Liebe Kolleginnen und Kollegen,
jetzt ist es raus: Das Wahlausschreiben für die Personalratswahl! Gewählt wird vom 27. bis 29. Mai – wahlberechtigt sind alle Festangestellten und, erstmals in der Geschichte des rbb: die arbeitnehmerähnlichen Freien. Letztere wurden aber nur dann automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie in den vergangenen 12 Monaten soziale Leistungen nach dem 12a-Tarifvertrag erhalten haben – also z.B. Urlaubsentgelt oder Leistungen im Krankheitsfall. Andernfalls müssen sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen – das Formular findet ihr hier.
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