Einigung bei Bestandsschutz und Tariferhöhung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

diese Woche war zwar kurz, hat es aber in sich.

  • Schöne Sache: Die (zwei)jährlichen Honorar- und Gehaltstariferhöhungen sind durch – rückwirkend zum 1. Oktober gibt es 2,2 Prozent mehr, 2018 nochmal 2,35 Prozent.
  • Mindestens genauso schön: Die Tarifparteien haben jährlich 440.000 Euro zurückgestellt, mit denen der 12a-Tarifvertrag verbessert werden soll. Stichworte: Zahlung bei Krankheit ab dem 1. Tag, Familienzuschlag, Pflegzeiten. Die im Januar ausgesetzten Verhandlungen sollen noch in diesem Jahr weitergehen.
  • Am schönsten: Der Bestandschutztarifvertrag für NPG-Freie ist nunmehr auch offiziell unter Dach und Fach (die Zustimmung der Gremien steht noch aus). Dieser Tarifvertrag wird für viele hundert nicht Programm gestaltender Freier die soziale Sicherheit wesentlich verbessern und setzt neue Maßstäbe für einen fairen Umgang mit allen Freien. Wir danken allen Unterstützern der Legalize-it-Kampagne. Allen voran unserer Kollegin Marika Kavouras von ver.di, deren Anteil an diesem wichtigen Erfolg man nicht hoch genug schätzen kann.
  • Nicht ganz so schön: Im Oktober wird es wohl nichts mehr mit einer Fortsetzung der Verhandlungen zum Honorarrahmen Programm. Wir warten auf Termine.

Nochmal zum Thema Bestandsschutz-Tarifvertrag. Wenn er zum 1.1.2018 in Kraft tritt, dürfte das den Einsatz von Freien im rbb grundlegend verändern. Für die direkt betroffenen NPG-Freien sowieso. Garantierte Aufträge bis zur Rente und eine deutlich bessere Altersversorgung sind ein Angebot, dass man nicht ablehnen sollte. Die Dispo wird sich umstellen, der rbb muss viel mehr für Fortbildungen und Personalentwicklung tun. Indirekt wird sich das auch die Programm gestaltenden auswirken, wenn auch nicht von alleine. In den 12a-Tarifverhandlungen wird es darum gehen müssen, so viele soziale Schutzrechte wie möglich auch für die Programm gestaltenden zu erreichen. Wir sehen das so: Die NPG-Freien haben den ersten großen Schritt gemacht. Der zweite muss jetzt folgen.

Weil uns schon viele Fragen erreichen, wer überhaupt Bestandsschutz bekommen kann und wer nicht, hier ein paar erste Fragen und Antworten:

Ist der Bestandsschutz nur für Freie aus der Produktion gedacht?

Nein. Zwar dürften die meisten künftigen „bestandsgeschützen“ Freien aus der Produktion kommen. Es gibt als eine Anlage zum Tarifvertrag eine Liste, die aber ausdrücklich auch Tätigkeiten aus dem Programm (z.B. Redaktionsassistent/in) und aus der Verwaltung/Intendanz nennt (z.B. Archivassistent/in).

Mein Job steht aber nicht auf der Liste. Bin ich vom Tarifvertrag ausgeschlossen?

Nein. Die Liste ist ausdrücklich nicht abschließend. Wer nachweisen kann, dass die Tätigkeit NPG ist, kann Bestandsschutz bekommen.

Ich arbeite gar nicht direkt fürs Programm, also bin ich auch nicht Programm gestaltend, oder?

 Das wird in der Regel richtig sein. Wer überhaupt keinen Einfluss aufs Programm hat (z.B. in der Serviceredaktion, in der Pressestelle oder im Marketing arbeitet oder Events und Promo-Aktionen organisiert), dürfte unstrittig NPG-Status haben.

 Ich arbeite direkt im Programm und gestalte es auch – man nennt mich Layouter oder Producer. PG oder NPG?   

 Hm… Es kommt darauf an. Gestalten ist nicht gleich „inhaltlich gestalten“.

Wo ist der Unterschied?

 In den Worten des Bundesverfassungsgerichtes sind inhaltlich gestaltende Mitarbeiter,

 „… wenn sie typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist“

 Es kommt auf den individuellen, inhaltlichen Beitrag fürs Programm an. Grafiker und Cutter gestalten natürlich auch, aber eben nicht inhaltlich – das tun Redakteure bzw. Reporter. Als Sprecher kann es darum gehen, vorgefertigte Texte sauber vorzulesen (NPG) oder darum, mit individuellem künstlerischem Ausdruck eine ganz besondere Note zu erreichen (PG).

Ich werde abgerechnet als „redaktionelle Mitarbeit“ – dann bin ich auf jeden Fall PG und damit ausgeschlossen, oder?

Nicht unbedingt. Es kommt nicht auf die Abrechnung, sondern auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an. Aus historischen Gründen rechnen manche Bereiche z.B. Assistenztätigkeiten als „Red. Mit.“ ab. Das erkennt man oft daran, dass diese „Red. Mit.“ ein deutlich niedrigeres Honorar bekommen als andere freie Redakteure.

Und wenn mein inhaltlicher Spielraum zwar vorhanden, aber extrem eingeschränkt ist?

Knifflige Sache. Dolmetschen, Untertitel, Programmdaten, Verkehrsfunk – es kommt immer darauf an. Wichtiger Indikator: Wer die Entscheidung selbst trifft, ob der Inhalt im Programm landet, ist eher Programm gestalten als jemand, der gar keine Wahl hat, ob etwas ein Thema ist oder nicht. Wer auf einer 96-Tage-Prognose arbeiten muss, hat mit ziemlicher Sicherheit NPG-Status.

Was muss ich tun, um Bestandsschutz zu bekommen?

Erstmal grundsätzlich nichts. Der rbb will ab Mitte November auf alle Betroffenen zukommen. Wenn die jeweilige Tätigkeit auf der Liste steht, dürfte das kein Problem sein. Wer sich nicht sicher ist, ob der rbb anhand der Aktenlage erkennen kann, dass man NPG ist (s.o.), kann sich gerne ab sofort an die Freienvertretung wenden.

Wer entscheidet im Streitfall?

 Die Freienvertretung berät gerne und kann ggf. vermitteln. Aber falls wir uns mit der Personalabteilung nicht einigen können, wird es für Streitfälle ein eigenes Gremium geben, das paritätisch von der Geschäftsleitung und den Gewerkschaften besetzt ist.