Archiv der Kategorie: Allgemein

rbbpro will weiter über Mitbestimmung verhandeln

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am vergangenen Donnerstag haben wir auf der Delegiertenversammlung beschlossen, dass wir weiter mit dem rbb im Gespräch um das neue Freien-Statut bleiben wollen. Denn der jetzige rbb-Entwurf kann und darf keine Basis für die Freienvertretung sein.

Falls sich der rbb in der Lage sieht, sachlich begründet auch über die Frage der Mitbestimmung zu verhandeln, wollen wir in den nächsten Wochen versuchen, doch noch eine akzeptable Regelung zu entwickeln. rbbpro will weiter über Mitbestimmung verhandeln weiterlesen

Freie im rbb bleiben Mitarbeitende zweiter Klasse!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Freie im rbb sollen weiter Mitarbeiter zweiter Klasse bleiben! So fassen wir, Eure Verhandlungsdelegation, die Gespräche mit der rbb-Geschäftsleitung über das von der Intendantin zu erlassende Freienstatut zusammen.
Weil wir bezweifeln, dass sich der rbb noch entscheidend bewegen wird, haben wir uns am Donnerstag entschieden, die Verhandlungen auszusetzen, um die Lage mit Euch zu besprechen und die nächsten Schritte zu beschließen.

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Freienstatut: rbb ziert sich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben am Freitag, den 7.2., unsere Verhandlungen mit dem rbb über ein Freienstatut fortgesetzt, wie es der geänderte Staatsvertrag vorsieht.

Große Fortschritte gab es leider nicht. Der rbb lehnt es weiterhin ab, der Freienvertretung Mitbestimmungsrechte bei zentralen Fragen einzuräumen.
Wir haben unseren Entwurf eines Freienstatuts besprochen, der sich eng an das Personalvertretungsrecht anlehnt, das für den rbb-Personalrat gilt. Freienstatut: rbb ziert sich weiterlesen

rbbpro verhandelt über ein Freienstatut

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hatten am Donnerstag ein gut besuchtes Delegiertentreffen zu den Verhandlungen mit dem rbb über eine „institutionalisierte Freienvertretung“. Die Sprecherinnen und Sprecher aus zahlreichen Abteilungen und Bereichen in Berlin und Potsdam haben folgendes entschieden:

Die Gruppe, die bereits die ersten Gespräche mit dem rbb geführt hat, soll die Verhandlungen weiter  führen. Es sind Marika Kavouras und Tomas Fitzel (rbbpro-Sprecherin und -Sprecher), Christoph Hölscher (Freiensprecher Brandenburg aktuell), Thomas Klatt (ver.di), Christoph Reinhardt (djv) und Jürgen Schäfer (ver.di). rbbpro verhandelt über ein Freienstatut weiterlesen

Einladung zum Delegiertentreffen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden die Freienvertreterinnen und Vertreter aus allen Redaktionen, Abteilungen und Bereichen zu einem Delegiertentreffen ein.

Es findet am 9. Januar um 18:00 Uhr in der rbb-Cafeteria (hinterer Bereich im Glaskasten) in Berlin statt.

Thema sind die Verhandlungen mit dem rbb über eine neue „institutionalisierte Freienvertretung“, wie sie der geänderte Staatsvertrag vorsieht. Wir wollen diese Verhandlungen mit dem rbb nicht ohne Rückkoppelung mit den Freien im Haus führen. Es ist uns deshalb sehr wichtig, dass möglichst aus allen Bereichen Freienvertreterinnen und Vertreter an diesem Treffen teilnehmen.

Selbstverständlich können auch andere interessierte Freie daran teilnehmen.

Beste Grüße
Eure Freiensprecherinnen und Sprecher

Was soll im Freien-Statut stehen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Länderparlamente in Berlin und Brandenburg haben mittlerweile den Rundfunkstaatsvertrag in seiner neuen Fassung verabschiedet. Unserer Forderung wurde dabei nicht nachgekommen, das Vertretungsrecht des Personalrates auf die arbeitnehmerähnlichen Freien im RBB auszuweiten.

Stattdessen sieht der neue Rundfunkstaatsvertrag ein neues Gremium vor, eine „Freienvertretung“, das durch ein Freienstatut definiert wird. Über dessen konkrete Ausgestaltung hat der RBB uns nun tabulose Gespräche angeboten. Das heißt denkbar, diskutierbar ist erst einmal alles. Was soll im Freien-Statut stehen? weiterlesen

Wichtige Tarifverträge und Regularien

Die wichtigsten Tarifverträge und sonstige Regelwerke für Freie sind:

  • Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (12a-Tarifvertrag)
    Gilt für „feste Freie“ und regelt u.a. Urlaub, Krankengeld, Beendigungsfristen.
  • Tarifvertrag über Mindestbedingungen
    Gilt für alle freien Mitarbeiter des rbb und regelt u.a. Arbeitszeiten, Dienstpläne, Zuschläge, Ausfallhonorare.
  • Honorarrahmen
    Die konkreten Mindesthonorare und die Tätigkeitsbeschreibungen regelt der Honorarrahmen. Auf dem aktuellen Stand ist der Honorarrahmen für den Bereich Produktion. Im Programm gelten immer noch die veralteten Regeln von ORB und SFB, die Verhandlungen über einheitliche Honorare sollen bis 2015 abgeschlossen sein.
  • Honorarbedingungen für Urheber / Mitwirkende
    Speziell für alle Urheber und Mitwirkende. Leider nicht in Form eines Tarifvertrags, sondern einseitig gesetzt durch den rbb (quasi als AGB).  Sie regeln detailliert u.a. Wiederholungshonroare, Onlinzuschläge,  Haftungsfragen, Verwertungsrechte.
  • Dienstanweisung für den Umgang mit freien Mitarbeitern
    Darin hat die Intendantin u.a. die Regularien für Prognose und Rahmenverträge festgesetzt.

Mindestbedingungen

Während die Höhe der Honorare und die genauen Tätigkeitsbeschreibungen in den Honorarrahmen geregelt sind, geht es im Tarifvertrag über die Mindestbedingungen um die Rahmenbedingungen der Beschäftigung, z.B.:

  • 8-Stunden-Tag
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit, Überstunden für Honorare unter der Kappungsgrenze
  • Dienstplanung und Abrechnung
  • schriftliche und mündliche Verträge
  • Ausfallhonorare

Dabei gibt es gewisse Überschneidungen mit dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen ( = die „festen Freien“). Die Mindestbedingungen gelten aber für alle freien Mitarbeiter des rbb.

Wichtigster Schönheitsfehler: So lange es keinen Honorarrahmen fürs Programm gibt, gilt auch die Zuschlagsregelung nicht fürs Programm.

 

Fragen und Antworten zur Zwangspause (Quelle: rbb)

Im Intranet hat der rbb Fragen und Antworten zur Abschaffung der Zwangspause veröffentlicht:

Worum geht es? Um die Beschäftigung aller freien programmgestaltenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb, die auf Basis einer Rahmen-, Pauschal- oder Moderationsvereinbarung (im Folgenden: Rahmenvereinbarung) tätig sind.

Was ändert sich genau? Bisher konnten freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Rahmenvereinbarungen nicht länger als sechs Jahre hintereinander für den rbb tätig werden. Künftig ist es möglich, Rahmenvereinbarungen unabhängig von einer solchen Höchstgrenze abzuschließen.

Wie viele Freie sind von der Neuregelung betroffen? Derzeit sind rund 450 Kolleginnen und Kollegen mit einer Rahmenvereinbarung im rbb tätig.

Warum verzichtet der rbb auf die „Sechs-Jahresgrenze“-Regelung erst jetzt? Der rbb war nach der Fusion – nicht zuletzt vor dem Hintergrund seiner finanziellen Probleme – bestrebt, sich klare, einheitliche und transparente Regeln für den Umgang mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu geben. Aber keine Entscheidung ist für die Ewigkeit gemacht, die Arbeitswelt verändert sich. Die Geschäftsleitung hat deshalb 2012 das Unternehmensprojekt „Strategisches Personalkonzept“ aufgelegt und darum gebeten, die Rahmenbedingungen für Freie Mitarbeit zu prüfen. Das Ergebnis: Mittlerweile überwiegen die Nachteile der „Sechs-Jahresgrenze“ ihre Vorteile. Mit dem Verzicht würdigen wir nicht zuletzt das große Engagement der freien Kolleginnen und Kollegen: Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die Programme des rbb erfolgreich sind; wir fühlen uns ihnen gegenüber auch sozial verpflichtet.

Ab wann gilt die Regelung? Die neue Regelung gilt vom 1. September 2013 an.
Was ist mit den Freien, die derzeit aufgrund der alten Regelung nicht für rbb tätig sind? Auch mit diesen Kolleginnen und Kollegen kann die Personalabteilung ab sofort neue Rahmenvereinbarungen abschließen, wenn die jeweilige Redaktion dies wünscht und beantragt.

Was ist mit denen, die aktuell aufgrund der alten Regelung ihre Tätigkeit für den rbb bald beenden müssten? In diesen Fällen können die Bereiche ebenfalls neue Rahmenvereinbarungen beantragen, die nahtlos an die bisherigen anschließen. Voraussetzung: Es gibt einen entsprechenden programmlichen Bedarf.
Was ändert sich für Freie, die im Rahmen der Prognose tätig sind? Die Prognoseregelungen sind von den Änderungen nicht berührt, die entsprechenden Regelungen der Dienstanweisung gelten unverändert.

Können künftige Freie vom ersten Tag an Rahmenvereinbarungen erhalten? Ja, auch hier gelten die bisherigen Regelungen weiter. Eine Beschäftigung über die Prognosegrenze hinaus ist allerdings erst dann möglich, wenn eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen ist.

Wie läuft das Antrags-/Prüfverfahren künftig? Rahmenvereinbarungen müssen – wie bisher – zunächst bei der zuständigen Direktorin bzw. dem Direktor beantragt werden. Den Antrag prüfen künftig das Justitiariat und die HA Personal. Die Rahmenvereinbarungen unterzeichnen HA Personal und die zuständige Programmbereichsleitung. In Zweifelsfällen entscheidet wie bisher das Verständigungsverfahren.

Gibt es für Freie, die bislang auf eine Rahmenvereinbarung verzichtet haben, jetzt Rahmenvereinbarungen? Liegt ein entsprechender programmlicher Bedarf vor, können die Bereiche auch für diese Freien eine Rahmenvereinbarung beantragen. Sie müssen dies aber nicht, wenn das die Freien z.B. aus steuerlichen Gründen nicht wollen.

Ist die Zahl der Rahmenverträge im rbb künftig begrenzt? Nein.
Schließt der rbb künftig unbefristete Rahmenvereinbarungen ab?
Nein, auch künftig schließt der rbb Rahmenvereinbarungen nur befristet ab. Das heißt: Es gibt, wie bisher, keine Beschäftigungsgarantie für Freie, die derzeit eine Rahmenvereinbarung haben. Aber wenn diese ausläuft, kann die jeweilige Redaktion – sofern sie die Zusammenarbeit fortsetzen will – eine neue Rahmenvereinbarung beantragen, ohne dabei die bisherige Höchstgrenze von sechs Jahren einhalten zu müssen.

Bleibt die Sechs-Jahresgrenze für feste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Zeitvertrag bestehen? Die geltenden Regelungen des Manteltarifvertrags SFB bzw. ORB bleiben von der Entscheidung unberührt.

Zwangspause abgeschafft

Der rbb schafft die Zwangspause zum 1. September ab. Davon betroffen sind alle freien Programm-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter mit Rahmenvertrag. Einfacher wird auch der Wechsel von Prognose auf Rahmenvertrag. Auf einer Betriebsversammlung in Berlin sagte Intendantin Reim, die alte Regelung habe nie alle zufriedengestellt. Der rbb müsse als Arbeitgeber attraktiver werden.

Reim hatte vor zehn Jahren die Zwangspause gegen massiven Widerstand im Sender eingeführt. Damals sei sie angemessen gewesen, sagte Reim auf der Versammlung, inzwischen sei der Sender aber besser dran. Der rbb müsse als Arbeitgeber attraktiver werden. Freie Mitarbeiter, die derzeit gesperrt sind und die in den Redaktionen gebraucht werden, könnten nun zurückkommen. Eine Beschäftigungsgarantie für Freie gebe es aber nicht. Die Zahl der Rahmenverträge soll dabei nicht eingeschränkt werden, sagte Reim. Zeitverträge für Festangestellte sollen weiter auf maximal sechs Jahre begrenzt bleiben.