Kurze Durchsage:
Das Berliner Abgeordnetenhaus will wissen, wie sich die Freienvertretung macht. Wir werden dabei auch angehört, am
16. März, ca. 10 Uhr
Raum 311, Niederkirchnerstraße 5, Berlin.
Die Anhörung im Medienausschuss ist öffentlich.
Kurze Durchsage:
Das Berliner Abgeordnetenhaus will wissen, wie sich die Freienvertretung macht. Wir werden dabei auch angehört, am
16. März, ca. 10 Uhr
Raum 311, Niederkirchnerstraße 5, Berlin.
Die Anhörung im Medienausschuss ist öffentlich.
Zugegeben, direkt übertragbar ist die Meinung des Bremer Oberverwaltungsgerichts nicht auf uns beim rbb. Rechtskräftig ist das Urteil auch (noch) nicht. Und rechtlich ist bei radiobremen natürlich alles gaaaanz anders als bei uns. Aber macht ein Satz wie dieser nicht gleich gute Laune?!
„So wie die in § 5 Abs. 2 des Tarifvertrags vorgesehene Beendigungsanzeige regelmäßig Auswirkungen hat, die mit einer Kündigung vergleichbar sind (vgl. dazu BVerwG, B. v. 17.12.2012 – 6 P 6/12 – Buchholz 251.9 § 110 SaarPersVG Nr. 1 Rn 14), hat die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung die Auswirkungen einer Einstellung.“ Eine (An-)Kündigung ist eine Kündigung ist eine Kündigung … weiterlesen
Die Wahl der neuen Freienvertretung steht vor der Tür. Auch wenn der genaue Termin noch nicht feststeht, ist sicher, dass die Wahl der FreienvertreterInnen wie die Personalratswahlen Ende Mai stattfinden wird. Am 31. Mai 2016 endet die erste Amtszeit der Freienvertretung offiziell.
Wir sind davon ausgegangen, dass die Evaluierung des Freienstatutes bis dahin längst abgeschlossen sein würde. Dass das nicht geklappt hat, ist sehr schade, denn vor allem in Bezug auf die Rechte der Freienvertretung sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf: Neuwahl der Freienvertretung ohne Evaluierung weiterlesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit langem fordert die Freienvertretung, dass auch Freie Anspruch auf regelmäßige Gespäche mit ihren Chefs haben sollen. Grundsätzlich ist die Geschäftsleitung auch dafür, für verantwortungsvolle Personaler ist das sowieso alternativlos. Angeblich hat die Personalabteilung schon seit langen einen Plan in der Schublade, aber umgesetzt hat der rbb bisher nichts davon. Perspektiv(gespräch)e für Freie! weiterlesen
Die Personalvertretungen im rbb haben sich angesichts der anstehenden Wahl einer neuen Intendantin / eines neuen Intendanten zusammengesetzt und einen gemeinsamen Brief formuliert.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag zum ersten Mal über eine Klage der Freienvertretung entschieden. Wir wollten durchsetzen, dass die Freienvertretung vor der Beendigungsmitteilung an einen Freien genauso mitreden darf wie der Personalrat vor der Kündigung eines Arbeitnehmers. Bisher dürfen wir nur mitreden, wenn die (An-)Kündigung schon erfolgt ist und die Frist läuft. Unser Argument: Mitwirkung an einer bereits getroffenen Entscheidung ist sinnlos. Unseren Antrag hat das Gericht allerdings zurückgewiesen. Verwaltungsgericht: Mitwirkung bei Beendigung bleibt wirkungslos weiterlesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sind dem rbb freie Frauen wirklich genauso viel wert wie freie Männer? Seit Anfang des Jahres jedenfalls haben arbeitnehmerähnliche Männer im Schnitt knapp 10 Prozent mehr Honorar mit nach Hause genommen als arbeitnehmerähnliche Frauen. Das geht aus der jüngsten Statistik der Personalabteilung hervor. Freien-Frauen-Förderung weiterlesen
Berlin, 24.11.2015
Geschäftsleitung und Freienvertretung stimmen darin überein, dass Frauen nicht aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt werden dürfen und dass bestehende Benachteiligungen abgebaut werden müssen. Zu diesem Zweck ergreift der rbb unverzüglich Maßnahmen und entwickelt sie kontinuierlich fort, um die beim rbb eingesetzten arbeitnehmerähnlichen Frauen besonders zur fördern. Im Wortlaut: Antrag Freien-Frauen-Förderung weiterlesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der wichtigste Tarifvertrag für uns arbeitnehmerähnliche Freie ist der so genannte „12a-Tarifvertrag“. Ob Urlaub, Krankheit, Ankündigungsfristen – der „Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen“ (TVaäP) sorgt zumindest ein bisschen für soziale Sicherheit. Bzw.: Das sollte er eigentlich tun.
Leider mussten wir in unserem ersten Amtsjahr immer wieder feststellen, dass der Tarifvertrag an vielen Punkten mangelhaft und teilweise sogar widersprüchlich ist. Leider auch bei sehr wichtigen Punkten, zum Beispiel beim Zuschuss zum Krankengeld, bei der Ausgleichszahlung wegen wesentlicher Einschränkung oder beim Urlaubsentgelt.
Einige Mängel sind durch die Jahrzehnte lange Sparpolitik zu erklären, andere durch Änderungen an den rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Und ein Teil ist leider nur so zu erklären, dass sich über viele Jahre niemand systematisch mit dem wichtigsten Tarifvertrag auseinandergesetzt hat, so dass den Tarifparteien offenbar gar nicht aufgefallen ist, welche Ungereimtheiten und Stolpersteine der Vertrag in sich hat.
Die Freienvertretung hat sich jetzt hingesetzt und die Probleme aufgearbeitet. Vor zwei Wochen haben wir den Gewerkschaften und der rbb-Geschäftsleitung unsere Analyse geschickt und die Tarifparteien gebeten, schnell für Abhilfe zu sorgen. Wir sind gespannt, wann die Tarifverhandlungen beginnen. Wir meinen: Die soziale Sicherheit von 1500 Arbeitnehmerähnlichen muss endlich Priorität bekommen!
Beste Grüße,
die Freienvertretung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu den Aufgaben der Freienvertretung gehört es, über die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Tarifverträge für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb zu wachen. Dies fällt uns immer wieder schwer, zum Beispiel weil der über viele Jahre gewachsene Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des rbb (TVaäP) in sich nicht schlüssig ist und weil einzelne Regelungen offensichtlich nicht zu Ende gedacht wurden. Aber auch, weil der Tarifvertrag nicht konsequent mit neueren Bestimmungen (wie dem Tarifvertrag über die Mindestbedingungen oder dem Freienstatut) bzw. bestehenden Gesetzen (z.B. SGB IX, AGG bzw. Berliner LGG) abgestimmt wurde.
Wir bitten euch darum dringend, zügig Tarifverhandlungen aufzunehmen, um den TVaäP so schnell wie möglich zu verbessern. Die Freienvertretung sieht insbesondere Verbesserungsbedarf bei den folgenden Regelungen:
Diese Punkte sollten aus unserer Sicht Priorität bei Tarifverhandlungen haben, denn gerade die mangelhaften Regeln für die Ankündigungsfristen und der Umgang mit Krankheitstagen können jederzeit Härtefälle produzieren. Wünschenswert wären selbstverständlich auch materielle Verbesserungen.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Beste Grüße,
Christoph Reinhardt
– Vorsitzender –