Die wichtigsten Tarifverträge und sonstige Regelwerke für Freie sind:
- Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a-Tarifvertrag)
Gilt für „feste Freie“ und regelt u.a. Urlaub, Krankengeld, Beendigungsfristen. - Tarifvertrag über Mindestbedingungen
Gilt für alle freien Mitarbeiter des rbb und regelt u.a. Arbeitszeiten, Dienstpläne, Zuschläge, Ausfallhonorare. - Honorarrahmen
Die konkreten Mindesthonorare und die Tätigkeitsbeschreibungen regelt der Honorarrahmen. Auf dem aktuellen Stand ist der Honorarrahmen für den Bereich Produktion. Im Programm gelten immer noch die veralteten Regeln von ORB und SFB, die Verhandlungen über einheitliche Honorare sollen bis 2015 abgeschlossen sein. - Honorarbedingungen für Urheber / Mitwirkende
Speziell für alle Urheber und Mitwirkende. Leider nicht in Form eines Tarifvertrags, sondern einseitig gesetzt durch den rbb (quasi als AGB). Sie regeln detailliert u.a. Wiederholungshonroare, Onlinzuschläge, Haftungsfragen, Verwertungsrechte. - Dienstanweisung für den Umgang mit freien Mitarbeitern
Darin hat die Intendantin u.a. die Regularien für Prognose und Rahmenverträge festgesetzt.