„Unterschiedliche Rechtsauffassung“ (II)

Der rbb hält an den im Oktober verkündeten Beendigungsmitteilungen fest, obwohl das Mitwirkungsverfahren der Freienvertretung immer noch nicht abgeschlossen ist. Nach dem Motto: Erst wird gekündigt, dann kann die Interessenvertretung ja immer noch in Ruhe darüber nachdenken, was sie davon hält.

Was die Freienvertretung von diesem Vorgehen hält? Das ist ein grober Formfehler, den der rbb sehr bewusst einsetzt und mit einer „unterschiedlichen Rechtsauffassung“ kaschiert.

Unsere Empörung hält sich in Grenzen, denn die Intendantin hatte vom Parlament ohnehin einen Freibrief bekommen, die Rechte der Freien nach eigenem Ermessen zu gestalten. Gut möglich, dass die Mitwirikung der Freienvertretung bei Beendigungen bzw. wesentlichen Einschränkungen bei der nächsten Überarbeitung ganz rausfliegt. Denn ein „ergebnisoffenes“ Verfahren führen zu sollen, während die Beendigung längst beschlossene Sache ist und die (An)Kündigungsfrist tickt, führt die angeblichen Mitspracherechte noch viel deutlicher ad absurdum, als es beim völligen Fehlen dieses „Rechts“ wäre.

Festzuhalten bleibt: Dass sich der rbb jetzt nicht einmal an die selbst gesetzen Regeln hält, zeigt zum einen, wie wenig durchdacht das Freienstatut war, als es in Kraft gesetzt wurde. Zum anderen sieht man inzwischen auch klar, welche Priorität der rbb den neuen Freienrechten einräumt: Unsere Stellungnahmen zu 13 Einzelfällen liegen seit Wochen unbeantwortet bei der Intendantin.