Beendigungen – Freienvertretung klagt vorm Verwaltungsgericht

Die Freienvertretung hat heute ihre Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Wir möchten feststellen lassen, dass der rbb seinen Freien erst dann die Beendigung der Zusammenarbeit ankündigen darf, nachdem das vorgesehene Mitwirkungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.

Hintergrund: Das Freienstatut gesteht der Freienvertretung zwar zu, dabei mitzuwirken, wenn ein Kollege beendet oder wesentlich eingeschränkt werden soll.  Dies haben wir bisher auch in etlichen Fällen getan. Der rbb weigert sich aber, bis zum Abschluss des Mitwirkungsverfahrens mit der offiziellen (An-)Kündigung zu warten. Wir meinen: Dadurch wird das ohnehin schwache Mitwirkungsverfahren zur Farce, weil dann das Ergebnis von vornherein feststeht.

Unabhängig von der vermutlich langwierigen Klage halten wir die jetzige Praxis bei Beendigungen und wesentlichen Einschränkungen für untragbar. Gerade bei wesentlichen Einschränkungen ist es eher die Ausnahme als die Regel, dass der rbb diese überhaupt ankündigt, obwohl das laut Tarifvertrag der Fall sein sollte. Der Tarifvertrag sieht für solche Fälle zwar Ausgleichszahlungen vor, die entsprechenden Regelungen sind aber unzureichend bis sinnfrei. Das Recht der Betroffenen, wenigstens frühzeitig und verlässlich über ihre Zukunft beim rbb informiert zu werden wird dadurch völlig ausgehöhlt. Die Freienvertretung fordert vom rbb und den Gewerkschaften, den Tarifvertrag zügig zu verbessern.