Neuwahl der Freienvertretung ohne Evaluierung

Die Wahl der neuen Freienvertretung steht vor der Tür. Auch wenn der genaue Termin noch nicht feststeht, ist sicher, dass die Wahl der FreienvertreterInnen wie die Personalratswahlen Ende Mai stattfinden wird. Am 31. Mai 2016 endet die erste Amtszeit der Freienvertretung offiziell.

Wir sind davon ausgegangen, dass die Evaluierung des Freienstatutes bis dahin längst abgeschlossen sein würde. Dass das nicht geklappt hat, ist sehr schade, denn vor allem in Bezug auf die Rechte der Freienvertretung sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf:

  • die Mitwirkung der Freienvertretung bei Beendigungen von KollegInnen müsste dringend anders geregelt werden
  • wir brauchen mehr Mitspracherecht bei Verhandlungen von Dienstvereinbarungen und beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • und um die Beschäftigungsentwicklung freier MitarbeiterInnen einschätzen zu können, brauchen wir entsprechende Daten, die uns bislang weitestgehend vorenthalten werden.

Als Grund wird immer wieder die mangelhafte rechtliche Grundlage angeführt. Dieses und noch etliche andere Themen hätten wir gerne – vor einer neuen Amtszeit der Freienvertretung – systematisch analysieren und bewerten lassen. Dazu ist es, wie wir alle wissen, bislang nicht gekommen.

Immerhin hat der Chef der Senatskanzlei Berlin, Björn Böhning, in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage des GRÜNEN-Abgeordneten Stefan Gelbhaar zum Stand der Evaluation der rbb-Freienvertretung eingeräumt, dass unsere erste Amtszeit quasi als „Erprobungsphase des Freienstatuts“ anzusehen sei. Nun soll mit Brandenburg über die weitere Vorgehensweise gesprochen werden.

Die Anfrage im Wortlaut

Auch wenn wir es uns anders gewünscht hätten – wir bleiben dran, treten erneut an und ermutigen alle, sich ebenfalls aufstellen zu lassen. Wir werben um eure Unterstützung und bitten euch wählen zu gehen. Denn durch eine hohe Wahlbeteiligung macht ihr deutlich, für wie wichtig ihr die Arbeit der Freienvertretung haltet.