Vor der Rundfunkratssitzung am 8. Mai unterstützen uns die Kolleginnen und Kollegen der anderen Mitarbeitervertretungen! Hier die vollständiege Stellungnahme.:
rbbpro will weiter über Mitbestimmung verhandeln
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am vergangenen Donnerstag haben wir auf der Delegiertenversammlung beschlossen, dass wir weiter mit dem rbb im Gespräch um das neue Freien-Statut bleiben wollen. Denn der jetzige rbb-Entwurf kann und darf keine Basis für die Freienvertretung sein.
Falls sich der rbb in der Lage sieht, sachlich begründet auch über die Frage der Mitbestimmung zu verhandeln, wollen wir in den nächsten Wochen versuchen, doch noch eine akzeptable Regelung zu entwickeln. rbbpro will weiter über Mitbestimmung verhandeln weiterlesen
Freie im rbb bleiben Mitarbeitende zweiter Klasse!
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Freienstatut: rbb ziert sich
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben am Freitag, den 7.2., unsere Verhandlungen mit dem rbb über ein Freienstatut fortgesetzt, wie es der geänderte Staatsvertrag vorsieht.
Große Fortschritte gab es leider nicht. Der rbb lehnt es weiterhin ab, der Freienvertretung Mitbestimmungsrechte bei zentralen Fragen einzuräumen.
Wir haben unseren Entwurf eines Freienstatuts besprochen, der sich eng an das Personalvertretungsrecht anlehnt, das für den rbb-Personalrat gilt. Freienstatut: rbb ziert sich weiterlesen
rbbpro verhandelt über ein Freienstatut
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hatten am Donnerstag ein gut besuchtes Delegiertentreffen zu den Verhandlungen mit dem rbb über eine „institutionalisierte Freienvertretung“. Die Sprecherinnen und Sprecher aus zahlreichen Abteilungen und Bereichen in Berlin und Potsdam haben folgendes entschieden:
Die Gruppe, die bereits die ersten Gespräche mit dem rbb geführt hat, soll die Verhandlungen weiter führen. Es sind Marika Kavouras und Tomas Fitzel (rbbpro-Sprecherin und -Sprecher), Christoph Hölscher (Freiensprecher Brandenburg aktuell), Thomas Klatt (ver.di), Christoph Reinhardt (djv) und Jürgen Schäfer (ver.di). rbbpro verhandelt über ein Freienstatut weiterlesen
Einladung zum Delegiertentreffen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir laden die Freienvertreterinnen und Vertreter aus allen Redaktionen, Abteilungen und Bereichen zu einem Delegiertentreffen ein.
Es findet am 9. Januar um 18:00 Uhr in der rbb-Cafeteria (hinterer Bereich im Glaskasten) in Berlin statt.
Thema sind die Verhandlungen mit dem rbb über eine neue „institutionalisierte Freienvertretung“, wie sie der geänderte Staatsvertrag vorsieht. Wir wollen diese Verhandlungen mit dem rbb nicht ohne Rückkoppelung mit den Freien im Haus führen. Es ist uns deshalb sehr wichtig, dass möglichst aus allen Bereichen Freienvertreterinnen und Vertreter an diesem Treffen teilnehmen.
Selbstverständlich können auch andere interessierte Freie daran teilnehmen.
Beste Grüße
Eure Freiensprecherinnen und Sprecher
Was soll im Freien-Statut stehen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Länderparlamente in Berlin und Brandenburg haben mittlerweile den Rundfunkstaatsvertrag in seiner neuen Fassung verabschiedet. Unserer Forderung wurde dabei nicht nachgekommen, das Vertretungsrecht des Personalrates auf die arbeitnehmerähnlichen Freien im RBB auszuweiten.
Stattdessen sieht der neue Rundfunkstaatsvertrag ein neues Gremium vor, eine „Freienvertretung“, das durch ein Freienstatut definiert wird. Über dessen konkrete Ausgestaltung hat der RBB uns nun tabulose Gespräche angeboten. Das heißt denkbar, diskutierbar ist erst einmal alles. Was soll im Freien-Statut stehen? weiterlesen
Wichtige Tarifverträge und Regularien
Die wichtigsten Tarifverträge und sonstige Regelwerke für Freie sind:
- Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a-Tarifvertrag)
Gilt für „feste Freie“ und regelt u.a. Urlaub, Krankengeld, Beendigungsfristen. - Tarifvertrag über Mindestbedingungen
Gilt für alle freien Mitarbeiter des rbb und regelt u.a. Arbeitszeiten, Dienstpläne, Zuschläge, Ausfallhonorare. - Honorarrahmen
Die konkreten Mindesthonorare und die Tätigkeitsbeschreibungen regelt der Honorarrahmen. Auf dem aktuellen Stand ist der Honorarrahmen für den Bereich Produktion. Im Programm gelten immer noch die veralteten Regeln von ORB und SFB, die Verhandlungen über einheitliche Honorare sollen bis 2015 abgeschlossen sein. - Honorarbedingungen für Urheber / Mitwirkende
Speziell für alle Urheber und Mitwirkende. Leider nicht in Form eines Tarifvertrags, sondern einseitig gesetzt durch den rbb (quasi als AGB). Sie regeln detailliert u.a. Wiederholungshonroare, Onlinzuschläge, Haftungsfragen, Verwertungsrechte. - Dienstanweisung für den Umgang mit freien Mitarbeitern
Darin hat die Intendantin u.a. die Regularien für Prognose und Rahmenverträge festgesetzt.
Mindestbedingungen
Während die Höhe der Honorare und die genauen Tätigkeitsbeschreibungen in den Honorarrahmen geregelt sind, geht es im Tarifvertrag über die Mindestbedingungen um die Rahmenbedingungen der Beschäftigung, z.B.:
- 8-Stunden-Tag
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit, Überstunden für Honorare unter der Kappungsgrenze
- Dienstplanung und Abrechnung
- schriftliche und mündliche Verträge
- Ausfallhonorare
Dabei gibt es gewisse Überschneidungen mit dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen ( = die „festen Freien“). Die Mindestbedingungen gelten aber für alle freien Mitarbeiter des rbb.
Wichtigster Schönheitsfehler: So lange es keinen Honorarrahmen fürs Programm gibt, gilt auch die Zuschlagsregelung nicht fürs Programm.
Neues von der Pensionskasse oder haste ma 20 000 Euro?
Wer von euch Mitglied in der Pensionskasse ist, bekommt immer mal wieder Post aus Frankfurt am Main aus der Geschäftsstelle.
Im letzten Schreiben ermuntert euch der Vorstand aus eigenen Mitteln den einen oder anderen Tausender einzuzahlen, um die spätere Rente etwas aufzubessern. Geld, das in diesem Jahr noch eingezahlt wird, verzinst sich mit 1,75 %.
Wohlgemerkt: Das gilt nur noch für dieses Jahr also bis 31.Dezember 2013.
Ab Januar 2014 wird es keine garantierten Zinsen mehr geben. Garantiert wird nur noch, dass das eingezahlte Kapital sicher ist..
Darüber hinaus wurde auf der Mitgliedervollversammlung im Sommer 2013 angekündigt, dass es in den nächsten Jahren keinerlei Überschussbeteiligung geben wird. Der Vorstand möchte die Eigenkapitalreserven der Kasse aufstocken, um trotz der sehr niedrigen Marktzinsen auch künftig eine attraktive Altersversorgung den Freien von ARD, ZDF und den Produktionsgesellschaften bieten zu können.
Das heißt, wer etwas Geld übrig hat und das in seine Altersversorgung investieren will, sollte dies in den nächsten Wochen tun. Dann gibt es noch 1,75 % Zinsen – garantiert.
Danach nicht mehr. Danach sorgen nur noch die 4 % Beitragsbeteiligung der Sender für eine Vermehrung des eingezahlten Kapitals.
Wer Fragen in Sachen Pensionskasse hat, kann sich an mich wenden: