Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der wichtigste Tarifvertrag für uns arbeitnehmerähnliche Freie ist der so genannte „12a-Tarifvertrag“. Ob Urlaub, Krankheit, Ankündigungsfristen – der „Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen“ (TVaäP) sorgt zumindest ein bisschen für soziale Sicherheit. Bzw.: Das sollte er eigentlich tun.
Leider mussten wir in unserem ersten Amtsjahr immer wieder feststellen, dass der Tarifvertrag an vielen Punkten mangelhaft und teilweise sogar widersprüchlich ist. Leider auch bei sehr wichtigen Punkten, zum Beispiel beim Zuschuss zum Krankengeld, bei der Ausgleichszahlung wegen wesentlicher Einschränkung oder beim Urlaubsentgelt.
Einige Mängel sind durch die Jahrzehnte lange Sparpolitik zu erklären, andere durch Änderungen an den rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Und ein Teil ist leider nur so zu erklären, dass sich über viele Jahre niemand systematisch mit dem wichtigsten Tarifvertrag auseinandergesetzt hat, so dass den Tarifparteien offenbar gar nicht aufgefallen ist, welche Ungereimtheiten und Stolpersteine der Vertrag in sich hat.
Die Freienvertretung hat sich jetzt hingesetzt und die Probleme aufgearbeitet. Vor zwei Wochen haben wir den Gewerkschaften und der rbb-Geschäftsleitung unsere Analyse geschickt und die Tarifparteien gebeten, schnell für Abhilfe zu sorgen. Wir sind gespannt, wann die Tarifverhandlungen beginnen. Wir meinen: Die soziale Sicherheit von 1500 Arbeitnehmerähnlichen muss endlich Priorität bekommen!
Beste Grüße,
die Freienvertretung