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Schwangerschaft

Das Zweitschönste an einer Schwangerschaft: Es gibt Geld.

Analog zum Krankengeld stockt der Sender die Zahlungen der Krankenkasse auf, so dass in der Summe während der Mutterschutzzeiten (i.d.R. sechs Wochen vor, acht Wochen nach der Geburt) ein Duchschnittstagessatz gezahlt wird.

Noch ein kleiner Bonus: Einer Schwangeren darf der Sender nicht kündigen . (Das muss der Sender natürlich wissen, also:  Schwangerschaft beizeiten mitteilen oder im Falle einer Beendigungsmitteilung innerhalb von zwei Wochen nachreichen.)

Details siehe Tarifvertrag .