Im Wortlaut: Antrag Freien-Frauen-Förderung

Berlin, 24.11.2015

Antrag zur Förderung arbeitnehmerähnlicher Frauen im rbb

Präambel

Geschäftsleitung und Freienvertretung stimmen darin überein, dass Frauen nicht aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt werden dürfen und dass bestehende Benachteiligungen abgebaut werden müssen. Zu diesem Zweck ergreift der rbb unverzüglich Maßnahmen und entwickelt sie kontinuierlich fort, um die beim rbb eingesetzten arbeitnehmerähnlichen Frauen besonders zur fördern.

Grundsätze

• Frauen und Männer sind gleichzustellen.
• Niemand darf wegen des Geschlechts oder des Familienstands benachteiligt werden.
• Bestehende Benachteiligungen sind abzubauen.
• Benachteiligte werden gezielt gefördert.
• Der rbb verpflichtet sich, aktiv auf die Gleichstellung hinzuwirken.

Förderplan

Der rbb erstellt einen nach Bereichen gegliederten Förderplan, in dem die Beschäftigungsstruktur unter Geschlechteraspekten erhoben und analysiert wird. An der Erstellung sind die Frauenvertreterin und die Freienvertretung zu beteiligen. Im Förderplan ist darzulegen, welche unterschiedlichen Tätigkeiten im rbb ausgeübt werden und welche Bezahlung und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten dabei jeweils üblich sind.

Eine Benachteiligung liegt vor, wenn bei vergleichbarer Tätigkeit Frauen im Durchschnitt schlechter bezahlt werden als Männer im Durchschnitt im selben Tätigkeitsfeld.

Eine Unterrepräsentanz liegt vor, wenn in einem Tätigkeitsfeld regelmäßig weniger Frauen als Männer eingesetzt werden.

Wird eine Benachteiligung festgestellt, schlagen die zuständigen Verantwortlichen in den Bereichen, die Frauenvertreterin und die Freienvertretung geeignete Maßnahmen vor, um die Benachteiligung nachhaltig abzustellen. Die Geschäftsleitung beschließt geeignete Maßnahmen, legt verbindlich einzuhaltende Zielvorgaben fest und dokumentiert die umgesetzten Maßnahmen.

Liegt in einem Tätigkeitsfeld eine Unterrepräsentanz vor, werden Frauen bevorzugt eingesetzt. Die Verantwortlichen legen auf Nachfrage ihre Entscheidungsgründe den Personalvertretungen offen. Frauen werden bevorzugt zu Fortbildungen eingeladen, in denen ggf. fehlende erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für Tätigkeiten mit Unterrepräsentanz vermittelt werden. Die zuständigen Verantwortlichen in den Bereichen, die Frauenvertreterin und die Freienvertretung schlagen weitere geeignete Maßnahmen vor, um die Unterrepräsentanz nachhaltig abzustellen. Die Geschäftsleitung beschließt geeignete Maßnahmen, legt verbindlich einzuhaltende Zielvorgaben fest und dokumentiert die umgesetzten Maßnahmen.

Familienfreundlichkeit

Haben arbeitnehmerähnliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Umfang ihrer Tätigkeit für den rbb befristet reduziert bzw. unterbrochen, um Angehörige zu betreuen oder den Haushalt zu führen, führt das nicht zu einer dauerhaften Einschränkung der Beschäftigung bzw. des Einkommens. Der rbb dokumentiert jährlich, in welchem Umfang diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Reduzierung bzw. Unterbrechung wieder für den rbb tätig geworden sind. Unterschreitet die Beschäftigung 75 Prozent des Umfangs vor der Reduzierung bzw. Unterbrechung, gleicht der rbb die Differenz jeweils zum Jahresende aus. Dies gilt für einen Zeitraum, der der Dauer der befristeten Reduzierung bzw. der Unterbrechung entspricht.

Sollte sich bei arbeitnehmerähnlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen der Betreuung von Angehörigen vor 2008 eine Unterbrechung der Beschäftigungsjahre nach TvaäP TZ 6.4 ergeben, bleiben die Rechte nach TZ 6.2, 6.5 und 8.3 abweichend von TZ 6.3 auch dann gewahrt, wenn sie die Betreuung von Angehörigen in geeigneter Form nachweisen können (z.B. durch amtliche Bescheide über Elterngeld oder Erziehungszeiten).

Unter Beachtung der dienstlichen Aufgaben sind individuell zugeschnittene Arbeitszeiten und familienfreundliche Rahmenbedingungen zu gewähren.

Während einer Unterbrechung sind den Beschäftigten Fortbildungsangebote sowie Vertretungstätigkeiten anzubieten.

Die Führungskräfte werden in geeigneten Schulungsmaßnahmen auf das Ziel Frauenförderung und geeignete Maßnahmen unterrichtet.