Freie im rbb bleiben Mitarbeitende zweiter Klasse!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Freie im rbb sollen weiter Mitarbeiter zweiter Klasse bleiben! So fassen wir, Eure Verhandlungsdelegation, die Gespräche mit der rbb-Geschäftsleitung über das von der Intendantin zu erlassende Freienstatut zusammen.
Weil wir bezweifeln, dass sich der rbb noch entscheidend bewegen wird, haben wir uns am Donnerstag entschieden, die Verhandlungen auszusetzen, um die Lage mit Euch zu besprechen und die nächsten Schritte zu beschließen.

Deswegen laden wir Euch ein zu einer
Delegiertenversammlung
am Donnerstag, den 27.3. um 18 Uhr
im Sitzungsraum des Personalrats in Berlin.

Wir bitten die Sprecherinnen und Sprecher aus allen Bereichen und Gewerken zu kommen. Das Treffen ist wie immer auch offen für alle interessierten freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir waren in den Verhandlungen angetreten, um den Auftrag des RBB-Staatsvertrags zu erfüllen und ein Statut zu verhandeln, das eine effektive Vertretung der Interessen der Freien im RBB verbindlich vorsieht. Dieses umzusetzen, scheiterte bisher am RBB.

Knackpunkt der Verhandlungen waren vor allem die so genannten Mitbestimmungsrechte, also solche Rechte, nach denen die künftige rbb-Freienvertretung  auch tatsächlich Nein sagen kann, so dass im Streitfall eine neutrale Schlichtungsstelle über den Konflikt zwischen Freien und rbb entscheiden müsste.

Während es für den Personalrat, der die Angestellten vertritt, einen langen Katalog solcher Rechte gesetzlich gibt, will der rbb der künftigen Freienvertretung nur in wenigen (und in der Praxis oft eher bedeutungslosen) Fällen Mitbestimmungsrechte zugestehen, zum Beispiel bei der möglichen Abschaffung der Kantine oder bei der Bestellung eines Vertrauensarztes. Bei allen wirklich wichtigen Fragen, etwa

  • bei der Beendigung oder Einschränkung der Arbeit für den rbb,
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz,
  • Schulungen, neue Arbeitsmethoden, Dienstplangestaltung

soll sich die Freienvertretung vertrauensvoll an die Chefs wenden, am Ende des Dienstwegs auch bis zur Intendantin (so genanntes Eilverfahren). Die Entscheidung, ob einer Beschwerde stattgegeben wird, treffen dabei aber immer die rbb-Chefs bzw. die Intendantin.

Das vom rbb vorgeschlagene Freienstatut hat daneben weitere schwere Mängel. Der rbb behält sich zum Beispiel ausdrücklich vor, gewählte Freienvertreterinnen und Freienvertreter während ihrer Amtszeit nicht mehr zu beschäftigen und dadurch zugleich aus der Freienvertretung zu entfernen.

Aus unserer Sicht kann von einer „Stärkung der Rechte arbeitnehmerähnlicher Freier“, die z.B. der Landtag Brandenburg ausdrücklich vom RBB fordert, keine Rede sein. Zwar würde der rbb den künftig sieben Freienvertretern ein Büro zur Verfügung stellen und einem von ihnen eine Art Gehalt zahlen („Freistellung“) und den anderen eine Sitzungspauschale. Darauf kommt es aber nicht an, wesentlich ist, was die Vertretung für die Freien erreichen kann. Dazu gehört eine Rechtsstellung, die Verhandlungen auf Augenhöhe ermöglicht.

Wir möchten mit Euch besprechen, wie es nun weitergehen soll. Denkbar ist, die Verhandlungen weiterzuführen und zu versuchen, doch noch einige Verbesserungen durchzusetzen. Wir müssen außerdem klären, wie sich rbbpro zu der künftigen Freienvertretung verhalten bzw. welche Rolle rbbpro in Zukunft im rbb spielen soll.

Eure Verhandlungsdelegation
Tomas Fitzel, Christoph Hölscher, Marika Kavouras, Thomas Klatt, Veronika Mierschel, Benno Pöppelmann, Christoph Reinhardt, Jürgen Schäfer