Mit Bezug auf die Mitbestimmung bei der Auswahl der Teilnehmer/innen an Fortbildungsveranstaltungen (Freienstatut §40) hat die Freienvertretung mehrfach ihre Zustimmung (§38 Abs. 3) verweigert und dies mit fehlender Chancengleichheit auf Teilnahme begründet, insofern der rbb keine angemessene Honorierung für die Teilnahme an den Maßnahmen vorgesehen hatte. Der rbb hat regelmäßig die Zustimmungsverweigerung nicht beachtet und die Maßnahmen wie beantragt durchgeführt bzw. angekündigt, das zu tun. Eine Einigung kam nicht zustande. Die Freienvertretung ruft daher die Schiedsstelle nach §38 Abs. 4 an.
Fälle u.a.:
- Fortbildungsmaßnahme „Teamentwicklung Guten Morgen Berlin“ (Antrag vom 15.01.2015, Nr. 5).
- Fortbildungsmaßnahme „Service-orientierte Korrespondenz“ (Antrag vom 22.01.2015).
- Fortbildungsmaßnahme „Optimierung der redaktionellen Zusammenarbeit“ für das Kulturradio (Antrag vom 29.01.2015, Nr. 8).
- Fortbildungsmaßnahme „Erlernen von Kreativtechniken anhand von aktuellen Events und Aktionen für Fritz“ (Antrag vom 12.02.2015, Nr. 3).
- Fortbildungsmaßnahme „Schnittschulung für VJ“ (Antrag vom 12.02.2015, Nr. 7).
Fortbildungsmaßnahme „Teambildung“ für Brandenburg aktuell (Antrag vom 06.02.2015, Nr. 1). - Fortbildungsmaßnahme „Kreativ-Workshop Cross- und Social Media“ (Antrag vom 15.01.2015, Nr. 4)
- Fortbildungsmaßnahme „Kameraschulung für VJ“ (Antrag vom 15.01.2015, Nr.7)
- Fortbildungsmaßnahme „Schnittschulung für VJ“ (Antrag vom 15.1.2015, Nr. 8)
- Fortbildungsmaßnahme „Schnittschulung für VJ“ (Antrag vom 15.1.2015, Nr. 9)
- Fortbildungsmaßnahme „HD-Schnittdramaturgie“ (Antrag vom 4. Dezember 2014)