Tarifverhandlungen schwierig bis gescheitert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es kommt eine etwas längere Mail, weil wir Euch über zwei Dinge informieren wollen. Die weiteren Verhandlungen über die Mindestbedingungen für die Beschäftigung von Freien und die Tarifverhandlungen über Gehalts- und Honorarerhöhung.

Um beim letzten anzufangen: am Freitag, den 18. September, haben die Gewerkschaften die Gehalts- und Honorartarifverhandlungen im rbb für gescheitert erklärt. Der rbb wollte erst über Kürzungen und schlechtere Bedingungen bei bestimmten Gehältern verhandeln und dann ein Lohnangebot machen. Das haben die Gewerkschaften mit Recht abgelehnt. Was nun kommt, ist klar: der alte Tarifvertrag läuft am 30.September aus, das heißt, an diesem Tag endet die Friedenspflicht. Am 1. Oktober kann im rbb für höhere Honorare und Gehälter gestreikt werden und das dürfen alle Beschäftigten, Freie und Feste.

Am 22.9. wird es um 16.30 Uhr im  ehemaligen Inforadio-Pavillon eine Infoveranstaltung zum weiteren Vorgehen geben. Alle Freien sind selbstverständlich aufgefordert, zu kommen. Wir Freie haben allen Grund, uns an Kampfmaßnahmen zu beteiligen.

Denn auch die Tarifverhandlungen über die Mindestbedingungen sind am Mittwoch, den 16.9., leider nicht recht vorangekommen. Der rbb sollte uns einen Vorschlag mitbringen, wie es künftig mit der so genannten Kappungsgrenze aussehen soll. Es geht um die Bezahlung von Mehrarbeit und von Zuschlägen bei der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Der rbb sah sich nicht in der Lage uns einen Vorschlag zu machen, weil noch nicht klar sei, wie die künftigen Honorare aussehen. Wir sollten nach Meinung des rbb erst die gemeinsamen Honorare verhandeln und dann über Kappungsgrenzen sprechen. Wir sehen das genau anders herum. Wir haben einen Kompromiss vorgeschlagen, über den der rbb bis zum nächsten Termin am 23. Oktober um 12.00 Uhr in Potsdam (Raum 311) nachdenkt. Hauptpunkt ist, dass wir zunächst die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden festlegen wollen und dass Mehrarbeit auch tatsächlich bezahlt wird. Übergangsweise haben wir zudem vorgeschlagen, auch in Berlin
höhere Honorare an Sonn- und Feiertagen zu zahlen. Die freien Kameraleute in Berlin arbeiten ja an Sonntagen derzeit nicht und machen keine Überstunden, das könnten demnächst auch Grafiker und Cutter sowie weitere Gewerke machen.

Wir wollen nicht nur auf die Antwort des rbb warten, sondern schon vorher deutlich machen, dass wir bereit sind, für unsere berechtigten Forderungen zu kämpfen. Die Gelegenheit bietet sich am 1. Oktober!

Und weil es sicher Fragen dazu gibt:
Informationen zum Streikrecht

1. Das Recht zur Teilnahme an Streiks steht jedem Beschäftigten zu,
Gewerkschaftsmitgliedern und Nichtmitgliedern gleichermaßen. Deshalb dürfen alle
Beschäftigten streiken, auch die, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind.

2. Auch befristet Beschäftigte, Aushilfen und Freie haben ein Teilnahmerecht,
genauso wie Beschäftigte mit Leitungsaufgaben oder Leitungsfunktionen.

3. Das Streikrecht endet auch nicht an „dringenden betrieblichen Bedürfnissen“. Das
heißt, der Arbeitgeber kann die Teilnahme an Streiks nicht verbieten, auch nicht in
noch so wichtigen Bereichen oder bei noch so wichtigen Aufgaben.

4. Die einzelnen Streikenden sind geschützt. Arbeitsrechtliche Sanktionen des
Arbeitgebers wegen Streikmaßnahmen sind illegal. Auch Schikanen oder die
Androhung von Konsequenzen, z.B. Abmahnungen oder Kündigung, sind nicht
erlaubt. Allerdings zählt die Zeit der Arbeitsniederlegung nicht als Arbeitszeit und der
Arbeitgeber kann die ausgefallenen Stunden vom Gehalt abziehen oder gegen
Mehrarbeit verrechnen. Mitglieder erhalten aber bei einem eventuellen Gehaltsabzug
von ihrer Gewerkschaft Streikunterstützung nach den jeweiligen Richtlinien.

5. Arbeitsniederlegungen sind nur zulässig, wenn eine Gewerkschaft dazu
aufgerufen hat und das Ziel besteht, damit den Abschluss eines Tarifvertrages zu
erreichen.

6. Jeder Warnstreik wird von den Streikleitungen der Gewerkschaften ausgerufen
und beendet. Die Streikleitungen, nicht die Streikenden, tragen die rechtliche
Verantwortung und übernehmen die Haftung, auch bei Schäden.

7. Die Streikleitung organisiert die Einzelheiten und legt insbesondere Beginn und
Ende der Maßnahmen fest.

Mit den besten Grüßen,
für die Sprecherinnen

Marika Kavouras