Archiv der Kategorie: Soziales

Kategorie für alles, was mit der sozialen Sicherheit zu tun hat (Krankenversicherung etc.)

Infoveranstaltung zur Umstellung der Selbständigen-Honorare

Fliege ich jetzt aus der KSK? Muss ich mich freiwillig versichern? Wie kann ich meine private Altersvorsorge bedienen?

Die Verunsicherung könnte nicht größer sein. Auf unserer Veranstaltung mit dem DJV-Sozialrechtsexperten Michael Hirschler wollen wir die wichtigsten Fragen klären. Wir laden euch ein

am Dienstag, 21.1., 17 Uhr
Berlin, HdR, Raum ehem. 105

(Wenn ihr konkrete Fragen habt, schickt sie uns bitte, damit wir sie an den Referenten weiterleiten können.)

Mehr Schutz für Familien

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Freienvertretung beschäftigt sich immer wieder mit der Situation freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Arbeit und Familie vereinbaren müssen. Je nach Abteilungs(leitung) läuft vieles schon gut, aber immer wieder gibt es Probleme mit einem reibungslosen Wiedereinstieg, wenn die Kinder aus dem Gröbsten raus sind.

Wir meinen: um die Situation zu verbessern, muss zunächst einmal systematisch ausgewertet werden, wie gut oder wie schlecht Eltern wieder in den Job kommen. Und jeder einzelne sollte einen Anspruch haben, nach der Auszeit wieder in dem Umfang beschäftigt zu werden wie zuvor. Mehr Schutz für Familien weiterlesen

Altersversorgung – Fragen und Antworten

Am 6. Oktober hatte die Freienvertretung in den Sitzungsraum in der Berliner Cafeteria eingeladen, um gemeinsam mit dem DJV-Sozialrechtsexperten Michael Hirschler alle Fragen rund um das Thema Altersversorgung zu besprechen. Der Raum platzte aus allen Nähten. Für alle, die nicht dabei sein konnten, hier die wichtigsten Fragen und Antworten. Altersversorgung – Fragen und Antworten weiterlesen

Neues von der Pensionskasse oder haste ma 20 000 Euro?

Wer von euch  Mitglied in der Pensionskasse ist, bekommt immer mal wieder  Post aus Frankfurt am Main aus der Geschäftsstelle.

Im letzten Schreiben ermuntert euch der Vorstand aus eigenen Mitteln den einen oder anderen Tausender einzuzahlen, um die spätere Rente etwas aufzubessern. Geld, das in diesem Jahr noch eingezahlt wird, verzinst sich mit 1,75 %.

Wohlgemerkt: Das gilt nur noch für dieses Jahr also bis 31.Dezember 2013.

Ab Januar 2014 wird es keine garantierten Zinsen mehr geben. Garantiert wird nur noch,  dass das eingezahlte Kapital sicher ist..

Darüber hinaus wurde auf der Mitgliedervollversammlung im Sommer 2013 angekündigt, dass es in den nächsten Jahren keinerlei Überschussbeteiligung geben wird. Der Vorstand möchte die  Eigenkapitalreserven der Kasse aufstocken, um trotz der sehr niedrigen Marktzinsen auch künftig eine attraktive Altersversorgung den Freien von ARD, ZDF und den Produktionsgesellschaften bieten zu können.

Das heißt, wer etwas Geld übrig hat und das in seine Altersversorgung investieren will, sollte dies in den nächsten Wochen tun. Dann gibt es noch 1,75 % Zinsen – garantiert.

Danach nicht mehr. Danach sorgen nur noch die 4 % Beitragsbeteiligung der Sender für eine Vermehrung des eingezahlten Kapitals.

 

Wer Fragen in Sachen Pensionskasse hat, kann sich an mich wenden:

henriettewrege@yahoo.de

 

 

 

Honorarerhöhung und neues Krankengeld

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt zwei Neuigkeiten: der Tarifkonflikt beim rbb ist so gut wie beigelegt und es gibt eine neue Regelung zum Krankengeld.

Die Vermittlerempfehlung im Tarifkonflikt liegt vor und wird wohl von beiden Seiten akzeptiert werden. Für die Freien bedeutet das:

Die Honorare werden rückwirkend zum 1.10.2009 bis zum 31.12.2009 um drei Prozent angehoben. Der rbb wird die Honorar zurückrechnen und nachbezahlen. Gleichzeitig steigt die Kappungsgrenze zum 1.10.2009 um diese drei Prozent. Zum 1.1.2010 beträgt die Honorarerhöhung dann 2,6 Prozent, weil wir 0,4 Prozent in die neue Krankengeld-Regelung stecken. Dazu gleich mehr. Zum 1.10.2010 steigen die Honorare dann noch einmal um 2,3 Prozent und die Kappungsgrenze ebenso. Das ist in Kürze der Tarifabschluss für die Freien. Nun zum Krankengeld.

Die Gewerkschaften ver.di und djv sowie der rbb haben sich auf eine neue Krankentagegeldregelung geeinigt. Sie tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft und führt die bisher geltende Übergangsregelung im Wesentlichen fort. Alle  freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem gültigen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben, bekommen vom rbb einen Zuschuss. Es ist dabei egal, ob die Freien gesetzlich oder privat versichert sind oder bei der Künstlersozialkasse. Konkret sieht das so aus:

Dauert die Krankheit länger als 3 Tage an, zahlt der rbb pro Krankheitstag vom 1. bis 42. Tag 1/365 der Bruttovergütung der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Krankheit. Das entspricht dem Tagessatz beim Urlaubsgeld.

Allerdings zahlt der rbb nur dann 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes, wenn dabei die Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 122,50 Euro pro Tag, nicht überschritten wird. Wer darüber liegt, bekommt nur 80 Prozent, mindestens aber die 122,50 Euro.

Ab dem 43. Krankheitstag bleibt es beim auch bisher schon gezahlten Zuschuss zu den Leistungen der Krankenversicherung. Das heißt, wenn die freie Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenversicherung erhält, stockt der rbb diese Leistung auf den Tagessatz vom Urlaubsgeld auf. Das kann auch bedeuten, dass es vom rbb nichts gibt, weil die Krankenkasse mehr bezahlt als der Tagessatz vom rbb-Urlaubsgeld ist.

Wer mindestens fünf Jahre regelmäßig, d.h. an mehr als 72 Tagen dabei ist, für den zahlt der rbb auch bis zum 87. Krankheitstag, nach 10 Jahren bis zum 178. Tag.

Freien, die kein Krankengeld von der Krankenversicherung, bekommen, zieht der rbb ab dem 43.Tag den Höchstsatz an Krankengeld ab, den die AOK Berlin an Pflichtversicherte zahlt, derzeit 85,75 Euro. Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte daher in den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent wechseln. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,3 ist zwar 0,6 Prozentpunkte günstiger, bietet aber keinen Anspruch auf Krankengeld.
Auch privat Versicherte sollten eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag prüfen. Je nach Anbieter gibt es akzeptable Preise, und der zu versichernde Tagessatz muss ja nicht hoch sein, da der rbb auf 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufstockt.

Zahlung bei Erkrankung des Kindes

Auch bei Erkrankung eines Kindes wird das Krankentagegeld vom rbb gezahlt. Die Anspruchsvoraussetzungen regeln sich nach dem 12a-Tarifvertrag. Darin heißt es:
Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Leistungen bei Erkrankung eines versicherten Kindes, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass das erkrankte Kind selbst beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Zahlung bei Schwangerschaft

Werdende Mütter erhalten ab 1. Januar 2010 ebenfalls das Krankentagegeld vom rbb. Auch hier sind die Voraussetzungen im 12a-Tarifvertrag geregelt. Darin heißt es:
Weist eine Mitarbeiterin durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung den voraussichtlichen Termin ihrer Niederkunft nach, erhält sie für die Dauer von sechs Wochen vor diesem Termin, für den Tag der Entbindung und für die Dauer von acht Wochen nach diesem Termin auf Antrag einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Solltet ihr kein Geld von der Krankenkasse bekommen, tritt hier ebenfalls die Zahlung in Höhe des Tagessatzes beim Urlaubsgeld in Kraft.

Da diese Regelung dem rbb Geld kostet haben die Gewerkschaften wie erwähnt auf 0,4 Prozent der Honorarerhöhung in den laufenden Tarifverhandlungen verzichtet. Wir denken, dass wir diese 0,4 Prozent richtig eingesetzt haben. Es dürfte auch schwer fallen, für diesen Betrag eine Versicherung zu finden, die eine vergleichbare Leistung bietet.

Wer Fragen hat wende sich an: info@rbbpro.de oder an
marika@ipn.de, christoph@reinhardt.de oder schaefer-schlandt@t-online.de

Für die Gewerkschaften ver.di und djv

Marika Kavouras, Henriette Wrege, Jürgen Schäfer und Christoph Reinhardt

Krankentagegeld

Nicht zu verwechseln mit dem „Krankengeld„, das die Segnungen der Lohnfortzahlung für Freie umsetzen soll. Hier geht es darum, was nach sechs Wochen Krankheit passiert, wenn der Arbeitgeber genug gezahlt hat.

Wer danach nicht vom Ersparten leben will, muss aufpassen!

Für Freie gibt es nämlich zwei Versicherungssätze, den Allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz. Standardmäßig meldet der rbb uns zum „ermäßigten Tarif“ an. Das ist etwas billiger (für den rbb und für uns), Krankentagesgeld nach sechs Wochen gibt es aber nicht.

Dafür braucht man das Upgrade auf den „allgemeinen Beitragssatz“. Das muss aber jeder Freie bei seiner Krankenkasse anmelden (im Jargon: „die Wahlerklärung abgeben“)!

 

 

Gemeinsame Information von rbb, ver.di und DJV zum Krankentagegeld

Neue Krankengeldregelung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Zum 1. Januar 2009 tritt das Wettbewerbsstärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz hat leider auch zur Folge, dass für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld der Krankenkassen entfällt. Der rbb, ver.di und der DJV haben deshalb gemeinsam eine Lösung gefunden, die die Auswirkungen des Gesetzes für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abmildert.

 

Die neue Krankengeldregelung im Einzelnen:

Wahltarife der Krankenkassen
Bisher zahlen die gesetzlichen Krankenkassen vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an Krankengeld für maximal 78 Wochen. Der rbb stockt das Krankengeld vom vierten Krankheitstag an auf. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf die der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a-Tarifvertrag) anwendbar ist, erhalten diesen Zuschuss.

Zukünftig müssen die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verdienstausfall im Krankheitsfall gesondert versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, hierfür so genannte Wahltarife anzubieten. Bis zum heutigen Tage gibt es jedoch nur wenige Angebote der gesetzlichen Krankenkassen. Die wenigen bekannten Angebote sind sehr teuer.

Zwei Wochen vor dem Jahreswechsel ist also noch völlig unklar, ob und wie sich die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankheitsfall gegen Verdienstausfall absichern können.

Erhöhter Krangeldzuschuss des rbb
Der rbb, ver.di und DJV haben daher im Rahmen der Tarifverhandlungen eine
Übergangslösung vereinbart. Diese Übergangsregelung schafft Rechtssicherheit, so dass alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Furcht vor etwaigen massiven Verdienstausfällen im Krankheitsfall ins neue Jahr starten können.

Die neue Regelung hat eine Laufzeit von einem Jahr und orientiert sich an der bestehenden Zuschussregelung im 12a-Tarifvertrag. Mitte kommenden Jahres wollen Gewerkschaften und rbb sie überprüfen und an die dann hoffentlich übersichtlichere Rechts- und Marktlage anpassen. Sollte sich zwischenzeitlich die Rechtslage erneut ändern, werden der rbb, ver.di und DJV die Regelung aktualisieren.

Umfasst sind alle arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Ausgeschlossen sind privat Krankenversicherte, die auch bisher schon gesonderte Krankentagegeldversicherungen abschließen konnten.

Die Leistungen im Krankheitsfall sehen wie folgt aus:

• Ab dem 4. Krankheitstag bis zum 42. Krankheitstag zahlt der rbb einen erhöhten Krankengeldzuschuss von 1/365 der Bruttovergütung der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Krankheit, wenn die freie Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter kein Krankengeld von seiner Krankenversicherung erhält.
• Ab dem 43. Krankheitstag gelten die tariflichen Zuschussregelungen zum Krankengeld. Das heißt, wenn die freie Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenkasse erhält, stockt der rbb diese Leistung mit der Zahlung eines Zuschusses auf.

Härtefallregelung für Langzeitkranke
Zusätzlich gibt es eine Härtefallregelung für Langzeitkranke, also diejenigen, die länger als 42 Tage krank sind und keinen oder keinen zumutbaren Wahltarif abschließen konnten:

• Weist die freie Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter nach, dass die gesetzliche Krankenkasse den Antrag auf Abschluss eines Wahltarifes abgelehnt hat oder der Wahltarif unzumutbar teuer ist, wird der erhöhte Zuschuss auch über den 42. Krankheitstag hinaus gezahlt, maximal 78 Wochen.

• Unzumutbar teuer ist ein Wahltarif dann, wenn die monatliche Prämie mehr als 1,7 % der durchschnittlichen monatlichen Bruttovergütung der vergangenen zwölf Kalendermonate beträgt.

Zahlung bei Schwangerschaft und Erkrankung des Kindes
Auch werdende Mütter sind von der Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag umfasst. Der rbb stockt ihr Mutterschaftsgeld auf und zahlt ihnen ab dem 1. Januar 2009 ebenfalls einen erhöhten Zuschuss je Kalendertag des Mutterschutzes in Höhe von 1/365 der Bruttovergütung der letzten zwölf Kalendermonate. Der erhöhte Zuschuss wird nicht gewährt, wenn die Krankenversicherung Mutterschaftsgeld zahlt. Dann bleibt es beim regulären Zuschuss des 12a-Tarifvertrages.

Auch bei Erkrankung eines Kindes wird der erhöhte Zuschuss gezahlt. Für diese Zahlung gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der bisherigen Zuschussregelung des 12a-Tarifvertrages.

Fragen zur neuen Krankengeldregelung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HA Personal und die Ansprechpartnerinnen und –partner von ver.di und DJV.

Informationen zu den Wahltarifen gibt es hoffentlich bald bei den Krankenkassen.

VG Wort

Die Meldungen an die „Verwertungsgesellschaft Wort“ ist für alle Urheber ein Muss – es gibt Bargeld aus der Verwertung von Urheberrechtabgaben, etwa auf Kopierer, CD-Brenner, Pressespiegel etc. Je nachdem wie viele Texte von einem gesendet werden, desto höher der VG-Wort-Scheck, das kann schon mal das fehlende Urlaubsgeld ersetzen.

Leider teilt das Haus den Urhebern nur auf Anfrage mit, wann und in welcher Länge die Beiträge gesendet werden (in der Regel wird man nur per Honorarabrechnung über die Erstsendung informiert, für VG Wort zählt aber auch jede Wiederholung und Übernahme).