Justitiariat bekräftigt: Mindesthonorare dürfen nicht unterschritten werden

Die Jahrzehnte alten Honorarrahmen von ORB und SFB gelten weiter. Das ergibt sich aus einer Stellungnahme des Justitiariats in einem aktuellen Streitfall. Immer wieder werden diese Regeln aber nicht angewendet – die Freienvertretung berät in Zweifelsfällen.

Wie hoch muss das Honorar mindestens sein? Diese Frage sorgt regelmäßig für Unsicherheit und Streit zwischen den Freien und deren Aufraggebern.  Dass selbst bei Standardaufgaben oft unklar ist, welche Mindesthonorare nicht unterschritten werden dürfen, liegt vor allem daran, dass es auch 14 Jahre nach rbb-Gründung keinen aktuellen Honorarrahmen für die Programme gibt. Seit 2003 gelten übergangsweise für die Brandenburger Programme der ORB-Honorarrahmen, für die Berliner Programme der SFB-Honorartarifvertrag.

Beide Regelwerke sind leider hoffnungslos veraltet und werden seit Jahren weder von den Gewerkschaften noch durch den rbb aktualisiert. Darum gibt es immer wieder Streit – sowohl um die korrekte Auslegung von Tätigkeiten als auch über die aktuellen Honorarhöhen.

In einem aktuellen Streitfall ist das Justitiariat bei einer Prüfung jetzt zu einer grundsätzlichen Einschätzung gekommen. Die alten Honorarrahmen sind zwar alt, aber weiterhin für den rbb verpflichtend. Als aktuelle Honorarsätze sind die Beträge anzusehen, die im Tätigkeitskatalog aufgeführt sind. Dies hatte die Personalabteilung zuletzt anders gesehen und Beschwerden wegen zu niedriger Honorare zurückgewiesen.

Wir empfehlen euch aus gegebenem Anlass, regelmäßig zu prüfen, ob eure Honorare tatsächlich die Mindesthonorare nicht unterschreiten bzw. ob die Tätigkeiten korrekt eingestuft sind. Da sich der rbb leider nicht dazu bewegen lässt, die alten Honorarrahmen im Intranet zu veröffentlichen, haben wir das nachgeholt.

Wir sind uns bewusst, dass der Umgang mit diesen Dokumenten intuitiv kaum möglich ist – wir helfen natürlich gerne. Es ist höchste Zeit, dass der neue einheitliche Honorarrahmen in Kraft tritt.

Unserer Erfahrung nach gibt es im tagesaktuellen Bereich wenig Grund für Beanstandungen. Häufig zu Streit kommt es aber, wenn gebaute Beiträge länger werden als üblich – dann wird oft nicht nach Minuten abgerechnet, obwohl das die Regel sein sollte.

Typische Beispiele Brandenburg

Hörfunk:

  • Beitrag > 1’30 < 5 min: mindestens 160 Euro, jede weitere Minute mindestens 19 Euro
  • Redaktionsdienst (einfache/erhöhte Anforderungen): 175/214 Euro (8 Stunden), an Feiertagen 189/235. Hier ist oft die Einstufung, weniger die Honorarhöhe strittig.

Fernsehen:

  • Features/Reportagen/Magazinbeiträge
    als Autor-Realisator: mind. 257 Euro pro Minute
    oder als Realisator mind. 257 Euro am Tag

 

Typische Beispiele Berlin

  • Aktuelle Fernseh-Reportage: mind. 316 Euro
  • Aktuelle Hörfunk-Reportage: mind. 121 Euro, erschwert mind. 181 Euro
  • Vom Autor selbst gesprochener Hörfunk-BmE:
    43 Euro pro Minute plus 80 Euro Sprechen, maximal 20% des Beitragshonorars, z.B.

bis 3 Minuten = 43×3+20%= mind. 155 Euro
bis 5 Minuten = mind. 258 Euro
6 bis 10 Minuten = mind. 309 bis mind. 510 Euro