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Neu: Leitfaden Freiensprecherwahl

Schon lange keine Freiensprecher/innen gewählt? Wenn das nur daran liegt, dass man nicht so genau weiß, wie das eigentlich geht mit den Listen, Kandidaten, Stimmzetteln und Wahlurnen – die Sache ist leichter denn je, dank Internet, Lotus und dem neuen Leitfaden Freiensprecherwahl. Damit wir das Rad nicht immer wieder neu erfinden müssen!

Wie alles in Sachen Freienvertretung ist das Work in progress – bitte lasst uns wissen, wenn etwas nicht klappt oder ihr noch andere Ideen oder besserer Erfahrungen gemacht habt.

 

Unbezahlte Fortbildungen: Schiedsstelle muss entscheiden

Im Streit um unbezahlte Fortbildungen hat die Freienvertretung heute die Schiedsstelle angerufen. Ziel: Angemessene Honorare für Schulungen und Seminare für Freie.

Seit dem Herbst hatten wir regelmäßig unsere Zustimmung verweigert, wenn Freie Mitarbeiter unbezahlt an rbb-Fortbildungen teilnehmen sollten. Wir sind überzeugt: Wenn der rbb Freie „auswählt“, damit diese sich dann ohne Geld für die Bedürfnisse des rbb fortbilden lassen, dürfen wir nicht zustimmen. Dies ist eines der ganz wenigen harten Mitbestimmungsrechte, das das Statut der Freienvertretung einräumt. So weit die Theorie.

In der Praxis hat der rbb dieses Recht zuletzt aber regelmäßig ignoriert. Begründung: Die Honorarfrage dürfe bei Fortbildungen gar keine Rolle spielen, daher seien unsere Stellungnahmen „nicht beachtlich“.

Für den Fall, dass sich rbb und Freienvertretung nicht einigen können, sieht das Statut ein Schlichtungsverfahren vor. Das haben wir jetzt in Gang gesetzt und hoffen, dass das Gremium schnell eine Entscheidung treffen wird. Wir halten euch auf dem Laufenden.

Beschluss der Freienvertretung vom 3.2.2015 (Fortbildungen)

Mit Bezug auf die Mitbestimmung bei der Auswahl der Teilnehmer/innen  an Fortbildungsveranstaltungen (Freienstatut §40) hat die Freienvertretung mehrfach ihre Zustimmung (§38 Abs. 3) verweigert und dies mit fehlender Chancengleichheit auf Teilnahme begründet, insofern der rbb keine angemessene Honorierung für die Teilnahme an den Maßnahmen vorgesehen hatte. Der rbb hat regelmäßig die Zustimmungsverweigerung nicht beachtet und die Maßnahmen wie beantragt durchgeführt bzw. angekündigt, das zu tun. Eine Einigung kam nicht zustande. Die Freienvertretung ruft daher die Schiedsstelle nach §38 Abs. 4 an.

Fälle u.a.:

  • Fortbildungsmaßnahme „Teamentwicklung Guten Morgen Berlin“ (Antrag vom 15.01.2015, Nr. 5).
  • Fortbildungsmaßnahme „Service-orientierte Korrespondenz“ (Antrag vom 22.01.2015).
  • Fortbildungsmaßnahme „Optimierung der redaktionellen Zusammenarbeit“ für das Kulturradio (Antrag vom 29.01.2015, Nr. 8).
  • Fortbildungsmaßnahme „Erlernen von Kreativtechniken anhand von aktuellen Events und Aktionen für Fritz“ (Antrag vom 12.02.2015, Nr. 3).
  • Fortbildungsmaßnahme „Schnittschulung für VJ“ (Antrag vom 12.02.2015, Nr. 7).
    Fortbildungsmaßnahme „Teambildung“ für Brandenburg aktuell (Antrag vom 06.02.2015, Nr. 1).
  • Fortbildungsmaßnahme „Kreativ-Workshop Cross- und Social Media“ (Antrag vom 15.01.2015, Nr. 4)
  • Fortbildungsmaßnahme „Kameraschulung für VJ“ (Antrag vom 15.01.2015, Nr.7)
  • Fortbildungsmaßnahme „Schnittschulung für VJ“ (Antrag vom 15.1.2015, Nr. 8)
  • Fortbildungsmaßnahme „Schnittschulung für VJ“ (Antrag vom 15.1.2015, Nr. 9)
  • Fortbildungsmaßnahme „HD-Schnittdramaturgie“ (Antrag vom 4. Dezember 2014)

rbb hält an Beendigungen fest

Das wochenlange Warten hat sich nicht gelohnt: In dieser Woche hat die Intendantin zwar endlich auf die Einwendungen der Freienvertretung gegen die Beendigung bzw. Einschränkungen der Tätigkeiten von zwölf freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Inforadio, Kulturradio und Fritz geantwortet. Aber in keinem einzigen Fall wird die getroffene Entscheidung revidiert. In einigen Fällen konnten lediglich andere Tätigkeiten für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gefunden werden, meist auf deren eigene Initiative hin.

Unsere Kritik an der fehlenden Sozialauswahl wurde ebenso zurückgewiesen wie unsere Forderung, die Freienvertretung noch vor der Auswahl und Benachrichtigung der betroffenen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu hören. Damit zeigen sich schon im ersten Konfliktfall die Unzulänglichkeiten des Freienstatuts: Die Freienvertretung soll zwar hier und da mal mitreden dürfen, auf die Entscheidung der Geschäftsleitung hat das aber offenbar keinen Einfluss. Wenn wir die Interessen der Freien ernsthaft vertreten sollen, brauchen wir mehr Mitbestimmungsrechte!

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Neue Räume für die Freienvertretung!

Es geht buchstäblich aufwärts mit der Freienvertretung: Schon ganz bald sollen wir unser entlegenes, viel zu kleines und nach Abfluss müffelndes Büro im Keller des Berliner Fernsehzentrums verlassen dürfen! Stattdessen sind jetzt Räume im ersten Stock für uns vorgesehen: im „Personalratsflur“ in der Nähe der Cafeteria. Wir hoffen, dass Ihr uns dort dann endlich auch ohne zahllose Wegweiser und GPS-Ortungsgeräte finden könnt. Ganz wichtig: Auch in Potsdam soll es bald eigene Räume für uns geben: Im Fernsehhaus 2 wurde uns ein Büro für Sprechstunden, Beratungen und Versammlungen versprochen. Da noch ein paar Wände hochgezogen werden müssen, dauert es aber wohl noch bis April oder Mai, dass wir dort einziehen können.

Neue Räume
Nicht schön, aber hell. Hier soll bald die Freienvertretung einziehen.

 

Honorarverhandlungen gehen weiter

Seit September war mal wieder „Stop“ bei den Verhandlungen um den Honorarrahmen fürs Programm, jetzt ist wieder „Go“.  Der rbb besteht nun nicht mehr darauf, dass die Gewerkschaften auf jeden Fall 50 Prozent der absehbaren Mehrkosten den Mitarbeitern aufbürden. Fünf Monate sinnlose Verzögerung.

Hintergrund: Der rbb und die Gewerkschaften verhandeln seit Jahren an einem einheitlichen Honorarrahmen für die Programmmitarbeiter. Hehres Ziel: Gleiche Arbeit, gleiches Geld. In Zukunft sollen Freie in etwa so viel verdienen wie Feste, die die gleiche Arbeit machen. Das wird auf jeden Fall teuer für den rbb. Wie teuer genau, darüber kann jetzt weiterverhandelt werden.

„Unterschiedliche Rechtsauffassung“ (II)

Der rbb hält an den im Oktober verkündeten Beendigungsmitteilungen fest, obwohl das Mitwirkungsverfahren der Freienvertretung immer noch nicht abgeschlossen ist. Nach dem Motto: Erst wird gekündigt, dann kann die Interessenvertretung ja immer noch in Ruhe darüber nachdenken, was sie davon hält.

Was die Freienvertretung von diesem Vorgehen hält? Das ist ein grober Formfehler, den der rbb sehr bewusst einsetzt und mit einer „unterschiedlichen Rechtsauffassung“ kaschiert.

Unsere Empörung hält sich in Grenzen, denn die Intendantin hatte vom Parlament ohnehin einen Freibrief bekommen, die Rechte der Freien nach eigenem Ermessen zu gestalten. Gut möglich, dass die Mitwirikung der Freienvertretung bei Beendigungen bzw. wesentlichen Einschränkungen bei der nächsten Überarbeitung ganz rausfliegt. Denn ein „ergebnisoffenes“ Verfahren führen zu sollen, während die Beendigung längst beschlossene Sache ist und die (An)Kündigungsfrist tickt, führt die angeblichen Mitspracherechte noch viel deutlicher ad absurdum, als es beim völligen Fehlen dieses „Rechts“ wäre.

Festzuhalten bleibt: Dass sich der rbb jetzt nicht einmal an die selbst gesetzen Regeln hält, zeigt zum einen, wie wenig durchdacht das Freienstatut war, als es in Kraft gesetzt wurde. Zum anderen sieht man inzwischen auch klar, welche Priorität der rbb den neuen Freienrechten einräumt: Unsere Stellungnahmen zu 13 Einzelfällen liegen seit Wochen unbeantwortet bei der Intendantin.

„Unterschiedliche Rechtsauffassungen“ (I)

Dass die Freienvertretung nicht zustimmt, wenn Freie ohne Honorierung an Fortbildungen teilnehmen sollen? Das ist dem rbb egal. Während wir sehr genau begründen können, warum Freie genau wie die Festen die Chance haben müssen, während der (bezahlten) Arbeitszeit  fortgebildet zu werden, „vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass die Zustimmungsverweigerung nicht beachtlich ist“, teilt uns der rbb mit.

Dass das Freienstatut  im Streitfall ein Schiedsverfahren vorsieht, ist dem rbb natürlich bekannt (er hat diese Regel ja selbst aufgestellt). Dass die Intendantin auch eine vorläufige Regelung anordnen kann, steht da übrigens auch. Aber der rbb will sich lieber nicht an die eigenen Regeln halten, sondern erklärt unsere Argumente lieber für „nicht beachtlich“.

Ist schon klar: In einem Schieds- oder Gerichtsverfahren guckt sich jemand von außen an, ob etwas dran ist an der Forderung der Freien, die gleichen Chancen auf Fortbildung zu haben die Festen. Und wie hoch ein angemessenes Honorar sein muss. Dass sich der rbb lieber auf „unterschiedliche Rechtsauffassungen“ zurückzieht als sowas zu riskieren, ist ein doch ein gutes Zeichen: Wir sind genau auf dem richtgen Weg!