Programmgestaltende Mitarbeiter

„Programmgestaltende Mitarbeiter“, damit sind vor allem Journalisten gemeint, aber auch Cutter, Kameraleute, Regisseure, Musikgestalter…

Nachteil: Sie haben es besonders schwer, sich vor Gericht einzuklagen. Das hat mit der Pressefreiheit zu tun. Die erfordert es nämlich nach Ansicht des BVerfG, dass sich eine Sender leicht von einem Mitarbeiter trennen kann.

Vorteil: Weil das so ist, muss der Sender weniger Angst haben, dass so ein Mitarbeiter sich erfolgreich einklagen kann, deswegen ist die Prognose lockerer als bei anderen freien Mitarbeitern (120 Tage statt 96 Tage).

Wer die Ehre hat, als „programmgestaltend“ behandelt zu werden, entscheidet allerdings einseitig die Geschäftsleitung, und zwar in den Tätigkeitskatalogen der Dienstanweisung für den Einsatz Freier Mitarbeiter/innen beim RBB.