Info Mindestbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier eine Information von ver.di über die Tarifverhandlungen in Sachen „Mindesbedingungen für Freie“:


Wir brauchen ein Signal – jetzt!

 

Es ist kein Geheimnis: Die Verhandlungen über die „Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ scheinen sich zu einer fast never ending story zu entwickeln. Der Grund: Der rbb möchte erst die komplette Überarbeitung des Honorarrahmens abschließen, bevor die Mindestbedingungen in Kraft gesetzt werden.

 

Die Stimmung unter den Freien der Produktion ist – insbesondere am Standort Berlin – explosiv. Die Gründe: Für Mehrarbeit und Sonntagsarbeit bekommen sie aufgrund der Kappungsgrenze keinen Cent Mehrvergütung gezahlt. Jede Stunde, die sie unter der Woche über den 8-Stunden-Tag hinaus arbeiten, bleibt unbezahlt.

 

Die Kolleginnen und Kollegen zeigen deutlich, dass sie bereit sind, für eine Verbesserung ihrer Situation einzustehen und nicht bereit sind, sich weiter hinhalten zu lassen. Seit Wochen verweigern etwa die freien Kameraleute die Sonntagsarbeit – teure externe Teams müssen zugekauft werden.

 

Die Kolleginnen und Kollegen fordern eine (Zwischen-)Lösung – jetzt! – ein Signal des Hauses, dass es der rbb ernst meint mit der mündlichen Zusage, zu einem Abschluss kommen zu wollen.

 

Die bereits zugesagten Regelungen der Mindestbedingungen – auch die Zusage jede über die 8. Stunde hinausgehende Mehrarbeit zu vergüten – will der rbb erst mit Abschluss der Verhandlungen über einen Honorarrahmen tatsächlich umsetzen. Das kann allerdings dauern und empfinden die Kolleginnen und Kollegen als inakzeptabel.

 

Während am Standort Potsdam oder auch in den Redaktionen am Standort Berlin unterschiedlichste Lösungen für die Kolleginnen und Kollegen mit zeitbezogener Vergütung angewendet werden, wenn sie Mehrarbeit oder Sonntagsarbeit leisten, gibt es für die Kolleginnen und Kollegen aus der Produktion keine in zeitlicher Nähe greifbaren Perspektiven, dass sich ihre Situation verbessert.

 

Deswegen haben wir den rbb heute aufgefordert, gemeinsam mit uns eine zeitlich befristete Übergangslösung abzuschließen, die die brennendsten Probleme löst:

·              Vergütung bei Mehrarbeit ab der 9. Stunde

·              Angemessene Bezahlung der Sonntagsarbeit

Einen für den Sender und die Beschäftigten gangbaren Weg sehen wir in einem zeitlich (bis zum Abschluss der Verhandlungen zum Honorarrahmen) befristeten Änderungstarifvertrag der Ziffer 8.1.1. zum „Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte des SFB“ – mit einem klar umrissenen Geltungsbereich für den Standort Berlin.

„Vergütungen und Zuschläge für Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit werden solchen Beschäftigten gezahlt, die eine zeitbezogene Vergütung erhalten.“

Urheber-Honorarbedingungen: rbb bewegt sich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Bewegung in den Verhandlungen über die „Honorarbedingungen für Urheber und Mitwirkende“!

Am 21. August hat der rbb zum ersten Mal signalisiert, dass der besonders umstrittene Online-Zuschlag von derzeit 2,5% nach dem 7. Tag auf den 4,5% angehoben werden könnte. Offen ist allerdings noch, welche Regelung für die ersten 7 Tage gelten soll. Wir fordern weiterhin, dass Urheber und Mitwirkende im rbb nicht schlechter gestellt sein dürfen als in den anderen ARD-Anstalten.

Ob die unterschiedlichen Auffassungen an diesem Punkt überwunden werden können, wollen Gewerkschaften und Geschäftsleitung beim nächsten Termin am 4. November klären. Dann soll es auch um alle anderen strittigen Themen gehen.

Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph

Honorartarifverhandlungen gescheitert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Gewerkschaften haben heute die Gehalts- und
Honorartarifverhandlungen für gescheitert erklärt. (Nähere
Informationen dazu im angehängten Flugblatt.)

Die Friedenspflicht endet am 30.09.09., am 1.10. darf gestreikt
werden. Informationen dazu findet Ihr ebenfalls im Anhang.

Wir laden Euch ein zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag,
22.09.2009 um 16:30 im Pavillon des ehemaligen inforadios in Berlin,
um über gemeinsame Aktionen zu diskutieren. Kommt zahlreich!

Mit freundlichen Grüßen

Euer ver.di GVV im rbb.

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Diese Kröte schlucken wir nicht –
Gehalts- und Honorartarifverhandlungen von den Gewerkschaften für
gescheitert erklärt

Die Geschäftsleitung hat uns heute kein neues Angebot vorgelegt. Im
Gegenteil: Sie hat Vorbedingungen für die Verhandlungen aufgestellt,
die für alle Beschäftigten unzumutbar sind.

Mehr Geld soll es erst geben, wenn wir darüber verhandeln
–        auf die Dienstzeitstufen in den Gruppen E-L zu verzichten
–        eine Verschlechterung bei der Berechnung des 13. Monatsgehalts
hinzunehmen
–        die Endstufen in den Gehaltsgruppen A und B von der Zustimmung der
Intendantin abhängig zu machen.

Dazu lassen wir uns nicht zwingen! Deshalb haben wir die
Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt! Wir fordern reine Gehalts-
und Honorarhöhungen wie in den anderen ARD-Anstalten.

Nach Jahren magerer Tarifabschlüsse im rbb wollen wir, dass endlich
mehr Geld im Portemonnaie der Kolleginnen und Kollegen ankommt.

–        Wir kämpfen für eine soziale Komponente in Form eines Festbetrags!
–        Wir kämpfen für eine angemessene prozentuale Erhöhung der Gehälter!
–        Wir kämpfen für eine wertgleiche Erhöhung der tatsächlich gezahlten
Honorare für Freie!
–        Wir kämpfen für einen Abschluss, der uns wieder an das ARD-Niveau
angleicht!

Das können wir nur gemeinsam durchsetzen. Am 30.9. endet die
Friedenspflicht, am 1.Oktober darf gestreikt werden.
Darüber wollen wir mit Euch diskutieren ? am

Dienstag, 22.09.2009, um 16:30 Uhr
im ehemaligen inforadio-Pavillon, (FSZ Berlin)

Die Verhandlungskommissionen von ver.di und DJV (Journalistenverband
Berlin-Brandenburg/DJV)
Berlin, 18.09.2009

V.i.S.d.P.:         Dietrich Peters (ver.di Landesbezirk Berlin/Brandenburg)
Michael Rediske ( Journalistenverband Berlin- Brandenburg)
Bernd Träger (DJV Berlin)

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Vergütungsrunde 2009
Informationen zum Streikrecht

1. Das Recht zur Teilnahme an Streiks steht jedem Beschäftigten zu,
Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen. Deshalb
dürfen alle Beschäftigten streiken, auch die, die nicht
gewerkschaftlich organisiert sind.

2. Auch befristet Beschäftigte, Aushilfen und Freie haben ein
Teilnahmerecht, genauso wie Beschäftigte mit Leitungsaufgaben oder
Leitungsfunktionen.

3. Das Streikrecht endet auch nicht an ?dringenden betrieblichen
Bedürfnissen?. Das
heißt, der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Streiks nicht verbieten,
auch nicht in
noch so wichtigen Bereichen oder bei noch so wichtigen Aufgaben.

4. Die einzelnen Streikenden sind geschützt. Arbeitsrechtliche
Sanktionen des Arbeitgebers wegen Streikmaßnahmen sind illegal. Auch
Schikanen oder die Androhung von Konsequenzen, z.B. Abmahnungen oder
Kündigung, sind nicht erlaubt. Allerdings zählt die Zeit der
Arbeitsniederlegung nicht als Arbeitszeit und der Arbeitgeber kann die
ausgefallenen Stunden vom Gehalt abziehen oder gegen Mehrarbeit
verrechnen. Mitglieder erhalten aber bei einem eventuellen
Gehaltsabzug von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung nach den
jeweiligen Richtlinien.

5. Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn eine Gewerkschaft
dazu aufgerufen hat und das Ziel besteht, damit den Abschluss eines
Tarifvertrages zu erreichen.

6. Jeder Warnstreik wird von den Streikleitungen der Gewerkschaften
ausgerufen und beendet. Die Streikleitungen, nicht die Streikenden,
tragen die rechtliche Verantwortung und übernehmen die Haftung, auch
bei Schäden.

7. Die Streikleitung organisiert die Einzelheiten und legt
insbesondere Beginn und Ende der Maßnahmen fest.

Tarifverhandlungen schwierig bis gescheitert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es kommt eine etwas längere Mail, weil wir Euch über zwei Dinge informieren wollen. Die weiteren Verhandlungen über die Mindestbedingungen für die Beschäftigung von Freien und die Tarifverhandlungen über Gehalts- und Honorarerhöhung.

Um beim letzten anzufangen: am Freitag, den 18. September, haben die Gewerkschaften die Gehalts- und Honorartarifverhandlungen im rbb für gescheitert erklärt. Der rbb wollte erst über Kürzungen und schlechtere Bedingungen bei bestimmten Gehältern verhandeln und dann ein Lohnangebot machen. Das haben die Gewerkschaften mit Recht abgelehnt. Was nun kommt, ist klar: der alte Tarifvertrag läuft am 30.September aus, das heißt, an diesem Tag endet die Friedenspflicht. Am 1. Oktober kann im rbb für höhere Honorare und Gehälter gestreikt werden und das dürfen alle Beschäftigten, Freie und Feste.

Am 22.9. wird es um 16.30 Uhr im  ehemaligen Inforadio-Pavillon eine Infoveranstaltung zum weiteren Vorgehen geben. Alle Freien sind selbstverständlich aufgefordert, zu kommen. Wir Freie haben allen Grund, uns an Kampfmaßnahmen zu beteiligen.

Denn auch die Tarifverhandlungen über die Mindestbedingungen sind am Mittwoch, den 16.9., leider nicht recht vorangekommen. Der rbb sollte uns einen Vorschlag mitbringen, wie es künftig mit der so genannten Kappungsgrenze aussehen soll. Es geht um die Bezahlung von Mehrarbeit und von Zuschlägen bei der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der rbb sah sich nicht in der Lage uns einen Vorschlag zu machen, weil noch nicht klar sei, wie die künftigen Honorare aussehen. Wir sollten nach Meinung des rbb erst die gemeinsamen Honorare verhandeln und dann über Kappungsgrenzen sprechen. Wir sehen das genau anders herum. Wir haben einen Kompromiss vorgeschlagen, über den der rbb bis zum nächsten Termin am 23. Oktober um 12.00 Uhr in Potsdam (Raum 311) nachdenkt. Hauptpunkt ist, dass wir zunächst die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden festlegen wollen und dass Mehrarbeit auch tatsächlich bezahlt wird. Übergangsweise haben wir zudem vorgeschlagen, auch in Berlin
höhere Honorare an Sonn- und Feiertagen zu zahlen. Die freien Kameraleute in Berlin arbeiten ja an Sonntagen derzeit nicht und machen keine Überstunden, das könnten demnächst auch Grafiker und Cutter sowie weitere Gewerke machen.

Wir wollen nicht nur auf die Antwort des rbb warten, sondern schon vorher deutlich machen, dass wir bereit sind, für unsere berechtigten Forderungen zu kämpfen. Die Gelegenheit bietet sich am 1. Oktober!

Und weil es sicher Fragen dazu gibt:
Informationen zum Streikrecht

1. Das Recht zur Teilnahme an Streiks steht jedem Beschäftigten zu,
Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen. Deshalb dürfen alle
Beschäftigten streiken, auch die, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.

2. Auch befristet Beschäftigte, Aushilfen und Freie haben ein Teilnahmerecht,
genauso wie Beschäftigte mit Leitungsaufgaben oder Leitungsfunktionen.

3. Das Streikrecht endet auch nicht an „dringenden betrieblichen Bedürfnissen“. Das
heißt, der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Streiks nicht verbieten, auch nicht in
noch so wichtigen Bereichen oder bei noch so wichtigen Aufgaben.

4. Die einzelnen Streikenden sind geschützt. Arbeitsrechtliche Sanktionen des
Arbeitgebers wegen Streikmaßnahmen sind illegal. Auch Schikanen oder die
Androhung von Konsequenzen, z.B. Abmahnungen oder Kündigung, sind nicht
erlaubt. Allerdings zählt die Zeit der Arbeitsniederlegung nicht als Arbeitszeit und der
Arbeitgeber kann die ausgefallenen Stunden vom Gehalt abziehen oder gegen
Mehrarbeit verrechnen. Mitglieder erhalten aber bei einem eventuellen Gehaltsabzug
von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung nach den jeweiligen Richtlinien.

5. Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn eine Gewerkschaft dazu
aufgerufen hat und das Ziel besteht, damit den Abschluss eines Tarifvertrages zu
erreichen.

6. Jeder Warnstreik wird von den Streikleitungen der Gewerkschaften ausgerufen
und beendet. Die Streikleitungen, nicht die Streikenden, tragen die rechtliche
Verantwortung und übernehmen die Haftung, auch bei Schäden.

7. Die Streikleitung organisiert die Einzelheiten und legt insbesondere Beginn und
Ende der Maßnahmen fest.

Mit den besten Grüßen,
für die Sprecherinnen

Marika Kavouras

Urheber-Honorarbedingungen: rbb bewegt sich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt Bewegung in den Verhandlungen über die „Honorarbedingungen für Urheber und Mitwirkende“!

Am 21. August hat der rbb zum ersten Mal signalisiert, dass der besonders umstrittene Online-Zuschlag von derzeit 2,5% nach dem 7. Tag auf den 4,5% angehoben werden könnte. Offen ist allerdings noch, welche Regelung für die ersten 7 Tage gelten soll. Wir fordern weiterhin, dass Urheber und Mitwirkende im rbb nicht schlechter gestellt sein dürfen als in den anderen ARD-Anstalten.

Ob die unterschiedlichen Auffassungen an diesem Punkt überwunden werden können, wollen Gewerkschaften und Geschäftsleitung beim nächsten Termin am 4. November klären. Dann soll es auch um alle anderen strittigen Themen gehen.

Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph

Verhandlungsstand Mindestbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das wichtigste vorne weg: reguläre Halbtages-Schichten in der Produktion und Redaktion sind vom Tisch.

Der lautstarke Protest von zahlreichen Freien auch bei den Verhandlungen am 21.4. in Potsdam und das deutliche „Nein“ der Gewerkschaften haben gewirkt. Der rbb hat mitbekommen, dass auch am Standort Potsdam die Freien bereit sind, sich für ihre Rechte und gute Arbeitsbedingungen zu engagieren.

Was nun vorliegt,  ist aus Sicht der Gewerkschaften durchaus diskutierbar. Der rbb schlägt vor, in eng begrenzten Fällen die Vor- und Nachbereitungen im Zusammenhang mit Produktionen oder die An- und Abreise mit einem halben Tag zu bezahlen. Die Konditionen sind weiterhin, dass dieser halbe Tag mit 75 Prozent eines Tagessatzes zu bezahlen ist und nur ein halber Prognosetag ist. Die Gewerkschaften würden eine solche Ausnahme-Regelung vereinbaren wollen und zudem erst einmal als Probelauf für ein Jahr mit einem Sonderkündigungsrecht. Das heißt, sollte sich herausstellen, dass eine solche Ausnahmeregelung missbraucht wird, kann sie von den Gewerkschaften gekündigt werden. Wir bitten Euch, das zu diskutieren.

Zu den weiteren Punkten: Noch keine Einigung besteht bei Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Hier will der rbb einen Vorschlag machen und deutete an, dass Nacht- und Sonntagsarbeit höher honoriert werden könnte als reguläre Dienste. Die Gewerkschaften haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass ein Arbeitstag acht Stunden sind und alles, was darüber hinaus geht, zu bezahlen ist. Das klingt selbstverständlich, ist es aber am Standort Potsdam nicht. Auch hier scheint der rbb langsam ein Einsehen zu haben,  auch wenn er immer wieder auf seine angespannte Finanzlage hinweist. Insgesamt bewegt sich die Sache langsam in die richtige Richtung. Wir sind deshalb sehr auf die nächsten Verhandlungen am 27. Mai am Standort Berlin gespannt.

Verhandlungen über Honorarbedingungen fortgesetzt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 14. April haben die Gewerkschaften und die rbb-Geschäftsleitung erneut über die einseitig gesetzten Honorarbedingungen verhandelt. Nennenswerte Fortschritte gibt keine zu vermelden: der rbb „prüft“ weiterhin unsere zahlreichen Einwände gegen die einseitig zum Jahresbeginn in Kraft gesetzten Honorarbedingungen, ohne konkret zu sagen, ob und an welchen Stellen er die Bedingungen ändern will. Wir haben uns auf den 4. Juni vertagt.

Zur Erinnerung: Eigentlich wollten wir bereits bis Ende März ausloten, ob ein Kompromiss möglich ist, so hatten wir es mit dem rbb im Januar vereinbart. Bei einem Scheitern der Verhandlungen wird der Konflikt durch ein  Schlichtungsverfahren (nach UrhG §36 ) entschieden.

Voraussetzung für dieses Verfahren war ein Kompromiss:

  • Zwar bleiben die einseitig erlassenen Honorarbedingungen bis zu einer Einigung in Kraft,
  • im Gegenzug haben die Vertreter des rbb verbindlich zugesagt, dass die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten werden.

Das bedeutet für die Freien zunächst:

  • Verbesserungen gehen nicht verloren – selbst wenn die Verhandlungen langwierig sein sollten. Das gilt auch für alle, die die einseitigen Honorarbedingungen bereits unterschrieben hatten.
  • Wer feststellt, dass seine Werke online verwendet werden, sollte sich das notieren, auch wenn die Stücke maximal sieben Tage im Netz stehen – wir gehen davon aus, dass dafür nachträglich Honorare fällig werden.
  • Unterschriften sind weiterhin nicht erforderlich, um beim rbb beschäftigt zu werden.

Gruß, Christoph

Appell Wir fordern Krankengeld

Bitte druckt die Unterschriftenliste aus und bringt/schickt sie ins verdi-Büro im HdR, Berlin.

 

Appell der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den deutschen Rundfunkanstalten
und privaten Rundfunksender an die Bundesregierung

Wir fordern Krankengeld für kurzfristig, unständig
und ständig beschäftigte freie Mitarbeiter/innen!

ver.di und DJV fordern:
• Wiedereinführung des gesetzlichen Regelkrankengeldes für gesetzlich Krankenversicherte mit
Leistung ab dem ersten Tag der Krankheit, wie es bis zum 31. Dezember 2008 galt
• Im Falle einer Wiedereinführung erhöhter Beitragssätze, sind die Mehrkosten von dem Arbeit-
/Auftraggeber zu zahlen, der Personen ohne Entgeltfortzahlungsanspruch beschäftigt. Alternativ:
Finanzierung durch eine Lohnfortzahlungsumlage der Beschäftigungsgeber von freien Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern.
• Ergänzung des Geltungsbereichs des Entgeltfortzahlungsgesetzes durch Hereinnahme der arbeitnehmerähnlichen
Personen, zumindest derer, die als solche durch Tarifverträge anerkannt
werden
• Abschaffung oder Änderung der „Wahl“tarifregelungen zum Krankengeld
– Insbesondere radikale Verkürzung der derzeit dreijährigen Bindungsfrist an die Krankenkasse
– Abschaffung jeglicher Karenzzeiten beim Eintritt in Krankenkassen
– „Wahl“tarifkrankengeld braucht klare Regelungen zur Sozial- und Einkommensteuerfreiheit
– Beitragsfreiheit von Krankengeldbeziehern auch für „Wahl“tarife klarstellen
Die komplette Stellungnahme der Gewerkschaften DJV und ver.di findet sich unter
http://tinyurl.com/dzs6y7

Krankentagegeld

Nicht zu verwechseln mit dem „Krankengeld„, das die Segnungen der Lohnfortzahlung für Freie umsetzen soll. Hier geht es darum, was nach sechs Wochen Krankheit passiert, wenn der Arbeitgeber genug gezahlt hat.

Wer danach nicht vom Ersparten leben will, muss aufpassen!

Für Freie gibt es nämlich zwei Versicherungssätze, den Allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz. Standardmäßig meldet der rbb uns zum „ermäßigten Tarif“ an. Das ist etwas billiger (für den rbb und für uns), Krankentagesgeld nach sechs Wochen gibt es aber nicht.

Dafür braucht man das Upgrade auf den „allgemeinen Beitragssatz“. Das muss aber jeder Freie bei seiner Krankenkasse anmelden (im Jargon: „die Wahlerklärung abgeben“)!