Freienvertretung fordert 12a-Tariverhandlungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der wichtigste Tarifvertrag für uns arbeitnehmerähnliche Freie ist der so genannte „12a-Tarifvertrag“. Ob Urlaub, Krankheit, Ankündigungsfristen – der „Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen“ (TVaäP) sorgt zumindest ein bisschen für soziale Sicherheit. Bzw.: Das sollte er eigentlich tun.

Leider mussten wir in unserem ersten Amtsjahr immer wieder feststellen, dass der Tarifvertrag an vielen Punkten mangelhaft und teilweise sogar widersprüchlich ist. Leider auch bei sehr wichtigen Punkten, zum Beispiel beim Zuschuss zum Krankengeld, bei der Ausgleichszahlung wegen wesentlicher Einschränkung oder beim Urlaubsentgelt.

Einige Mängel sind durch die Jahrzehnte lange Sparpolitik zu erklären, andere durch Änderungen an den rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Und ein Teil ist leider nur so zu erklären, dass sich über viele Jahre niemand systematisch mit dem wichtigsten Tarifvertrag auseinandergesetzt hat, so dass den Tarifparteien offenbar gar nicht aufgefallen ist, welche Ungereimtheiten und Stolpersteine der Vertrag in sich hat.

Die Freienvertretung hat sich jetzt hingesetzt und die Probleme aufgearbeitet. Vor zwei Wochen haben wir den Gewerkschaften und der rbb-Geschäftsleitung unsere Analyse geschickt und die Tarifparteien gebeten, schnell für Abhilfe zu sorgen. Wir sind gespannt, wann die Tarifverhandlungen beginnen. Wir meinen: Die soziale Sicherheit von 1500 Arbeitnehmerähnlichen muss endlich Priorität bekommen!

Beste Grüße,

die Freienvertretung

 

Im Wortlaut: Forderungen zum 12a-Tarifvertrag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu den Aufgaben der Freienvertretung gehört es, über die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Tarifverträge für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb zu wachen. Dies fällt uns immer wieder schwer, zum Beispiel weil der über viele Jahre gewachsene Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des rbb (TVaäP) in sich nicht schlüssig ist und weil einzelne Regelungen offensichtlich nicht zu Ende gedacht wurden. Aber auch, weil der Tarifvertrag nicht konsequent mit neueren Bestimmungen (wie dem Tarifvertrag über die Mindestbedingungen oder dem Freienstatut) bzw. bestehenden Gesetzen (z.B. SGB IX, AGG bzw. Berliner LGG) abgestimmt wurde.

Wir bitten euch darum dringend, zügig Tarifverhandlungen aufzunehmen, um den TVaäP so schnell wie möglich zu verbessern. Die Freienvertretung sieht insbesondere Verbesserungsbedarf bei den folgenden Regelungen:

  • Der Geltungsbereich (TZ 1) ist zu eng gefasst und sollte die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rbb-Tochter­unter­nehmen einbeziehen.
  • Der Ausschluss von Beziehern von Altersrente sollte gestrichen werden oder zumindest auf solche Fälle beschränkt werden, in denen die Rentenbezüge ausreichend hoch sind, um die Existenz zu sichern.
  • Das Kriterium für wirtschaftliche Abhängigkeit (TZ 2) sollte Tätigkeiten für die ö.-r. Sender ZDF und Arte einbeziehen.
  • Die Kriterien zur sozialen Schutzbedürftigkeit (TZ 3) sollten klarstellen, dass Fehlzeiten wegen Elternzeit, Krankheit, Pflege u.ä. nicht zu einem Verlust der sozialen Schutzbedürftigkeit führen.
  • Das Gleiche sollte für die Regelungen zum Beginn bzw. Ende der Arbeitnehmerähnlichkeit (TZ 6) gelten. Weder gesundheitliche Probleme, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen dürfen zu Einschränkungen der Ankündigungsfristen führen, vielmehr sollten wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit in diesen Situationen Einschränkungs- oder Beendigungsankündigungen ganz ausgeschlossen werden.
  • Die Regelung für die Ausgleichszahlungen bei nicht angekündigten Einschränkungen bzw. Beendigungen müssen so gefasst werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Antragsrecht auf eine verbindliche Auskunft haben und sich die jeweilige Schutzfrist bis zur verbindlichen Auskunft verlängert. Außerdem sollten die Beteiligungsrechte der zuständigen Interessenvertretung im Tarifvertrag verankert werden.
  • Die Regelung zum Urlaubsanspruch (TZ 7) sollten klarstellen, dass der Anspruch auf den vollständigen Jahresurlaub (Zahl der Tage) sich weder dadurch mindert, dass die Mitarbeiter vorübergehend nicht für den rbb tätig waren, noch Urlaubstage bei Dritten abgezogen werden. Dies wäre eine doppelte „Bestrafung“, da sich die Leistungen ohnehin (im kommenden Urlaubsjahr) verringern, wenn weniger für den rbb gearbeitet wird. Außerdem sollte die gesetzlich vorgeschriebene zusätzliche Woche Urlaub für Schwerbehinderte ausdrücklich aufgenommen werden (mindestens 7 Tage auf 365-Kalendertage-Basis oder 5 Tage auf Arbeitstage-Basis).
  • Der Bezug von Zuschüssen von Krankengeld (TZ 8/TZ9) sollte sich auch auf Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft beziehen.

Diese Punkte sollten aus unserer Sicht Priorität bei Tarifverhandlungen haben, denn gerade die mangelhaften Regeln für die Ankündigungsfristen und der Umgang mit Krankheitstagen können jederzeit Härtefälle produzieren. Wünschenswert wären selbstverständlich auch materielle Verbesserungen.

  • So sollte der Anspruch auf Zuschuss zum Krankengeld ab dem ersten Krankheitstag gelten. Die Dauer der Zahlung sollte, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit, die Fristen für die Lohnfortzahlung bei den Angestellten nicht unterschreiten.
  • Die Ankündigungsfristen bei wesentlichen Einschränkungen und Beendigungen sind im ARD-Vergleich ungewöhnlich restriktiv. Die 12-Monate-Frist sollte spätestens nach 10 Jahren gelten.
  • Mitarbeiterinnen Mitarbeiter, die wegen Familien- oder Pflegezeiten ihre Tätigkeit vorübergehend einschränken oder unterbrechen       müssen, sollten im Anschluss in vergleichbaren Umfang wieder für den rbb tätig werden dürfen, wenn sie das wünschen.
  • Bisher gibt es für arbeitnehmerähnliche Freie keinen Familienzuschlag. Hier könnte in Analogie zu den Manteltarifverträgen verfahren werden.
  • Es gibt bisher keine tariflichen Regelungen für Arbeitsbefreiungen, z.B. für Gewerkschaftstermine, Umzüge, besondere familiäre Anlässe, staatsbürgerlichen Pflichten, Fortbildungen bzw. Bildungsurlaub.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Beste Grüße,

Christoph Reinhardt

– Vorsitzender –

 

 

Workshop der ARD-Freien-Interessenvertretungen

ARD-Freienvertreter

Voneinander lernen: Die Interessenvertretungen der ARD-Freien haben sich am Freitag in Berlin zu einem Workshop getroffen. Gemeinsames Ziel: Ungerechtfertigte Benachteiligungen von Freien im Vergleich zu Festen identifizieren und beseitigen. Nächster Schritt: Ein bundesweiter Freienkongress in Berlin.

Beendigungen – Freienvertretung klagt vorm Verwaltungsgericht

Die Freienvertretung hat heute ihre Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Wir möchten feststellen lassen, dass der rbb seinen Freien erst dann die Beendigung der Zusammenarbeit ankündigen darf, nachdem das vorgesehene Mitwirkungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.

Hintergrund: Das Freienstatut gesteht der Freienvertretung zwar zu, dabei mitzuwirken, wenn ein Kollege beendet oder wesentlich eingeschränkt werden soll.  Dies haben wir bisher auch in etlichen Fällen getan. Der rbb weigert sich aber, bis zum Abschluss des Mitwirkungsverfahrens mit der offiziellen (An-)Kündigung zu warten. Wir meinen: Dadurch wird das ohnehin schwache Mitwirkungsverfahren zur Farce, weil dann das Ergebnis von vornherein feststeht.

Unabhängig von der vermutlich langwierigen Klage halten wir die jetzige Praxis bei Beendigungen und wesentlichen Einschränkungen für untragbar. Gerade bei wesentlichen Einschränkungen ist es eher die Ausnahme als die Regel, dass der rbb diese überhaupt ankündigt, obwohl das laut Tarifvertrag der Fall sein sollte. Der Tarifvertrag sieht für solche Fälle zwar Ausgleichszahlungen vor, die entsprechenden Regelungen sind aber unzureichend bis sinnfrei. Das Recht der Betroffenen, wenigstens frühzeitig und verlässlich über ihre Zukunft beim rbb informiert zu werden wird dadurch völlig ausgehöhlt. Die Freienvertretung fordert vom rbb und den Gewerkschaften, den Tarifvertrag zügig zu verbessern.

Altersversorgung – Fragen und Antworten

Am 6. Oktober hatte die Freienvertretung in den Sitzungsraum in der Berliner Cafeteria eingeladen, um gemeinsam mit dem DJV-Sozialrechtsexperten Michael Hirschler alle Fragen rund um das Thema Altersversorgung zu besprechen. Der Raum platzte aus allen Nähten. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die wichtigsten Fragen und Antworten. Altersversorgung – Fragen und Antworten weiterlesen

Gut vorbereitet in den Herbst des Lebens

Nach unserer viel beachteten Informationsveranstaltung „Ab in den Urlaub“ im Juli geht es am 6. Oktober um die Altersversorgung. Ab 17 Uhr geht’s los im  Konferenzraum neben der Cafeteria (04.01.020), Berlin.

Eure Fragen beantwortet der Freien-Experte des DJV, Michael Hirschler. Z.B.:

·    Verschenktes Geld: Welche Zuschüsse ich ganz schnell noch beantragen sollte.
·    Pensionskasse, Presseversorgung, Riesterrente und Co: Wie sich die gesetzliche Rente aufbessern lässt (und wie besser nicht).
·    Der Trick mit der Beitragsbemessungsgrenze: Warum Prognose-Freie so wenig Rente bekommen.
·    Berufsunfähigkeit: Welche Versicherungen schützen, welche sind überflüssig?
·    Arbeiten jenseits der Altersgrenze: Wer das muss, wer das darf
·    …

Wenn ihr wollt, schickt uns eure Fragen schon vorab an freienvertretung@rbb-online.de. Oder kommt einfach vorbei (zurzeit im HdR Eg Raum 01.00.050).

Eure Freienvertretung

Die Freienvertretung ist erneut umgezogen!

 Weil sich der Umzug in unsere endgültigen Räume auf dem Personalratsflur mindestens bis November verzögert, gibt es nun eine weitere „Übergangslösung“: Im Haus des Rundfunks, im Erdgeschoss links neben dem Paternoster, erwarten wir Euch in zwei Räumen (01.00.050/060). Dort sind nun auch wieder vertrauliche Beratungsgespräche zu unseren Bürozeiten möglich.

Unverändert sind unsere Telefonnummern: 80 504 / 80 505 und unsere E-Mail-Adresse: freienvertretung@rbb-online.de.

Wieder eine Woche im Provisorium

Der Sommer geht – doch eine Konstante bleibt: die desolate Raumsituation der Freienvertretung. Wird langsam zur unendlichen Geschichte…

„Es war einmal eine Freienvertretung. Die war schon viele Monate im Amt und hatte alle Hände voll zu tun. Tag für Tag kamen Menschen, hilfesuchend um Rat fragen. Doch das war nicht so einfach. Früher, als die Freienvertretung noch im dunklen Keller saß, gab es wenigstens noch einen Raum für vertrauliche Gespräche. In dem kleinen Kämmerlein aber,  in das die Freienvertretung für nur drei Wochen ziehen sollte,  gab es  nur zwei Stühle. Und so musste die fleißige Studentin, die der Freienvertretung zur Hand ging, immer vor die Tür gehen, wenn jemand kam. Wo sollte sie auch sitzen?…“

Glücklicherweise nimmt Charlotte das nicht persönlich – und es ist ja auch nur noch für zwei Monate;) Zwei Stühle, kein eigener Besprechnungsraum und trotzdem kriegen wir die Arbeit auf die Reihe. Nicht auszudenken, wenn wir mal auf normaler Betriebstemperatur laufen!

Erst mal freuen wir uns, dass die Freiensprecherwahl bei den Cutterinnen in Berlin erfolgreich abgeschlossen wurde. Stattliche 55,8% Wahlbeteiligung – and the winner are: Jacqueline Christopher und Ralf Küster. Herzlichen Glückwunsch! Und da die Liste der FreiensprecherInnen im rbb ganz schön lang geworden ist, wird es am 13. Oktober ein erstes gemeinsames Treffen geben. Denn es gibt auch weiterhin viel zu tun – im Keller wie im Kämmerlein!

Noch eine Woche im Provisorium

… und es wird nicht die letzte Woche im HdR-Einsachser bleiben. Unten wird noch nicht mal gebaut, deswegen steht unser Umzug  auf den Personalratsflur weiter in den Sternen. Also lohnt es sich vielleicht doch, sich die Raumnummer zu merken: Ihr findet uns derzeit im HdR, 2. Stock, Raum 300 (an der Masurenalle-Seite ganz in der Ecke zum FSZ hin.)

Arbeiten kann man auch im kleinsten Einachser. Unser Büro ist in diesen Wochen u.a.

  • Wahllokal (für die Berliner Cutter-Wahlen),
  • Veranstaltungsbüro (für den ARD-ZDF-Freienvertretungs-Workshop, den geplanten Freienkongress im nächsten März und unsere nächste Informationsveranstaltung „Herbst des Lebens – alles über Altersversorgung“ am 6. Oktober),
  • Rechenzentrum (für die Auswertung der neuen Freienstatistik). Im 1. Halbjahr 2015 zählte die Personalabteilung 1475 Arbeitnehmerähnliche, darunter 754 Männer und 721 Frauen.  Knapp 500 arbeiten überwiegend als Redakteure, knapp 400 als Autoren/Realisatoren/Reporter, 233 alleine in der Abteilung Bild, z.B. als Cutter, Kameramenschen, Grafiker. Dass laut Statistik der Durchschnittsmann am Ende des Durchschnitttages mit mehr Geld in der Tasche das Haus verlassen als die Durchschnittfrau, finden wir nicht normal, sondern äußerst erklärungbedürftig.

Die Woche im Provisorium

Endlich raus aus dem Keller – rein ins Provisorium, schrieben wir letzte Woche ein ganz klein wenig euphorisch. Es geht nach oben, der Sonne entgegen sozusagen. Die haben wir jetzt in unserem schmalen Büro im HdR reichlich – dafür leider kaum noch Gelegenheit, das Fenster zu öffnen. Auf der Baustelle direkt unter unserem Fenster wird der Schlagbohrhammer besonders intensiv während der Bürozeiten eingesetzt…

Von solchen Lappalien lassen wir uns natürlich nicht von unserer Arbeit abhalten. Die geht – trotz Umzug und Baustelle – weiter wie gehabt. Ihr erreicht uns persönlich (HdR Raum 01.02.300 – der Weg ist vom HdR-Pförtner und am Übergang vom FSZ zum HdR ausgeschildert) und telefonisch wie gewohnt von Montag bis Freitag zu den üblichen Bürozeiten.