Mindestbedingungen treten in Kraft (Gemeinsame Erklärung)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den Tarifverhandlungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir in den vergangenen Wochen entscheidende Fortschritte erzielt.

Am 1. April 2013 werden in Kraft treten:

• der Tarifvertrag über Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb. Dieser enthält allgemeine Regelungen zum Vertragsschluss, zu den Vergütungsbedingungen, zur Vergütung bei Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie zu sozialen Leistungen;

• der Honorartarifvertrag Produktion.

Ziel des Tarifabschlusses ist es, Mindestbedingungen treten in Kraft (Gemeinsame Erklärung) weiterlesen

Mindestbedingungen (Vereinbarung über die Inkraftsetzung)

Vereinbarung über die Inkraftsetzung des Tarifvertrags über Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb

zwischen

dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)

– vertreten durch die Intendantin –

einerseits

und

der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

sowie

dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV)

im Auftrag seiner Landesverbände

andererseits. Mindestbedingungen (Vereinbarung über die Inkraftsetzung) weiterlesen

Verhandlungen über Honorarbedingungen erfolgreich abgeschlossen!

Im Dezember müssten alle Urheber und Mitwirkende eine ordentliche Summe auf dem Konto vorgefunden haben: die für zwei Jahre ausstehenden Onlinezuschläge, mindestens 2,75 Prozent der angefallenen Honorare.

Inzwischen haben wir auch ganz offiziell die schwierigen Verhandlungen um die Honorarbedingungen abgeschlossen und freuen uns, euch  fast zweieinhalb Jahre nach unseren ersten Protesten die wichtigsten Änderungen vorzustellen:

Der rbb wollte ursprünglich… Wir haben durchgesetzt:
Online-Nutzung bis zu sieben Tage gratis 2,75 % Zuschlag pauschal für jedes Werk, sogar unabhängig von der tatsächlichen Online-Nutzung
Online-Zuschlag nach sieben Tagen:  2,5 % 5,25 %  (2,75 % plus 2,5 % bei längerer Nutzung)
… an den Wiederholungshonoraren sparen (etwa nur bei Wiederholungen vier Wochen nach der Erstausstrahlung zahlen) Es gelten die ARD-üblichen Regelungen nach dem mdr-Tarifvertrag   (etwa Honorar für Wiederholungen nach dem dritten Tag).
unbefristete exklusive Nutzung als Regelfall … nach bestimmten Fristen können wir die Werke auch wieder selbst verwerten
… die Kolleginnen und Kollegen fast uneingeschränkt haften lassen Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
… das Risiko bei möglichen Persönlichkeitsverletzungen in der Regel auf Mitarbeiter abwälzen Nur noch nicht offensichtliche Probleme mit den Persönlichkeitsrechten Dritter müssen dem rbb ausdrücklich mitgeteilt werden.
… sich sogar heute noch unbekannte Nutzungen für die Zukunft sichern Die Rechte bleiben beim Urheber. Sollte der sich mit dem rbb nicht einigen, kann er sein Werk auch durch andere nutzen lassen.

 

Bei aller Freude über die hart erkämpften Fortschritte – unser Erfolg ist nur relativ. Wir haben die schlimmsten Folgen verhindert und uns lediglich das erstritten, was an anderen Anstalten seit Jahren üblich ist.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Urheberbedingungen sind immer noch die einseitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des rbb, kein Tarifvertrag! Wir haben dem rbb lediglich die Zusage abgerungen, in Zukunft Tarifverhandlungen aufzunehmen (nachdem wir mit dem Honorarrahmen fertig sind). Bis dahin akzeptieren wir das Erreichte als Zwischenlösung.

Wir danken allen, die den dreisten Versuch des rbb, uns unserer Rechte zu berauben, verhindert haben. Nach den mutigen Kolleginnen und Kollegen, die trotz Rauswurf-Drohungen die vom rbb diktierten Urheberbedingungen nicht unterschrieben und Widerstand geleistet haben, waren das vor allem die beiden Verhandlungsführer und Urheberrechtsexperten der Gewerkschaften, Benno Pöppelmann (DJV) und Wolfgang Schimmel (ver.di). Ohne das Knowhow, Engagement und Geschick der beiden hätten wir den rbb wohl nicht ernsthaft in Bedrängnis bringen können.

Eine Bitte noch: Prüft die Abrechnungen über die Onlinezuschläge bitte genau – und sagt uns Bescheid, wenn sich Unstimmigkeiten nicht in der Redaktion klären lassen.

Euer Verhandlungsteam

Durchbruch beim Online-Zuschlag – Mehr Geld für Urheber und Mitwirkende

Der rbb und die Gewerkschaften haben sich nach rund 20monatigen Verhandlungen auf ein neues System beim Online-Zuschlag geeinigt. Anders als bei anderen Sendern hat die Regelung zwei Komponenten – ein Teil ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Beitrags durch den rbb, ein zweiter Teil wird fällig, wenn ein Werk länger als sieben Tage online genutzt wird.

Der genaue Text der Vereinbarung muss noch abgestimmt werden, hier die Eckpunkte:

  • Auf alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden wird ein Zuschlag von 2,75 Prozent des Honorars fällig – unabhängig, ob das Werk tatsächlich online gestellt wird. (Beispiel: Bei einer Leistung, die mit 100 Euro honoriert wird, zahlt der rbb  2,75 Euro zusätzlich.) Urheber-Honorare erkennt man in der Honorarabrechnung in der Spalte Vertragsart („VA“) an der Abkürzung UV, Mitwirkenden-Honorare an dem Abkürzung MV.
  • Bei allen Werken, die länger als sieben Tage online sind, wird ein weiterer Zuschlag von 2,5 Prozent des Honorars fällig.  (Beispiel: Bleibt der 100-Euro-Beitrag länger  als eine Woche online, zahlt der rbb 5,25 Euro mehr).

Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009, erstmalig regulär abgerechnet werden wird aber erst ab dem 1. Dezember 2010. Um die fällige Nachzahlung zu vereinfachen und Komplikationen zu vermeiden, haben wir folgendes vereinbart:

  • Die Summe aller Zuschläge aus dem Jahr 2009 und der Zuschläge aus den Monaten Januar bis November 2010 wird am 1. Dezember abgerechnet und mit der ersten Abschlagzahlung im Dezember ausgezahlt. (Beispiel: Wem im Jahr 2009 Zuschläge von 600 Euro entgangen sind und in den ersten 11 Monaten 2010 500 Euro, findet auf der Dezember-Honorarabrechnung am 1.12. 1100 Euro zusätzlich. Steuern und Sozialabgaben werden im Dezember fällig.)
  • Diese Nachzahlung wird nicht berücksichtigt, wenn es um die Handhabung des 12a-Tarifvertrages geht, der u.a. Urlaubs- und Krankengeld regelt. D.h.: weder kann die nachträgliche Nachzahlung dazu führen, dass jemand „nachträglich“ über die Beitragsbemessungsgrenze rutscht und somit das Anrecht auf Urlaubs- und Krankengeld verliert. Allerdings wirkt sich die Nachzahlung auch nicht auf die Höhe des Urlaubs- oder Krankengeldes aus.
  • Alle Zuschläge werden den einzelnen Honoraren zugeordnet. D.h., dass es im Dezember für alle Betroffenen eine umfangreiche Aufstellung aller Urheber- und Mitwirkenden-Honorare der Jahre 2009 und 2010 gibt.

Da es möglich ist, dass der rbb in der Vergangenheit nicht alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden auch als solche in der Honorarabrechnung erfasst hat, prüft der rbb derzeit, wo trotz fehlender UV/MV-Vermerke die Zuschläge fällig werden müssen.

Bitte prüft das auch selbst. Betroffen sind vermutlich vor allem Tages-Honorare, die als „redaktionelle Mitarbeit“ ohne MV-Vermerk verbucht wurden, bei denen aber Werke entstanden sind. Faustregel: Zuschlagspflichtig sind typischerweise alle Honorare, die fürs Stückemachen gezahlt werden. Nicht zuschlagpflichtig sind typischerweise Tätigkeiten, bei denen keine Beiträge entstehen (Planung, Ablaufredaktion, reine Recherchen, Assistenzen).

Bei Fragen könnt ihr Euch an Marika Kavouras, Tomas Fitzel und Christoph Reinhardt wenden – bzw. an info@rbbpro.de .

Onlinezuschlag

Anders als bei anderen Sendern besteht der rbb-Onlinezuschlag aus zwei Komponenten:Ein Teil ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Beitrags durch den rbb, ein zweiter Teil wird fällig, wenn ein Werk länger als sieben Tage online genutzt wird.

  • Auf alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden wird ein Zuschlag von 2,75 Prozent des Honorars fällig – unabhängig, ob das Werk tatsächlich online gestellt wird. (Beispiel: Bei einer Leistung, die mit 100 Euro honoriert wird, zahlt der rbb  2,75 Euro zusätzlich.)
  • Bei allen Werken, die länger als sieben Tage online sind, wird ein weiterer Zuschlag von 2,5 Prozent des Honorars fällig.  (Beispiel: Bleibt der 100-Euro-Beitrag länger  als eine Woche online, zahlt der rbb 5,25 Euro mehr).

Urheber-Honorare erkennt man in der Honorarabrechnung in der Spalte Vertragsart („VA“) an der Abkürzung UV, Mitwirkenden-Honorare an dem Abkürzung MV.

Den Zuschlag gibt es auf Honorare für alle Werke, die Online gestellt werden können bzw. auf die Honorare, die fällig wurden, damit die Werke enstehen konnten (also auch Tagessätze, etwa bei einer Reporterschicht).

Nicht zuschlagpflichtig sind Honorare für Leistungen, die man nicht online stellen kan (etwa Planungsdienste oder die Arbeit als Ablaufredakteur).

Honorarerhöhungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns wird berichtet, dass die Hororarerhöhungen für Freie nicht wie im Tarifvertrag vereinbart in allen Bereichen und an alle Freie weitergegeben werden. Wir haben Informationen, dass es im Haus Listen gibt, in denen festgehalten wird, welche Bereiche/Redaktionen die Honorarerhöhungen nicht weitergeben wollen.

Deshalb folgende Bitte an Euch: Kontrolliert bitte Eure Abrechnungen und teilt uns bitte schnellstmöglich mit, wenn bei Euch die Honorarerhöhungen nicht weitergegeben werden. Gut wäre es, die Tätigkeit und zuständige Redaktion/Bereich zu erfahren.

Herzliche Grüße,
euere Sprecherinnen

Honorarerhöhung und neues Krankengeld

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gibt zwei Neuigkeiten: der Tarifkonflikt beim rbb ist so gut wie beigelegt und es gibt eine neue Regelung zum Krankengeld.

Die Vermittlerempfehlung im Tarifkonflikt liegt vor und wird wohl von beiden Seiten akzeptiert werden. Für die Freien bedeutet das:

Die Honorare werden rückwirkend zum 1.10.2009 bis zum 31.12.2009 um drei Prozent angehoben. Der rbb wird die Honorar zurückrechnen und nachbezahlen. Gleichzeitig steigt die Kappungsgrenze zum 1.10.2009 um diese drei Prozent. Zum 1.1.2010 beträgt die Honorarerhöhung dann 2,6 Prozent, weil wir 0,4 Prozent in die neue Krankengeld-Regelung stecken. Dazu gleich mehr. Zum 1.10.2010 steigen die Honorare dann noch einmal um 2,3 Prozent und die Kappungsgrenze ebenso. Das ist in Kürze der Tarifabschluss für die Freien. Nun zum Krankengeld.

Die Gewerkschaften ver.di und djv sowie der rbb haben sich auf eine neue Krankentagegeldregelung geeinigt. Sie tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft und führt die bisher geltende Übergangsregelung im Wesentlichen fort. Alle  freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem gültigen Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben, bekommen vom rbb einen Zuschuss. Es ist dabei egal, ob die Freien gesetzlich oder privat versichert sind oder bei der Künstlersozialkasse. Konkret sieht das so aus:

Dauert die Krankheit länger als 3 Tage an, zahlt der rbb pro Krankheitstag vom 1. bis 42. Tag 1/365 der Bruttovergütung der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Krankheit. Das entspricht dem Tagessatz beim Urlaubsgeld.

Allerdings zahlt der rbb nur dann 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes, wenn dabei die Beitragsbemessungsgrenze, derzeit 122,50 Euro pro Tag, nicht überschritten wird. Wer darüber liegt, bekommt nur 80 Prozent, mindestens aber die 122,50 Euro.

Ab dem 43. Krankheitstag bleibt es beim auch bisher schon gezahlten Zuschuss zu den Leistungen der Krankenversicherung. Das heißt, wenn die freie Mitarbeiterin oder der freie Mitarbeiter Krankengeld von der Krankenversicherung erhält, stockt der rbb diese Leistung auf den Tagessatz vom Urlaubsgeld auf. Das kann auch bedeuten, dass es vom rbb nichts gibt, weil die Krankenkasse mehr bezahlt als der Tagessatz vom rbb-Urlaubsgeld ist.

Wer mindestens fünf Jahre regelmäßig, d.h. an mehr als 72 Tagen dabei ist, für den zahlt der rbb auch bis zum 87. Krankheitstag, nach 10 Jahren bis zum 178. Tag.

Freien, die kein Krankengeld von der Krankenversicherung, bekommen, zieht der rbb ab dem 43.Tag den Höchstsatz an Krankengeld ab, den die AOK Berlin an Pflichtversicherte zahlt, derzeit 85,75 Euro. Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte daher in den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 Prozent wechseln. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,3 ist zwar 0,6 Prozentpunkte günstiger, bietet aber keinen Anspruch auf Krankengeld.
Auch privat Versicherte sollten eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag prüfen. Je nach Anbieter gibt es akzeptable Preise, und der zu versichernde Tagessatz muss ja nicht hoch sein, da der rbb auf 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufstockt.

Zahlung bei Erkrankung des Kindes

Auch bei Erkrankung eines Kindes wird das Krankentagegeld vom rbb gezahlt. Die Anspruchsvoraussetzungen regeln sich nach dem 12a-Tarifvertrag. Darin heißt es:
Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Leistungen bei Erkrankung eines versicherten Kindes, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass das erkrankte Kind selbst beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Zahlung bei Schwangerschaft

Werdende Mütter erhalten ab 1. Januar 2010 ebenfalls das Krankentagegeld vom rbb. Auch hier sind die Voraussetzungen im 12a-Tarifvertrag geregelt. Darin heißt es:
Weist eine Mitarbeiterin durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung den voraussichtlichen Termin ihrer Niederkunft nach, erhält sie für die Dauer von sechs Wochen vor diesem Termin, für den Tag der Entbindung und für die Dauer von acht Wochen nach diesem Termin auf Antrag einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Solltet ihr kein Geld von der Krankenkasse bekommen, tritt hier ebenfalls die Zahlung in Höhe des Tagessatzes beim Urlaubsgeld in Kraft.

Da diese Regelung dem rbb Geld kostet haben die Gewerkschaften wie erwähnt auf 0,4 Prozent der Honorarerhöhung in den laufenden Tarifverhandlungen verzichtet. Wir denken, dass wir diese 0,4 Prozent richtig eingesetzt haben. Es dürfte auch schwer fallen, für diesen Betrag eine Versicherung zu finden, die eine vergleichbare Leistung bietet.

Wer Fragen hat wende sich an: info@rbbpro.de oder an
marika@ipn.de, christoph@reinhardt.de oder schaefer-schlandt@t-online.de

Für die Gewerkschaften ver.di und djv

Marika Kavouras, Henriette Wrege, Jürgen Schäfer und Christoph Reinhardt

Mindestbedingungen: Zwischenlösung gefunden

Gemeinsame Erklärung von ver.di, DJV und rbb

Heute haben wir in den Verhandlungen über die Mindestbedingungen der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Schritt aufeinander zugemacht. Um bestehende Ungerechtigkeiten bei unbezahlter Mehrarbeit und Zuschlägen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu mildern, werden wir einen Übergangstarifvertrag schließen. Er soll vom 1. Dezember 2009 befristet bis zum 30. Juni 2010 gelten. Die Eckpunkte sind:

  •  Die Überstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Produktion am Standort Berlin mit einem Tageshonorar von 177,- bis 225,- € werden vergütet.
  • Darüber hinaus erhalten sie einen pauschalen Sonntagszuschlag von 30,- € sowie einen pauschalen Feiertagszuschlag von 50,- €.
  • Bei Abschluss der Vergütungstarifverhandlungen wird der Höchstbetrag von 225,- € entsprechend anpasst.
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Tageshonorar bis 176,- € bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Ebenso wenig ändern sich die Bedingungen für die Kolleginnen und Kollegen am Standort Potsdam.

Bis zum 30. Juni 2010 wollen wir außerdem eine einheitliche Honorarstruktur für den Bereich Produktion an allen Standorten vereinbaren. Wir streben bis zum 31. Dezember 2010 auch eine Einigung über einen einheitlichen Honorarrahmen Programm an.

Am 1. Dezember 2009 werden wir die Tarifverhandlungen über das Krankentagegeld aufnehmen, um noch vor Auslaufen der derzeitigen Regelung zu einem Ergebnis zu kommen.

Verhandlungskommissionen von ver.di, DJV und rbb

Info Urheber-Honorarbedingungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Mittwoch Vormittag haben die Gewerkschaften mit Vertretern der Geschäftsleitung erneut über die Honorarbedingungen für Urheber verhandelt. Dabei ging es vor allem um die strittigen Onlinezuschläge.

Nachdem der rbb bereits im August signalisiert hatte, im Falle einer Einigung 4,5 Prozent nach dem siebten Tag zu zahlen, haben die Vertreter der Geschäftsleitung nun den Vorschlag gemacht, auch für die ersten sieben Tage 2 Prozent mehr zu zahlen. In diesem Modell würden alle Urheber-Honorare um 2 Prozent angehoben (unabhängig davon, ab sie tatsächlich online gestellt werden). Hinzu käme nach sieben Tagen ein Zuschlag von 2,5 Prozent (insgesamt 4,5 Prozent nach sieben Tagen für diejenigen, deren Werke dann noch online sind).

Wir haben diesen Vorschlag als unzureichend abgelehnt. ARD-Standard ist ein Zuschlag von 4,5 Prozent ab dem ersten Online-Tag. Nach dem rbb-Modell würden aber alle Beiträge, die kürzer als sieben Tage online stehen, nur mit 2 Prozent mehr vergütet!

Nicht nur in der Höhe der Zuschläge liegen wir auseinander. Zwar halten wir den vom rbb vorgeschlagenen Weg mit zeitlich gestaffelten Nutzungs-Stufen für gangbar, diese müssten aber die tatsächliche unterschiedliche Nutzung im Internet annähernd realistisch abbilden und dürften den rbb nicht vom ARD-Standard abkoppeln. Wir haben dem rbb heute ein Modell mit drei Stufen vorgeschlagen:

1. Stufe: 0-7 Tage (Alle Urheber-Honorare werden erhöht, unabhängig, ob sie tatsächlich online gestellt werden. Diese Erhöhung sollte nur geringfügig unter 4,5 Prozent liegen.)

2. Stufe: eine Woche bis einen Monat (Nach sieben Tagen wird ein Zuschlag fällig, der zusammen mit der Erhöhung in Stufe 1 über 4,5 Prozent liegen sollte.)

3. Stufe: länger als einen Monat (Nach einem Monat wird für besonders lange genutzte Beiträge ein weiterer Zuschlag fällig.)

Der rbb hat zugesagt, den Vorschlag bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 13. Januar zu prüfen. Bis dahin bitten wir euch mehr denn je:

Notiert alle eure Beiträge, die online gestellt werden, auch wenn das kürzer als sieben Tage sein sollte. Der rbb hat schon Anfang des Jahres verbindlich zugesagt, dass bei einer Einigung die künftigen Regeln rückwirkend zum 1.1.2009 gelten.

Gruß, Christoph