8. Mai, 16 Uhr, Potsdam

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Donnerstag will sich die Intendantin ihr Freien-Statut vom Rundfunkrat absegnen lassen.

  • Die schlechte Nachricht: Wenn es nach dem rbb geht, wird die Freienvertretung künftig keine wesentlichen Mitbestimmungsrechte haben.
  • Die gute Nachricht: Der Rundfunkrat hat Vertreter der Freienvertreteung zur Sitzung eingeladen, wir können unsere Argumente  gegen das Statut und für eine starke Freienvertretung vortragen.

Wenn ihr es irgendwie einrichten könnt: Kommt und unterstützt uns! 8. Mai, 16 Uhr, Potsdam weiterlesen →

rbbpro will weiter über Mitbestimmung verhandeln

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am vergangenen Donnerstag haben wir auf der Delegiertenversammlung beschlossen, dass wir weiter mit dem rbb im Gespräch um das neue Freien-Statut bleiben wollen. Denn der jetzige rbb-Entwurf kann und darf keine Basis für die Freienvertretung sein.

Falls sich der rbb in der Lage sieht, sachlich begründet auch über die Frage der Mitbestimmung zu verhandeln, wollen wir in den nächsten Wochen versuchen, doch noch eine akzeptable Regelung zu entwickeln. rbbpro will weiter über Mitbestimmung verhandeln weiterlesen →

Freie im rbb bleiben Mitarbeitende zweiter Klasse!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Freie im rbb sollen weiter Mitarbeiter zweiter Klasse bleiben! So fassen wir, Eure Verhandlungsdelegation, die Gespräche mit der rbb-Geschäftsleitung über das von der Intendantin zu erlassende Freienstatut zusammen.
Weil wir bezweifeln, dass sich der rbb noch entscheidend bewegen wird, haben wir uns am Donnerstag entschieden, die Verhandlungen auszusetzen, um die Lage mit Euch zu besprechen und die nächsten Schritte zu beschließen.

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Freienstatut: rbb ziert sich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben am Freitag, den 7.2., unsere Verhandlungen mit dem rbb über ein Freienstatut fortgesetzt, wie es der geänderte Staatsvertrag vorsieht.

Große Fortschritte gab es leider nicht. Der rbb lehnt es weiterhin ab, der Freienvertretung Mitbestimmungsrechte bei zentralen Fragen einzuräumen.
Wir haben unseren Entwurf eines Freienstatuts besprochen, der sich eng an das Personalvertretungsrecht anlehnt, das für den rbb-Personalrat gilt. Freienstatut: rbb ziert sich weiterlesen →

rbbpro verhandelt über ein Freienstatut

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hatten am Donnerstag ein gut besuchtes Delegiertentreffen zu den Verhandlungen mit dem rbb über eine „institutionalisierte Freienvertretung“. Die Sprecherinnen und Sprecher aus zahlreichen Abteilungen und Bereichen in Berlin und Potsdam haben folgendes entschieden:

Die Gruppe, die bereits die ersten Gespräche mit dem rbb geführt hat, soll die Verhandlungen weiter  führen. Es sind Marika Kavouras und Tomas Fitzel (rbbpro-Sprecherin und -Sprecher), Christoph Hölscher (Freiensprecher Brandenburg aktuell), Thomas Klatt (ver.di), Christoph Reinhardt (djv) und Jürgen Schäfer (ver.di). rbbpro verhandelt über ein Freienstatut weiterlesen →

Einladung zum Delegiertentreffen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden die Freienvertreterinnen und Vertreter aus allen Redaktionen, Abteilungen und Bereichen zu einem Delegiertentreffen ein.

Es findet am 9. Januar um 18:00 Uhr in der rbb-Cafeteria (hinterer Bereich im Glaskasten) in Berlin statt.

Thema sind die Verhandlungen mit dem rbb über eine neue „institutionalisierte Freienvertretung“, wie sie der geänderte Staatsvertrag vorsieht. Wir wollen diese Verhandlungen mit dem rbb nicht ohne Rückkoppelung mit den Freien im Haus führen. Es ist uns deshalb sehr wichtig, dass möglichst aus allen Bereichen Freienvertreterinnen und Vertreter an diesem Treffen teilnehmen.

Selbstverständlich können auch andere interessierte Freie daran teilnehmen.

Beste Grüße
Eure Freiensprecherinnen und Sprecher

Was soll im Freien-Statut stehen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Länderparlamente in Berlin und Brandenburg haben mittlerweile den Rundfunkstaatsvertrag in seiner neuen Fassung verabschiedet. Unserer Forderung wurde dabei nicht nachgekommen, das Vertretungsrecht des Personalrates auf die arbeitnehmerähnlichen Freien im RBB auszuweiten.

Stattdessen sieht der neue Rundfunkstaatsvertrag ein neues Gremium vor, eine „Freienvertretung“, das durch ein Freienstatut definiert wird. Über dessen konkrete Ausgestaltung hat der RBB uns nun tabulose Gespräche angeboten. Das heißt denkbar, diskutierbar ist erst einmal alles. Was soll im Freien-Statut stehen? weiterlesen →

Wichtige Tarifverträge und Regularien

Die wichtigsten Tarifverträge und sonstige Regelwerke für Freie sind:

  • Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a-Tarifvertrag)
    Gilt für „feste Freie“ und regelt u.a. Urlaub, Krankengeld, Beendigungsfristen.
  • Tarifvertrag über Mindestbedingungen
    Gilt für alle freien Mitarbeiter des rbb und regelt u.a. Arbeitszeiten, Dienstpläne, Zuschläge, Ausfallhonorare.
  • Honorarrahmen
    Die konkreten Mindesthonorare und die Tätigkeitsbeschreibungen regelt der Honorarrahmen. Auf dem aktuellen Stand ist der Honorarrahmen für den Bereich Produktion. Im Programm gelten immer noch die veralteten Regeln von ORB und SFB, die Verhandlungen über einheitliche Honorare sollen bis 2015 abgeschlossen sein.
  • Honorarbedingungen für Urheber / Mitwirkende
    Speziell für alle Urheber und Mitwirkende. Leider nicht in Form eines Tarifvertrags, sondern einseitig gesetzt durch den rbb (quasi als AGB).  Sie regeln detailliert u.a. Wiederholungshonroare, Onlinzuschläge,  Haftungsfragen, Verwertungsrechte.
  • Dienstanweisung für den Umgang mit freien Mitarbeitern
    Darin hat die Intendantin u.a. die Regularien für Prognose und Rahmenverträge festgesetzt.

Mindestbedingungen

Während die Höhe der Honorare und die genauen Tätigkeitsbeschreibungen in den Honorarrahmen geregelt sind, geht es im Tarifvertrag über die Mindestbedingungen um die Rahmenbedingungen der Beschäftigung, z.B.:

  • 8-Stunden-Tag
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit, Überstunden für Honorare unter der Kappungsgrenze
  • Dienstplanung und Abrechnung
  • schriftliche und mündliche Verträge
  • Ausfallhonorare

Dabei gibt es gewisse Überschneidungen mit dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen ( = die „festen Freien“). Die Mindestbedingungen gelten aber für alle freien Mitarbeiter des rbb.

Wichtigster Schönheitsfehler: So lange es keinen Honorarrahmen fürs Programm gibt, gilt auch die Zuschlagsregelung nicht fürs Programm.