Tariferhöhung + schön+gut + Bestandsschutz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kaum zu glauben, aber wahr: die Tariferhöhung ist durch. Hurra! In Zeiten wie diesen muss man jubeln, wo immer man kann – und auch mal für Selbstverständlichkeiten dankbar sein, denkt sich die notorisch undankbare Freienvertretung. Denn diese könnte auch die letzte Selbstverständlichkeit für lange Zeit sein. Während andere Sender längst die nächste Tariferhöhungsrunde vorbereiten, fragt man sich beim rbb, ob es das jetzt tatsächlich bis Ende 2026 gewesen sein soll. #nullrunden

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Dass sich der Verwaltungsrat so viel Zeit für den Umlaufbeschluss genommen hat, hat ja auch ein Gutes: Die Personalabteilung hatte ausreichend Zeit, sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Die Fragen und Antworten im Intranet sind jedenfalls so gelungen wie umfangreich, vielen Dank!

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Trotzdem hier für alle, die während der stressigen Arbeit noch keine Muße hatten, die  umfangreiche Intranetseite durchzuarbeiten, die allerwichtigsten Hinweise zum akuten Handlungsbedarf. Es wird einem nämlich nichts geschenkt. Nicht mal diese 3000 Euro Inflationsausgleichprämie. Die hat zwar der Staat abgabefrei gestellt, kommt aber keineswegs on top, sondern wird den Beschäftigten selbstverständlich an anderer Stelle wieder abgezogen. Genau genommen müsste man eher sagen „wurde bereits einbehalten“, denn die IAP kompensiert vor allem, dass die Tarife nicht schon zum Oktober 2022 (!) erhöht wurden.

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Nichts tun und einfach nur abwarten, bis das Geld von selbst auf dem Giro eingeht, können immerhin diejenigen, die schon früher fleißig gewesen sind und „erfolgreich einen Antrag auf soziale Leistungen“ (aka Urlaubs- oder Krankengeld) vor dem 30. Juni geltend gemacht haben. In anderen Worten: Wenn die Personalabteilung schon für das erste Halbjahr geprüft hat, ob man arbeitnehmerähnlich ist, muss man nichts mehr unternehmen.

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Alle anderen (und das sind gar nicht so wenige, wie wir nach entsprechenden Hinweisen in diesem Newsletter mitbekommen haben) müssen noch einen Antrag stellen. Am einfachsten gleich hier https://tools.rbb-online.de/forms/tag/antrag-auf-inlationsausgleichspraemie. Am besten sofort.

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Wirklich alle anderen? Naja, leider nicht alle. Denn „alle Arbeitnehmerähnlichen“ bedeutet im Umkehrschluss, dass alle, die zwar frei, aber nicht arbeitnehmerähnlich sind, die 3000 Euro nicht bekommen. Wer z.B. im Rahmen der üblen 5-Tage-Prognose arbeitet, kann den Status allein durch Beschäftigung beim rbb niemals erreichen (aber vielleicht ja zusammen mit den Tagen bei anderen ARD-Sendern).

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Anders ungerecht ist der Umgang mit Freien, deren Honorare im ersten Halbjahr oberhalb der Grenze der sozialen Schutzbedürftigkeit lagen und deswegen nicht arbeitnehmerähnlich sind. Okay, vielleicht ist es nicht das allerschlimmste Problem der Welt, wenn man in sechs Monaten mindestens 46.094 Euro Honorare bekommen hat. Aber im Vergleich zu dem höchsten Gehalt, mit dem Feste noch die 3000 Euro bekommen (> 135.000 Euro/Jahr) immer noch eine krasse Ungleichbehandlung.

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Tja, und dann gibt es auch noch die Fälle, die sogar dann aktiv werden müssen, obwohl sie gar keine 3000 Euro vom rbb bekommen sollen – weil sie sie bereits eine Inflationsausgleichsprämie von einem anderen Arbeitgeber bekommen haben. Wer z.B. für das ZDF arbeitet, die Deutsche Welle oder das Deutschlandradio, dürfte die IAP von dort ja längst bekommen haben. Weil der rbb das nicht wissen kann, würde er einem ohne entsprechenden Hinweis auch noch 3000 Euro überweisen (und früher oder später zurückfordern müssen). Wer die Komplikationen der Rückrechnung scheut, sollte daher sich schon jetzt bei der Personalabteilung (honroare@rbb-online.de) melden und mitteilen, wie viel von den 3000 Euro einem noch zusteht.

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Für alle Zweifelsfragen, Sonderfälle und besondere Umstände haben die Tarifvertragsparteien übrigens eine paritätische Kommission eingerichtet, die über die Arbeitnehmerähnlichkeit entscheiden soll. Bitte wendet euch direkt an eure Gewerkschaft (info@djv-berlin.de, senderverband-rbb@verdi.org). Wer noch kein Gewerkschaftsmitglied ist, findet dort natürlich auch Aufnahmeformulare. Und natürlich könnt ihr euch auch immer vertrauensvoll an eure Freienvertretung wenden, wir leiten das dann weiter.

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Mit der eigentlichen Erhöhung der Honorare (um 2,8 Prozent) geht es dann ab dem 1. Dezember los. Und zumindest für die Programmfreien ändern sich zum 1. Januar noch die Mindesthonorare. Weniger als 271 Euro darf es dann für Redakteur*innen nicht mehr geben, entsprechend greift das auch als Basis für die Werkhonorare. Zuschläge und bezahlte Mehrarbeit gibt es (zum 1. Dezember, also bereits während der Weihnachts-Feiertage!) bis zu einer Kappungsgrenze von 318 Euro. #tobecontinued

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Soweit die vergleichsweise guten Nachrichten. Wer sich die Wochenendstimmung nicht vermiesen lassen will, kann hier ruhig aufhören zu lesen. Kurz vor Redaktionsschluss dieses Newsletters hat sich die Freienvertretung persönlich überzeugt, dass die letzte Sendung von „schön + gut“ begonnen hat. Und während die beiden Moderierenden tapfer lachende und weinende Augen bemühen, steigt in der Freienvertretung bittere Galle hoch: Vor fast genau zwei Jahren haben wir uns genauso von zibb verabschiedet. Und ahnten schon damals: Schön + gut und Studio 3 hatten nie eine Chance. Wer dann wie wir aus der Nähe miterlebt hat, wie sich die zibb-Freien trotz der Verschlechterung und der miesen Behandlung für den „neuen Vorabend“ ins Zeug gelegt hatten – dem fehlen die Worte. Nun also „Der Tag“.  Wir hoffen jedenfalls, dass die Vorabend-Freien die mehr oder weniger arbeitslose Übergangszeit gut überstehen …

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… und arbeiten unterdessen weiter an der Vermittlung der Mima-Freien. Wenn man der zibb-Katastrophe und dem rbb-Moralversagen unbedingt etwas Gutes abgewinnen will: die Maßstäbe haben sich seitdem verschoben. Dass der Runde Tisch für die Mima-Freien überhaupt existiert, wäre vor gar nicht langer Zeit noch undenkbar gewesen – nun müssen wir für alle eine gute Lösung finden. Dass die Gewerkschaften sich mit dem Sender im Oktober auf einen 12a-Bestandsschutz-Tarifvertrag geeinigt haben, ist sicher auch eine Nachwirkung des zibb-Schocks – nun müssen wir dafür sorgen, dass der Tarifvertrag schnell umgesetzt wird. Dass der Verwaltungsrat seine Zustimmung in diesem Jahr wohl nicht mehr erteilen wird, haben wir am Dienstag enttäuscht zur Kenntnis nehmen müssen. #tobecontinued

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Noch mehr Unbehagen gefällig? Der Redaktionsausschuss hat seinen Rechenschaftsbericht veröffentlicht …

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und save the date: die verschobene Belegschaftsversammlung findet am Donnerstag statt (13 Uhr, Foyer FSZ Berlin). Triggerwarnung: Nach dem, was die Freienvertretung bisher über die Rahmenbedingungen für das dort zu besprechende „Zielbild 2028“ gehört hat, dürfte es auch auf dieser Veranstaltung keine Weihnachtsfeierstimmung geben.

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung