nach 25 Jahren greifen kann!

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Dass es auch trotz Bestandsschutz riesige Problem geben kann, zeigt sich momentan im EB-Bereich. Bei der Versammlung der zuständigen Abteilung „Video und Wandel“ am Dienstag  wurde darüber informiert, dass es für dieses Jahr „erstmals zu vermehrten Ausgleichzahlungen“ kommen wird, weil die Angebotsgarantien vor allem der Kameraleute nicht erfüllt werden können. Für 2022 und die darauffolgenden Jahre rechnet die Abteilung mit einem weiteren Rückgang um jeweils rund 1500 Dienste. Das würde bedeuten, dass pro Jahr Ausgleichzahlungen von etwa einer halben Million Euro fällig würden.

Im Klartext: Der rbb verzichtet auf die Beschäftigung hochqualifizierte Kolleg*innen, die er ohnehin bezahlen muss – und gibt stattdessen zusätzliches Geld für VJs, MoJos, Reporter*innenteams oder manchmal auch freie Produktionfirmen aus. Für die Freienvertretung sieht das weder nach effizientem, sparsamem Einsatz knapper Haushaltmittel noch nach wertschätzender, motivierender Personalpolitik aus. Wir finden, hier muss schnell und dringend nachgesteuert werden!  

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Angesichts solcher offenkundigen Fehlentwicklungen kann man nur sagen: Zum Glück für die betroffenen Kolleg*innen aus dem EB-Bereich gibt es den Bestandsschutz! Sonst würden jetzt wohl viele von ihnen ohne Beschäftigung UND ohne Einkommen dastehen. Trotzdem ist die Situation belastend: Die Ausgleichzahlungen werden – abgesehen von Abschlägen – erst im Folgejahr ausgezahlt. Einige Kolleg*innen berichteten bereits von Problemen, ihre Miete pünktlich bezahlen zu können.   

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Gute Neuigkeiten gibt es dagegen von den neuen Vorabendformaten. Nachdem die zibb-Freien, die in den Nachfolgsendungen „Schön und Gut“ und „Studio 3 live aus Babelsberg“ tätig werden sollen, die Arbeit für z.T. deutlich weniger Geld verweigert haben, deutet sich hier eine Lösung an. Es sollte niemals eine Absenkung von Honoraren geben – beteuert jetzt der rbb. An den Details des Kompromisses wird noch gefeilt. Aber die Chancen stehen jetzt wieder gut, dass die neuen Formate pünktlich im Januar an den Start gehen können – und sich dabei auf die Expertise ihrer bewährten Mitarbeiter*innen stützen können.

Hier zeigt sich wieder: Es zahlt sich aus, an und zu auch mal „Nein“ zu sagen.

In diesem Sinne ein schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung

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