Staatsvertrag + Tarifverträge + Firmenticket

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

+++

Jetzt ist es doch passiert! Trotz der geballten Kritik von rbb-Geschäftsleitung und Mitarbeitendenvertretungen, trotz der Warnungen vor Eingriffen in die Programmautonomie und die Organisationshoheit des rbb: Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben den erneuerten Staatsvertrag am heutigen Freitag verabschiedet – mit „Landesbeauftragten“, künftig 60 Minuten getrenntem TV-Programm und einem Büro in Brandenburg an der Havel. Zwar müssen im Januar noch die Parlamente zustimmen, damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, aber das gilt als Formsache – zumal Landtag und Abgeordnetenhaus keine Änderungen am Vertrag mehr vornehmen, sondern ihm nur in Gänze zustimmen oder ihn ablehnen können.

+++

Dass auch die Freienvertretung mit den erwähnten staatlichen Vorgaben nicht glücklich ist, haben wir mehrfach deutlich gemacht. Allerdings sehen wir die Verabschiedung des Staatsvertrags auch mit einem lachenden Auge: Setzt er doch endlich unsere langjährige Forderung nach „Freien im Personalrat“ um. Wenn das Regelwerk wie geplant im Januar 2024 in Kraft tritt, werden arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter:innen bereits bei der kommenden Personalratswahl im Mai aktives und passives Wahlrecht haben. Der neue Personalrat wird dann auch für uns Freie zuständig sein – und kann dabei aufgrund seiner gesetzlich verbrieften Mitbestimmungsrechte sehr viel mehr Durchschlagskraft entwickeln als derzeit die Freienvertretung.

+++

Umso wichtiger ist es, dass wir Freien in diesem künftigen Personalrat dann auch angemessen – d.h. zur Hälfte – vertreten sein werden. Entscheidend dafür wird sein, dass die Wahllisten etwa der Gewerkschaften abwechselnd mit Festen und Freien besetzt sind. Die Weichen dafür werden in den kommenden Monaten gestellt werden. Falls ihr Interesse an einer Kandidatur für den Personalrat habt, wendet euch am besten an eure Gewerkschaft oder an die Freienvertretung. Wir helfen und beraten gerne…

+++   

… auch wenn wir damit indirekt an unserer Auflösung mitarbeiten. Denn mit der Wahl des Personalrats durch Feste und Freie wird die Freienvertretung wohl zehn Jahre nach ihrer Konstituierung Geschichte sein. Der neue Staatsvertrag sieht vor, dass das Freienstatut – und damit die Grundlage unserer Existenz als Freienvertretung – gestrichen wird. Unsere Trauer darüber hält sich allerdings in Grenzen, denn wir sind überzeugt: Die Mitbestimmungsrechte der Freien werden durch die jetzt beschlossene Neuregelung deutlich verbessert!   

+++

Wenn das dann noch mit einer besseren sozialen Absicherung durch einen tariflichen Beendigungsschutz einherginge, wäre es aus Freiensicht fast so, als wenn Weihnachten und Neujahr zusammenfielen – allerdings deutlich realistischer: Gewerkschaften und rbb sind sich im Wesentlichen einig. Am 24. November steht die nächste, vielleicht letzte Verhandlungsrunde an, bei der nur noch an einzelnen Details und Formulierungen gefeilt werden soll. Der Tarifvertrag könnte dann am 1. Januar 2024 in Kraft treten – vorausgesetzt die Gewerkschaftsgremien und der rbb-Verwaltungsrat stimmen ihm zu.

+++

Bei Letzterem liegt momentan noch der Tarifabschluss zu Honoraren und Gehältern. Nachdem sich der Verwaltungsrat auf seiner Sitzung im Oktober nicht in der Lage sah zuzustimmen, will er das nun per Umlaufbeschluss nachholen. Der rbb hofft, dass der Tarifvertrag noch im November in Kraft tritt – und damit noch vor Weihnachten die Inflationsausgleichsprämie an Feste und arbeitnehmerähnliche Freie ausgezahlt werden kann. Wir drücken die Daumen!

+++

Wir haben es schon im letzten Newsletter geschrieben: Bitte beantragt keine rückwirkenden Urlaubstage, um euch den Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie zu sichern! Das wird nicht notwendig sein. Leider hat unsere entsprechende Empfehlung die Honorarabteilung an den Rand der Arbeitsfähigkeit gebracht. Das bedauern wir sehr. Sobald der Tarifvertrag unter Dach und Fach ist, werden wir euch abgestimmt mit der Personalabteilung mitteilen, was ggf. zu tun ist, um die Prämie zu bekommen. Bis dahin bitte die Füße stillhalten – auch, damit die Kolleg*innen fristgerecht eure Honorare abrechnen oder Urlaubsentgeltanträge bearbeiten können. Wir gehen davon aus, dassim Wesentlichen alle arbeitnehmerähnlichen Freien die Prämie ohne größeren Aufwand erhalten werden.

+++

Falls euch in den kommenden Wochen eine Kündigung für euer rbb-Firmenticket ins Haus flattern sollte, bitte nicht erschrecken. Es hat nichts mit dem noch unbestätigten Tarifabschluss zu tun, sondern ist Folge eines Anbieterwechsels des rbb von der Firma Havelbus zur BVG Ende Januar 2024. Der Anspruch auch für arbeitnehmerähnliche Freien auf ein vergünstigtes Jobticket bleibt bestehen und auch die Konditionen ändern sich dadurch nicht. Allerdings müssen alle Abonnent:innen einen neuen Antrag stellen. Ab dem 10. Dezember soll dafür ein digitales Bestellportal zur Verfügung stehen. Genaueres zum Verfahren will der rbb bis dahin bekannt geben. Derzeit besteht kein Handlungsbedarf.

Wer noch kein Firmenticket, aber Interesse daran hat: Momentan können nur noch Abos bis Ende Januar abgeschlossen werden. Dann müssen sie neu bestellt werden. Womöglich lohnt es sich daher, noch ein bisschen zu warten.   

+++

Weil es ein paar Nachfragen gab, noch ein Hinweis zum Reformationstag am vergangenen Dienstag: Natürlich haben freie Kolleg:innen, die an diesem gesetzlichen Feiertag an den Brandenburger rbb-Standorten im Dienst waren, Anspruch auf einen Feiertagszuschlag! Vorausgesetzt, ihr Tageshonorar liegt nicht über der Kappungsgrenze von derzeit 296 Euro. Den zusätzlichen, 43. Urlaubstag gibt es dagegen für alle Freien – und natürlich kann er an jedem arbeitsfreien Tag genommen werden und nicht nur am 31. Oktober.

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung

Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, loggt sich am besten erstmal ein über https://mein.rbb-online.de.