Krankentagegeld

Nicht zu verwechseln mit dem „Krankengeld„, das die Segnungen der Lohnfortzahlung für Freie umsetzen soll. Hier geht es darum, was nach sechs Wochen Krankheit passiert, wenn der Arbeitgeber genug gezahlt hat.

Wer danach nicht vom Ersparten leben will, muss aufpassen!

Für Freie gibt es nämlich zwei Versicherungssätze, den Allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz. Standardmäßig meldet der rbb uns zum „ermäßigten Tarif“ an. Das ist etwas billiger (für den rbb und für uns), Krankentagesgeld nach sechs Wochen gibt es aber nicht.

Dafür braucht man das Upgrade auf den „allgemeinen Beitragssatz“. Das muss aber jeder Freie bei seiner Krankenkasse anmelden (im Jargon: „die Wahlerklärung abgeben“)!