Mindestbedingungen

Während die Höhe der Honorare und die genauen Tätigkeitsbeschreibungen in den Honorarrahmen geregelt sind, geht es im Tarifvertrag über die Mindestbedingungen um die Rahmenbedingungen der Beschäftigung, z.B.:

  • 8-Stunden-Tag
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit, Überstunden für Honorare unter der Kappungsgrenze
  • Dienstplanung und Abrechnung
  • schriftliche und mündliche Verträge
  • Ausfallhonorare

Dabei gibt es gewisse Überschneidungen mit dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen ( = die „festen Freien“). Die Mindestbedingungen gelten aber für alle freien Mitarbeiter des rbb.

Wichtigster Schönheitsfehler: So lange es keinen Honorarrahmen fürs Programm gibt, gilt auch die Zuschlagsregelung nicht fürs Programm.