Verständigungsverfahren

Wenn die Dienstanweisung die Regel ist, dann ist das „Verständigungsverfahren“ die gleich mitdefinierte Ausnahme bzw. das Verfahren, um von den Grundsätzen der Dienstanweisung abweichen zu können. Es diente bis zur Abschaffung der Zwangspause vor allem dazu, über eine Verlängerung von Rahmenverträgen über die 6-Jahres-Grenze zu entscheiden.