„Unterschiedliche Rechtsauffassungen“ (I)

Dass die Freienvertretung nicht zustimmt, wenn Freie ohne Honorierung an Fortbildungen teilnehmen sollen? Das ist dem rbb egal. Während wir sehr genau begründen können, warum Freie genau wie die Festen die Chance haben müssen, während der (bezahlten) Arbeitszeit  fortgebildet zu werden, „vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass die Zustimmungsverweigerung nicht beachtlich ist“, teilt uns der rbb mit.

Dass das Freienstatut  im Streitfall ein Schiedsverfahren vorsieht, ist dem rbb natürlich bekannt (er hat diese Regel ja selbst aufgestellt). Dass die Intendantin auch eine vorläufige Regelung anordnen kann, steht da übrigens auch. Aber der rbb will sich lieber nicht an die eigenen Regeln halten, sondern erklärt unsere Argumente lieber für „nicht beachtlich“.

Ist schon klar: In einem Schieds- oder Gerichtsverfahren guckt sich jemand von außen an, ob etwas dran ist an der Forderung der Freien, die gleichen Chancen auf Fortbildung zu haben die Festen. Und wie hoch ein angemessenes Honorar sein muss. Dass sich der rbb lieber auf „unterschiedliche Rechtsauffassungen“ zurückzieht als sowas zu riskieren, ist ein doch ein gutes Zeichen: Wir sind genau auf dem richtgen Weg!