Was soll im Freien-Statut stehen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Länderparlamente in Berlin und Brandenburg haben mittlerweile den Rundfunkstaatsvertrag in seiner neuen Fassung verabschiedet. Unserer Forderung wurde dabei nicht nachgekommen, das Vertretungsrecht des Personalrates auf die arbeitnehmerähnlichen Freien im RBB auszuweiten.

Stattdessen sieht der neue Rundfunkstaatsvertrag ein neues Gremium vor, eine „Freienvertretung“, das durch ein Freienstatut definiert wird. Über dessen konkrete Ausgestaltung hat der RBB uns nun tabulose Gespräche angeboten. Das heißt denkbar, diskutierbar ist erst einmal alles.

Wir wollen für diese Gespräche vor allem Eure Ideen und Vorschläge mitnehmen. Wie soll die Freienvertretung aussehen, was soll sie können, was muss sie machen oder was erwartet und fordert Ihr?

Schreibt uns Eure Ideen, Forderungen und Vorstellungen. Denn wir werden keinem Statut zustimmen, das nicht von der Mehrheit der Freien getragen wird. Mit Abschluss der Gespräche werden wir daher über deren Ergebnisse eine Abstimmung durchführen, bevor dann die neuen Freienvertreterinnen und Freienvertreter gewählt werden.

Euere Sprecherinnen und Sprecher.