Zugegeben, direkt übertragbar ist die Meinung des Bremer Oberverwaltungsgerichts nicht auf uns beim rbb. Rechtskräftig ist das Urteil auch (noch) nicht. Und rechtlich ist bei radiobremen natürlich alles gaaaanz anders als bei uns. Aber macht ein Satz wie dieser nicht gleich gute Laune?!
„So wie die in § 5 Abs. 2 des Tarifvertrags vorgesehene Beendigungsanzeige regelmäßig Auswirkungen hat, die mit einer Kündigung vergleichbar sind (vgl. dazu BVerwG, B. v. 17.12.2012 – 6 P 6/12 – Buchholz 251.9 § 110 SaarPersVG Nr. 1 Rn 14), hat die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung die Auswirkungen einer Einstellung.“
Wer drauf steht: hier die Urteilsbegründung im Volltext.
Wir warten gespannt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und klagen derweil weiter in eigener Sache um Mitwirkung bei Beendigungen durch den rbb. Das Berlin-Brandenburger OVG hat gerade unsere Beschwerde angenommen.