Prognose

„Prognose“ heißt: nur Teilzeit arbeiten dürfen.

Hintergrund: Der Sender spekuliert darauf, damit Mitarbeiter von Festsanstellungsklagen abhalten zu können. (In der Praxis sieht das zuweilen anders aus.)

Die Logik: Wer Teilzeit arbeitet, und sich irgendwann erfolgreich einklagt, hat nur Anspruch auf eine Stelle mit dem Umfang der Beschäftigung vorher. Bei 10 bzw. 7 Tagen pro Monat eine halbe Stelle oder weniger.

Die Prognose beträgt für programmgestaltende Mitarbeiter : 10 Tage pro Monat, für nicht programmgestaltende Mitarbeiter: 8 Tage pro Monat.

VG Wort

Die Meldungen an die „Verwertungsgesellschaft Wort“ ist für alle Urheber ein Muss – es gibt Bargeld aus der Verwertung von Urheberrechtabgaben, etwa auf Kopierer, CD-Brenner, Pressespiegel etc. Je nachdem wie viele Texte von einem gesendet werden, desto höher der VG-Wort-Scheck, das kann schon mal das fehlende Urlaubsgeld ersetzen.

Leider teilt das Haus den Urhebern nur auf Anfrage mit, wann und in welcher Länge die Beiträge gesendet werden (in der Regel wird man nur per Honorarabrechnung über die Erstsendung informiert, für VG Wort zählt aber auch jede Wiederholung und Übernahme).

Verständigungsverfahren

Wenn die Dienstanweisung die Regel ist, dann ist das „Verständigungsverfahren“ die gleich mitdefinierte Ausnahme bzw. das Verfahren, um von den Grundsätzen der Dienstanweisung abweichen zu können. Es diente bis zur Abschaffung der Zwangspause vor allem dazu, über eine Verlängerung von Rahmenverträgen über die 6-Jahres-Grenze zu entscheiden.

Urlaubsgeld

Urlaubsgeld gibt es für alle arbeitnehmerähnlichen Freien, also: wer im halben Jahr mehr als 42 Tage (einschließlich Urlaubstage) gearbeitet hat, kann (auf Antrag!) Urlaubsgeld bekommen. (Details und Beschränkungen regelt der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen bzw. die Mindestbedingungen.

Die Höhe richtet sich nach dem Vorjahres-Umsatz (pro Urlaubstag ein Durchschnitts-Tagesverdienst, Vorjahres-Einnahmen / 365 Tage  x Urlaubstage = Urlaubsgeld).

Achtung:

  • Wenn du im Vorjahr nicht beschäftigt warst, berechnet sich der Durchschnittssatz nach den Kalerdertagen seit dem Beginn der Beschäftigung.
  • Urlaub kann auch im nachhinein genommen werden, aber längstens sechs Monate zurück.
  • Wer auch noch bei anderen ARD-Sendern arbeitet (dort aber weniger als 42 Tage pro Halbjahr arbeitet und insofern keinen eigene Urlaubsanspruch hat), verliert seine Tage dort nicht, sondern kann von dort auf Antrag „Urlaubsergänzungsgeld“ bekommen. Bitte beachten: Nicht alle Sender haben Kalendertage als Berechnungsgrundlage, zuweilen werden dort nur Werktage  anerkannt.

Unständig

Als „unständig beschäftigt“ gilt, wer häufig eine andere Beschäftigung ausübt. Sie darf aber höchstens eine Woche (sieben Tage nacheinander) lang dauern, sonst gilt man als „kurzfristig beschäftigt“.

Die kurze Dauer muss sich dabei aus der Art der Beschäftigung ergeben (z.B.: es dauert einen Tag, um eine Reportage zu erstellen), oder es ist vorher vertraglich so vereinbart worden (z.B.: die Redaktion bittet einen redaktionellen Mitarbeiter, an einem bestimmten Tag Dienst zu schieben).

Die Abgrenzung zur kurzfristigen Beschäftigung ist eigentlich klar: wenn kürzer als eine Woche = unständig, wenn länger = kurzfristig.

Schwieriger ist die Abgrenzung zur Dauerbeschäftigung. Die ist dann anzunehmen, wenn sich Arbeitseinsätze verabredungsgemäß regelmäßig wiederholen.

Wer unständig beschäftigt ist, hat einen Vorteil: Man ist bis zu drei Wochen nach dem letzten Beschäftigungstag versichert , mit allem Pipapo, z.B. Krankentagegeld. Das ist nicht zu verwechseln mit der „Nachwirkung“, die alle Versicherten sowieso genießen:

Nachwirkung

Dabei hat man noch vier Wochen nach dem Ende der Mitgliedschaft in einer Versicherung Anspruch auf Leistungen (eben genau dann, wenn man nicht mehr als versichert gilt). Die Kasse übernimmt zwar die Behandlungskosten, aber keine Leistungen, die an die Mitgliedschaft gekoppelt sind (ggf. Krankentagegeld), Anrechnungszeiten für die Rente oder Pflegeversicherung fallen in diesen Zeiten auch nicht an.

SprecherInnenrat

Seit der Gründung von rbbprotest sorgt ein gewählter SprecherInnenrat für den Kontakt nach innen und außen. Auf der letzten Vollversammlung wurden gewählt:

  • Marika Kavouras (Kamera)
  • Henriette Wrege (Kulturadio)
  • Tomas Fitzel (Kulturradio)

Schwangerschaft

Das Zweitschönste an einer Schwangerschaft: Es gibt Geld.

Analog zum Krankengeld stockt der Sender die Zahlungen der Krankenkasse auf, so dass in der Summe während der Mutterschutzzeiten (i.d.R. sechs Wochen vor, acht Wochen nach der Geburt) ein Duchschnittstagessatz gezahlt wird.

Noch ein kleiner Bonus: Einer Schwangeren darf der Sender nicht kündigen . (Das muss der Sender natürlich wissen, also:  Schwangerschaft beizeiten mitteilen oder im Falle einer Beendigungsmitteilung innerhalb von zwei Wochen nachreichen.)

Details siehe Tarifvertrag .

Rechte von Freien (die Wichtigsten im Überblick)

Davon abgesehen, dass die Grundrechte und allgemeine Gesetze auch für Freie am rbb gelten, sind vor allem zu nennen die Rechte, die aus den Tarfiverträgen stammen. Der erste gemeinsame Tarifvertrag ist seit 1.1.2008 der für arbeitnehmerähnliche Freie. Seit April 2013 gelten außerdem die „Mindestbedingungen“, im Programm zumindest teilweise.

Urlaubsgeld:
Jeder arbeitnehemähnliche Freie hat Anrecht auf bezahlten Urlaub. (42 Kalendertage). Pro Urlaubstag wird i.d.R. der Vorjahresdurchschnitt gezahlt.

Krankengeld / Schwangerschaft
Ab dem 4. Tag gibt es einen Zuschuss vom Sender, der zusammen mit dem Geld von der Krankenkasse täglich 1/356 des Vorjahreseinkommens beträgt.

Kinderkrankengeld:
Wenn ein Kind krank ist und betreut werden muss, zahlt der Sender eine Art Krankengeld, um den Honorarausfall zu mildern.

Mindesthonorare :
Wenn der Sender mit den Gewerkschaften bestimmte Honorartypen tarifiert hat, darf er nicht weniger für die entsprechende Leistung bezahlen. Das Problem: Viele anfallenden Honorare stehen nicht ausdrücklich im Tarifvertrag, der Sender kann hier nach Gutdünken bezahlen.
Während im April 2013 der Honorrarahmen für den Produktionsbereich in Kraft getreten ist, wird ein Honorarrahmen für die Programme seit Jahren verhandelt.

Achtung! Nie vom Chef einreden lassen, wegen des Tarifes dürfe er kein höheres Honorar vereinbaren. Es sind Mindest-Honorare – höher geht immer!

Ankündigungsfristen:
Will der Sender einen Freien loswerden oder auch seine Arbeit erheblich einschränken, muss er es ihm rechtzeitig ankündigen. Die Fristen reichen von einem Monat bis zu einem Jahr. Hält er sich nicht daran, wird eine Ausgleichszahlung fällig, während der Frist gibt es weiter Anrecht auf Urlaubsgeld und Krankengeld.

Außerdem gibt es Rechte, die aus anderen Verträgen, Gesetzen oder den AGBs des rbb (Honorarbedingungen) kommen:

Wiederholungshonorare:

Müssen aber ausdrücklich vereinbart sein.

Online-Zuschlag:

Anders als bei anderen Sendern besteht der rbb-Onlinezuschlag aus zwei Komponenten:Ein Teil ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Beitrags durch den rbb (pauschal 2,75% des Honorars), ein zweiter Teil wird fällig, wenn ein Werk länger als sieben Tage online genutzt wird (plus weitere 2,75%).

Information:
Wer Stücke herstellt, muss vom Sender erfahren dürfen, wann und in welcher Form sie verwendet wurden. Finanziell wichtig ist das ist für VG Wort, aber auch, um verhindern zu können, dass der Sender Stücke ausschlachtet, etwa, um an Honoraren für Kurzfassungen sparen zu können.

Programmgestaltende Mitarbeiter

„Programmgestaltende Mitarbeiter“, damit sind vor allem Journalisten gemeint, aber auch Cutter, Kameraleute, Regisseure, Musikgestalter…

Nachteil: Sie haben es besonders schwer, sich vor Gericht einzuklagen. Das hat mit der Pressefreiheit zu tun. Die erfordert es nämlich nach Ansicht des BVerfG, dass sich eine Sender leicht von einem Mitarbeiter trennen kann.

Vorteil: Weil das so ist, muss der Sender weniger Angst haben, dass so ein Mitarbeiter sich erfolgreich einklagen kann, deswegen ist die Prognose lockerer als bei anderen freien Mitarbeitern (120 Tage statt 96 Tage).

Wer die Ehre hat, als „programmgestaltend“ behandelt zu werden, entscheidet allerdings einseitig die Geschäftsleitung, und zwar in den Tätigkeitskatalogen der Dienstanweisung für den Einsatz Freier Mitarbeiter/innen beim RBB.