rbbpro-Statut

Statut der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb

Grundlagen

Der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) erfüllt seinen gesetzlichen Programmauftrag auch durch die regelmäßige Beschäftigung Freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Leistungen der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Produktion und Programm bilden die Grundlage des Programmerfolges. Aufgrund dessen und vor dem Hintergrund ihrer arbeitsrechtlichen Situation ist die besondere Sorge um die Arbeitsbedingungen freier Mitarbeiter ein hohes Gut. Die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich daher eine Organisation, um ihre Interessen im rbb aktiv zu vertreten.
Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne dieses Statuts sind alle Personen, die regelmäßig (mindestens zehn Mal pro Jahr) für den rbb oder seine Tochterunternehmen in freier Beschäftigung arbeiten.

2 – Aufgaben der Freienvertretung

– Die Freienvertretung vertritt die Interessen der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb.
– Wichtiges Ziel ist es, Konflikte, an denen freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt sind, zu lösen.
– Um den Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Mitwirkung in ihren Angelegenheiten zu ermöglichen und Instrumente und Lösungsverfahren bei Konflikten zu finden, führt die Freienvertretung regelmäßig Gespräche mit den verantwortlichen Führungskräften des rbb.
– Sind strukturelle oder organisatorische Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkung auf die Arbeitsbedingungen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant, wird der Freienvertretung umgehend einbezogen und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
– Die Freienvertretung kann jederzeit Stellungnahmen und Beschlüsse hausintern veröffentlichen.
– Die Beteiligungsrechte des Personalrats und die Aufgaben des Redakteursausschusses sowie der Gewerkschaften bleiben unberührt.

3 – Organisation der Freienvertretung

Um die Vernetzung freier Mitarbeiter im rbb zu gewährleisten und verschiedenen Organisationen und Gremien, die mit Belangen Freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befasst sind, einzubinden, bündelt die Freienvertretung die gewählten Freien-Sprecher auf Abteilungsebene, die Vertreterinnen und Vertreter der Freien Mitarbeiter in den Gewerkschaften und im Redakteursausschuss im sogenannten Freien-Plenum. Es tagt einmal monatlich oder nach Bedarf und berät den Sprecherrat zwischen den Freien-Vollversammlungen. Am Plenum können alle Mitglieder der Freienversammlung teilnehmen. Sie haben Rederecht. Organe der Freienvertretung sind die Freien-Vollversammlung und der Sprecherrat.

4 – Freien-Vollversammlung

– Der Freien-Vollversammlung gehören alle Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die in den 12 Monaten vor der Zusammenkunft mindestens zehnmal für den rbb gearbeitet haben.
– Sie tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, abwechselnd an den Standorten Potsdam und Berlin.
– Sie wird vom Sprecher-Rat mindestens zwei Wochen vorher einberufen. Zur Wahrung der Schriftform genügt der Aushang der Einladung an den Standorten und in den Regionalstudios des RBB oder die elektronische Form (E-Mail oder Intranet). Sie ist einzuberufen, wenn mindestens drei Mitglieder des Sprecherrats oder fünfzehn stimmberechtigte Mitglieder der Freien-Vollversammlung dies schriftlich begründet verlangen. In diesem Falle beträgt die Einladungsfrist mindestens vier Werktage.
– Die Vollversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig, sofern form- und fristgerecht eingeladen wurde.
– Die Freien-Vollversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (1) über alle Angelegenheiten der Freienvertretung. Sie kann Änderungen am Freien-Statut mit 2/3-Mehrheit beschließen.
– Teilnahmeberechtigt an den Sitzungen der Vollversammlung sind alle
Freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 1. Darüber hinaus sind die Sitzungen grundsätzlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB öffentlich. Ihnen kann das Wort erteilt werden. Auf Antrag kann die Vollversammlung die Öffentlichkeit ausschließen.
– Vollversammlungen können während der Arbeitszeit stattfinden. Die Teilnahme ist den stimmberechtigten Mitgliedern zu ermöglichen, soweit nicht dringende dienstliche Belange entgegenstehen.

5 – Wahl des Sprecherrats

– Die Vollversammlung wählt aus der Mitte aller stimmberechtigten Mitglieder fünf  Sprecher(innen), die gleichberechtigt den Sprecherrat bilden. Die Vollversammlung kann sich zu diesem Zweck eine Wahlordnung geben.
– Die Mitglieder des Sprecherrats werden für ein Jahr gewählt. Sie sollen alle Bereiche und Standorte repräsentieren, an denen Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind.
– Scheidet ein Sprecher vorzeitig aus, rückt der Kandidat mit den meisten Stimmen nach.
– Eine Neuwahl des Sprecherrats oder einzelner Sprecher durch die Vollversammlung ist jederzeit möglich.
– Durch die Ausübung des Sprecheramts darf den gewählten Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kein Nachteil entstehen.

6 – Sprecherrat

– Der Sprecherrat beruft die Freien-Vollversammlung gem. (4) und das Freien-Plenum gem. (3) ein.
– Der Sprecherrat vertritt die Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach innen und außen. Er betreibt ggf. Kommunikationsmittel, um die Vernetzung der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mailverteiler etc.) zu fördern.
– Der Sprecherrat ist Ansprechpartner für die rbb-Führungskräfte in allen Angelegenheiten Freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht mit den direkt betroffenen gelöst werden können.

Anhang

Kodex der Freienvertretung im rbb

  1. rbbpro ist die Freienvertretung im rbb. Sie vertritt die Interessen der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb. Zweck freier Mitarbeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die Sicherung von Meinungs- und Pressefreiheit. Die Freienvertretung verpflichtet sich, diese Werte auch bei der Vertretung der Interessen der freien Mitarbeiter zu schützen.
  2. Die Kommunikation der Freienvertretung mit Repräsentanten des rbb, freien und festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des rbb und Dritten muss offen, transparent und nachvollziehbar verlaufen, insofern dabei keine Persönlichkeitsrechte direkt Betroffener verletzt werden.
  3. Kritik ist eine wesentliche Voraussetzung für Meinungs- und Pressefreiheit. Die Möglichkeit von Mitarbeitern, innerbetriebliche Kritik offen und ohne Angst vor Restriktionen zu äußern, ist die Basis von Loyalität zum Unternehmen.
  4. Die Freienvertretung verpflichtet sich, Kritik an Vorgängen im rbb und den Arbeitsbedingungen zuerst intern und gegenüber den vom rbb benannten Gesprächspartnern zu üben, mit dem Zweck, die kritisierten Missstände gemeinsam mit den Verantwortlichen zu überwinden. Die Freienvertretung stellt sich selbst der Kritik.
  5. Jede Kritik ist klar formuliert, nachvollziehbar, benennt Absender und Adressaten. Sie achtet die Interessen, Anliegen und Werte des Anderen, ist sachlich und auf Problemlösung orientiert, sie diffamiert niemanden persönlich. Kritik an Einzelnen erfolgt offen und nicht über Dritte oder Medien. Kritik erwartet Gegenkritik.
  6. Die Freienvertretung ist sich bewusst, dass jede externe Kommunikation und Kritik am rbb besonderer Sorgfalt bedarf. Sie geht interner Kritik nicht voraus, benennt klar und für jeden nachvollziehbar ihre Position. Externe Kritik dient nicht dem Ziel, den rbb herabzusetzen, sondern bezweckt die offene Auseinandersetzung über die Arbeit einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Die Grenzen der Meinungsfreiheit im Sinne der Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats werden beachtet.