IAP + Beendigungsschutz + Zielbild

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bekomme ich sie oder bekomme ich sie nicht? Seit Donnerstag dürfte für viele arbeitnehmerähnliche Freie die spannende Frage, ob sie in den Genuss der Inflationsausgleichsprämie kommen, mit einem Blick auf den Kontostand vorläufig beantwortet sein. Wenn ihr mit der Honorar-Endzahlung des rbb für November eine Überweisung von 3000 Euro – plus eure regulären Honorare – erhalten habt, könnt ihr davon ausgehen, dass der rbb bei euch die Voraussetzungen für den Bezug der Prämie als erfüllt ansieht.

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Und wenn nicht? Solltet ihr noch nicht alle Hoffnung fahren lassen und euren Anspruch genau prüfen (lassen). Zunächst einmal anhand des umfangreichen Katalogs von Fragen und Antworten im Intranet. Faustformel: Anspruch haben alle arbeitnehmerähnlichen FreienStichtag: 30.6.2023. Wenn ihr bis dahin tarifliche Leistungen wie Urlaubsentgelt oder Krankengeld bezogen habt, müsste die Prämie schon auf euren Konto sein. Wenn ihr keine Leistungen bekommen habt, aber trotzdem arbeitnehmerähnlich seid, solltet ihr schleunigst dieses Formular ausfüllen und abschicken: https://tools.rbb-online.de/forms/tag/antrag-auf-inlationsausgleichspraemie.

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Falls ihr aufgrund widriger Umstände die formalen Anforderungen am Stichtag nicht erfüllt, aber trotzdem meint, einen Anspruch zu haben, solltet ihr euch schnellstmöglich – spätestens aber bis zum 15. Dezember – formlos an die Freienvertretung@rbb-online.de und/oder den Personalservice@rbb-online.de wenden. Wir beraten euch gerne! Oder direkt an eure Gewerkschaft: info@djv-berlin.de, senderverband-rbb@verdi.org. In Zweifelsfällen entscheidet nämlich eine paritätisch besetzte Härtefallkommission von Gewerkschaften und rbb.

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Dort könnte zum Beispiel der Fall von rund zwölf Kolleg:innen landen, die Ende März ihr Volontariat an der electronic media school (ems) abgeschlossen haben und seitdem als Freie für den rbb tätig sind. Zum Stichtag 30.6. konnten die meisten von ihnen den arbeitnehmerähnlichen Status noch nicht erreichen, ihre zweijährige Ausbildung beim rbb-Tochterunternehmen ems in der Zeit davor soll jedoch nicht zählen. Die Freienvertretung findet: Es wäre ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung, unseren journalistischen Nachwuchs hier nicht schlechter zu stellen als die Azubis, die direkt beim rbb lernen dürfen. Vielleicht kann das ja sogar ohne Härtefallkommission entschieden werden!  

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Und wie geht es dann weiter beim Honorar- und Gehaltstarifvertrag? Ab dem 1. Dezember werden die tarifierten Mindesthonorare sowie die „typischerweise gezahlten Honorare“ um 2,8 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 werden dann die Mindesthonorare im Honorarrahmen Programm von Stufe 4 auf 5 angehoben – was z.B. beim Tagessatz für Redakteur:innen (3.1.) einer Anhebung auf 271 Euro entspricht, bei „erhöhten Anforderungen“ (3.2.) 318 Euro. Die Kappungsgrenze, bis zu der es Zuschläge und Mehrarbeitsvergütung gibt, steigt ebenfalls auf 318 Euro. Ab 1. Januar ist außerdem das „Taschengeld“ von 75 Euro für Fortbildungen Geschichte. Es gibt dann ein „individuelle Durchschnittshonorar“ an Schulungstagen. Damit wird eine langjährige Forderung der Freienvertretung nach Gleichstellung von Festen und Freien in diesem Bereich endlich umgesetzt!

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Fehlt der Beendigungsschutz aka Bestandsschutz. Am heutigen Freitag wurde noch an einigen Detailfragen gewerkelt – alle Formulierungen sollen schließlich rechtssicher sein. Gewerkschaften und rbb sind aber nach wie vor entschlossen und zuversichtlich, sich noch in diesem Jahr final auf einen Tarifvertrag zu einigen. Danach muss dann noch der rbb-Verwaltungsrat zustimmen, bevor das geschichtsträchtige Werk in Kraft treten kann. Wie schon im letzten Newsletter erwähnt, kann das aber wohl erst nach dem Jahreswechsel passieren.

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So lange soll bei der Erarbeitung des „Zielbildes 2028“ nicht gewartet werden. Im Gegenteil: Der Prozess mit Arbeitsgruppen, Flussdiagrammen und allem Drum und Dran ist schon im vollen Gange. Auf der Belegschaftsversammlung am Donnerstag wurde umfänglich darüber informiert und diskutiert. Das „Zielbild“ soll – sehr verkürzt zusammengefasst – festlegen, welches Programm wir mit welchen Mitarbeiter:innen, Gebäuden und Arbeitsmitteln unter den zu erwartenden finanziellen Rahmenbedingungen ab 2025 machen wollen.

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An solch existenziellen Selbstfindungsprozessen muss natürlich die Belegschaft umfassend beteiligt werden. Die Struktur, die dazu am Donnerstag vorgestellt wurde, bietet in der Hinsicht noch etwas, nun ja, Luft nach oben. Zumindest sind in den schon gebildeten Arbeitsgruppen erstmal keine Personalvertreter:innen vorgesehen. Freienvertretung und Personalrat haben deutlich gemacht, dass hier nachgebessert werden muss! Die Geschäftsleitung verspricht, dass es schon bald mehr Partizipation geben werde. Ein erster Schritt in die richtige Richtung: Eine Resonanzgruppe nach Vorbild des Zukunftsprozesses soll die Vorschläge der Arbeitsgruppen bewerten. Wir bleiben dran!

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Über den Weg zum „Zielbild“, die aktuellen Tarifabschlüsse, unsere Situation angesichts von Sparzwängen und Programmkürzungen und vieles mehr wollen wir mit euch bei der nächsten Freienversammlung diskutieren: am Dienstag den 12.12. um 12 Uhr in Berlin! Bitte schon mal fett im Kalender anstreichen! Intendantin Demmer wird auch dabei sein. Genauere Infos folgen.

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung

Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, loggt sich am besten erstmal ein über https://mein.rbb-online.de.