Urlaubsgeld

Urlaubsgeld gibt es für alle arbeitnehmerähnlichen Freien, also: wer im halben Jahr mehr als 42 Tage (einschließlich Urlaubstage) gearbeitet hat, kann (auf Antrag!) Urlaubsgeld bekommen. (Details und Beschränkungen regelt der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen bzw. die Mindestbedingungen.

Die Höhe richtet sich nach dem Vorjahres-Umsatz (pro Urlaubstag ein Durchschnitts-Tagesverdienst, Vorjahres-Einnahmen / 365 Tage  x Urlaubstage = Urlaubsgeld).

Achtung:

  • Wenn du im Vorjahr nicht beschäftigt warst, berechnet sich der Durchschnittssatz nach den Kalerdertagen seit dem Beginn der Beschäftigung.
  • Urlaub kann auch im nachhinein genommen werden, aber längstens sechs Monate zurück.
  • Wer auch noch bei anderen ARD-Sendern arbeitet (dort aber weniger als 42 Tage pro Halbjahr arbeitet und insofern keinen eigene Urlaubsanspruch hat), verliert seine Tage dort nicht, sondern kann von dort auf Antrag „Urlaubsergänzungsgeld“ bekommen. Bitte beachten: Nicht alle Sender haben Kalendertage als Berechnungsgrundlage, zuweilen werden dort nur Werktage  anerkannt.