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Verhandlungen über Honorarbedingungen erfolgreich abgeschlossen!

Im Dezember müssten alle Urheber und Mitwirkende eine ordentliche Summe auf dem Konto vorgefunden haben: die für zwei Jahre ausstehenden Onlinezuschläge, mindestens 2,75 Prozent der angefallenen Honorare.

Inzwischen haben wir auch ganz offiziell die schwierigen Verhandlungen um die Honorarbedingungen abgeschlossen und freuen uns, euch  fast zweieinhalb Jahre nach unseren ersten Protesten die wichtigsten Änderungen vorzustellen:

Der rbb wollte ursprünglich… Wir haben durchgesetzt:
Online-Nutzung bis zu sieben Tage gratis 2,75 % Zuschlag pauschal für jedes Werk, sogar unabhängig von der tatsächlichen Online-Nutzung
Online-Zuschlag nach sieben Tagen:  2,5 % 5,25 %  (2,75 % plus 2,5 % bei längerer Nutzung)
… an den Wiederholungshonoraren sparen (etwa nur bei Wiederholungen vier Wochen nach der Erstausstrahlung zahlen) Es gelten die ARD-üblichen Regelungen nach dem mdr-Tarifvertrag   (etwa Honorar für Wiederholungen nach dem dritten Tag).
unbefristete exklusive Nutzung als Regelfall … nach bestimmten Fristen können wir die Werke auch wieder selbst verwerten
… die Kolleginnen und Kollegen fast uneingeschränkt haften lassen Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
… das Risiko bei möglichen Persönlichkeitsverletzungen in der Regel auf Mitarbeiter abwälzen Nur noch nicht offensichtliche Probleme mit den Persönlichkeitsrechten Dritter müssen dem rbb ausdrücklich mitgeteilt werden.
… sich sogar heute noch unbekannte Nutzungen für die Zukunft sichern Die Rechte bleiben beim Urheber. Sollte der sich mit dem rbb nicht einigen, kann er sein Werk auch durch andere nutzen lassen.

 

Bei aller Freude über die hart erkämpften Fortschritte – unser Erfolg ist nur relativ. Wir haben die schlimmsten Folgen verhindert und uns lediglich das erstritten, was an anderen Anstalten seit Jahren üblich ist.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Urheberbedingungen sind immer noch die einseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des rbb, kein Tarifvertrag! Wir haben dem rbb lediglich die Zusage abgerungen, in Zukunft Tarifverhandlungen aufzunehmen (nachdem wir mit dem Honorarrahmen fertig sind). Bis dahin akzeptieren wir das Erreichte als Zwischenlösung.

Wir danken allen, die den dreisten Versuch des rbb, uns unserer Rechte zu berauben, verhindert haben. Nach den mutigen Kolleginnen und Kollegen, die trotz Rauswurf-Drohungen die vom rbb diktierten Urheberbedingungen nicht unterschrieben und Widerstand geleistet haben, waren das vor allem die beiden Verhandlungsführer und Urheberrechtsexperten der Gewerkschaften, Benno Pöppelmann (DJV) und Wolfgang Schimmel (ver.di). Ohne das Knowhow, Engagement und Geschick der beiden hätten wir den rbb wohl nicht ernsthaft in Bedrängnis bringen können.

Eine Bitte noch: Prüft die Abrechnungen über die Onlinezuschläge bitte genau – und sagt uns Bescheid, wenn sich Unstimmigkeiten nicht in der Redaktion klären lassen.

Euer Verhandlungsteam