Bestandsschutz TV (Paraphierte Fassung vom 27. Sept 2017)
Jetzt ist es amtlich: Der Verwaltungsrat und die Gewerkschaften haben grünes Licht gegeben. Ab sofort wird die Personalabteilung allen NPG-Freien, die die Voraussetzungen erfüllen (regelmäßig beschäftigt 2014-2016) Honorarrahmenverträge zuschicken. In der ersten Welle bekommen diejenigen Angebote, deren Gewerke im „Katalog“ stehen, ab Ende November sind alle anderen dran. Wer die Voraussetzungen erfüllt, aber kein Angebot bekommt: Bitte melden, wir kümmern uns dann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
diese Woche war zwar kurz, hat es aber in sich.
Die Jahrzehnte alten Honorarrahmen von ORB und SFB gelten weiter. Das ergibt sich aus einer Stellungnahme des Justitiariats in einem aktuellen Streitfall. Immer wieder werden diese Regeln aber nicht angewendet – die Freienvertretung berät in Zweifelsfällen.
Wie hoch muss das Honorar mindestens sein? Diese Frage sorgt regelmäßig für Unsicherheit und Streit zwischen den Freien und deren Aufraggebern. Dass selbst bei Standardaufgaben oft unklar ist, welche Mindesthonorare nicht unterschritten werden dürfen, liegt vor allem daran, dass es auch 14 Jahre nach rbb-Gründung keinen aktuellen Honorarrahmen für die Programme gibt. Seit 2003 gelten übergangsweise für die Brandenburger Programme der ORB-Honorarrahmen, für die Berliner Programme der SFB-Honorartarifvertrag. Justitiariat bekräftigt: Mindesthonorare dürfen nicht unterschritten werden weiterlesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der wichtigste Tarifvertrag für uns arbeitnehmerähnliche Freie ist der so genannte „12a-Tarifvertrag“. Ob Urlaub, Krankheit, Ankündigungsfristen – der „Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen“ (TVaäP) sorgt zumindest ein bisschen für soziale Sicherheit. Bzw.: Das sollte er eigentlich tun.
Leider mussten wir in unserem ersten Amtsjahr immer wieder feststellen, dass der Tarifvertrag an vielen Punkten mangelhaft und teilweise sogar widersprüchlich ist. Leider auch bei sehr wichtigen Punkten, zum Beispiel beim Zuschuss zum Krankengeld, bei der Ausgleichszahlung wegen wesentlicher Einschränkung oder beim Urlaubsentgelt.
Einige Mängel sind durch die Jahrzehnte lange Sparpolitik zu erklären, andere durch Änderungen an den rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Und ein Teil ist leider nur so zu erklären, dass sich über viele Jahre niemand systematisch mit dem wichtigsten Tarifvertrag auseinandergesetzt hat, so dass den Tarifparteien offenbar gar nicht aufgefallen ist, welche Ungereimtheiten und Stolpersteine der Vertrag in sich hat.
Die Freienvertretung hat sich jetzt hingesetzt und die Probleme aufgearbeitet. Vor zwei Wochen haben wir den Gewerkschaften und der rbb-Geschäftsleitung unsere Analyse geschickt und die Tarifparteien gebeten, schnell für Abhilfe zu sorgen. Wir sind gespannt, wann die Tarifverhandlungen beginnen. Wir meinen: Die soziale Sicherheit von 1500 Arbeitnehmerähnlichen muss endlich Priorität bekommen!
Beste Grüße,
die Freienvertretung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu den Aufgaben der Freienvertretung gehört es, über die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Tarifverträge für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb zu wachen. Dies fällt uns immer wieder schwer, zum Beispiel weil der über viele Jahre gewachsene Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des rbb (TVaäP) in sich nicht schlüssig ist und weil einzelne Regelungen offensichtlich nicht zu Ende gedacht wurden. Aber auch, weil der Tarifvertrag nicht konsequent mit neueren Bestimmungen (wie dem Tarifvertrag über die Mindestbedingungen oder dem Freienstatut) bzw. bestehenden Gesetzen (z.B. SGB IX, AGG bzw. Berliner LGG) abgestimmt wurde.
Wir bitten euch darum dringend, zügig Tarifverhandlungen aufzunehmen, um den TVaäP so schnell wie möglich zu verbessern. Die Freienvertretung sieht insbesondere Verbesserungsbedarf bei den folgenden Regelungen:
Diese Punkte sollten aus unserer Sicht Priorität bei Tarifverhandlungen haben, denn gerade die mangelhaften Regeln für die Ankündigungsfristen und der Umgang mit Krankheitstagen können jederzeit Härtefälle produzieren. Wünschenswert wären selbstverständlich auch materielle Verbesserungen.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Beste Grüße,
Christoph Reinhardt
– Vorsitzender –
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben am Freitag, den 7.2., unsere Verhandlungen mit dem rbb über ein Freienstatut fortgesetzt, wie es der geänderte Staatsvertrag vorsieht.
Große Fortschritte gab es leider nicht. Der rbb lehnt es weiterhin ab, der Freienvertretung Mitbestimmungsrechte bei zentralen Fragen einzuräumen.
Wir haben unseren Entwurf eines Freienstatuts besprochen, der sich eng an das Personalvertretungsrecht anlehnt, das für den rbb-Personalrat gilt. Freienstatut: rbb ziert sich weiterlesen
Vereinbarung über die Inkraftsetzung des Tarifvertrags über Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb
zwischen
dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
– vertreten durch die Intendantin –
einerseits
und
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
sowie
dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV)
im Auftrag seiner Landesverbände
andererseits. Mindestbedingungen (Vereinbarung über die Inkraftsetzung) weiterlesen
Tarifvertrag über Mindestbedingungen
für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb
– Allgemeiner Teil des Honorartarifvertrags –
1. Geltungsbereich Mindestbedingungen (Tarifvertrag) weiterlesen
Im Dezember müssten alle Urheber und Mitwirkende eine ordentliche Summe auf dem Konto vorgefunden haben: die für zwei Jahre ausstehenden Onlinezuschläge, mindestens 2,75 Prozent der angefallenen Honorare.
Inzwischen haben wir auch ganz offiziell die schwierigen Verhandlungen um die Honorarbedingungen abgeschlossen und freuen uns, euch fast zweieinhalb Jahre nach unseren ersten Protesten die wichtigsten Änderungen vorzustellen:
| Der rbb wollte ursprünglich… | Wir haben durchgesetzt: |
| Online-Nutzung bis zu sieben Tage gratis | 2,75 % Zuschlag pauschal für jedes Werk, sogar unabhängig von der tatsächlichen Online-Nutzung |
| Online-Zuschlag nach sieben Tagen: 2,5 % | 5,25 % (2,75 % plus 2,5 % bei längerer Nutzung) |
| … an den Wiederholungshonoraren sparen (etwa nur bei Wiederholungen vier Wochen nach der Erstausstrahlung zahlen) | Es gelten die ARD-üblichen Regelungen nach dem mdr-Tarifvertrag (etwa Honorar für Wiederholungen nach dem dritten Tag). |
| … unbefristete exklusive Nutzung als Regelfall | … nach bestimmten Fristen können wir die Werke auch wieder selbst verwerten |
| … die Kolleginnen und Kollegen fast uneingeschränkt haften lassen | Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. |
| … das Risiko bei möglichen Persönlichkeitsverletzungen in der Regel auf Mitarbeiter abwälzen | Nur noch nicht offensichtliche Probleme mit den Persönlichkeitsrechten Dritter müssen dem rbb ausdrücklich mitgeteilt werden. |
| … sich sogar heute noch unbekannte Nutzungen für die Zukunft sichern | Die Rechte bleiben beim Urheber. Sollte der sich mit dem rbb nicht einigen, kann er sein Werk auch durch andere nutzen lassen. |
Bei aller Freude über die hart erkämpften Fortschritte – unser Erfolg ist nur relativ. Wir haben die schlimmsten Folgen verhindert und uns lediglich das erstritten, was an anderen Anstalten seit Jahren üblich ist.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Urheberbedingungen sind immer noch die einseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des rbb, kein Tarifvertrag! Wir haben dem rbb lediglich die Zusage abgerungen, in Zukunft Tarifverhandlungen aufzunehmen (nachdem wir mit dem Honorarrahmen fertig sind). Bis dahin akzeptieren wir das Erreichte als Zwischenlösung.
Wir danken allen, die den dreisten Versuch des rbb, uns unserer Rechte zu berauben, verhindert haben. Nach den mutigen Kolleginnen und Kollegen, die trotz Rauswurf-Drohungen die vom rbb diktierten Urheberbedingungen nicht unterschrieben und Widerstand geleistet haben, waren das vor allem die beiden Verhandlungsführer und Urheberrechtsexperten der Gewerkschaften, Benno Pöppelmann (DJV) und Wolfgang Schimmel (ver.di). Ohne das Knowhow, Engagement und Geschick der beiden hätten wir den rbb wohl nicht ernsthaft in Bedrängnis bringen können.
Eine Bitte noch: Prüft die Abrechnungen über die Onlinezuschläge bitte genau – und sagt uns Bescheid, wenn sich Unstimmigkeiten nicht in der Redaktion klären lassen.
Euer Verhandlungsteam