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Onlinezuschlag

Anders als bei anderen Sendern besteht der rbb-Onlinezuschlag aus zwei Komponenten:Ein Teil ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Beitrags durch den rbb, ein zweiter Teil wird fällig, wenn ein Werk länger als sieben Tage online genutzt wird.

  • Auf alle Leistungen von Urhebern und Mitwirkenden wird ein Zuschlag von 2,75 Prozent des Honorars fällig – unabhängig, ob das Werk tatsächlich online gestellt wird. (Beispiel: Bei einer Leistung, die mit 100 Euro honoriert wird, zahlt der rbb  2,75 Euro zusätzlich.)
  • Bei allen Werken, die länger als sieben Tage online sind, wird ein weiterer Zuschlag von 2,5 Prozent des Honorars fällig.  (Beispiel: Bleibt der 100-Euro-Beitrag länger  als eine Woche online, zahlt der rbb 5,25 Euro mehr).

Urheber-Honorare erkennt man in der Honorarabrechnung in der Spalte Vertragsart („VA“) an der Abkürzung UV, Mitwirkenden-Honorare an dem Abkürzung MV.

Den Zuschlag gibt es auf Honorare für alle Werke, die Online gestellt werden können bzw. auf die Honorare, die fällig wurden, damit die Werke enstehen konnten (also auch Tagessätze, etwa bei einer Reporterschicht).

Nicht zuschlagpflichtig sind Honorare für Leistungen, die man nicht online stellen kan (etwa Planungsdienste oder die Arbeit als Ablaufredakteur).

Honorare für Redakteure

Wenn ein freier Mitarbeiter im rbb die Arbeit eines Redakteurs erledigt, gibt es dafür höchst unterschiedliche Honorare: zwischen 150 und 250 ist alles möglich. Nicht unbedingt, weil die Arbeit so unterschiedlich wäre, wohl aber, weil in den verschiedenen Abteilungen sehr unterschiedlich gezahlt wird. In den Honorartarifverhandungen geht es darum, einheitliche Honorare zu schaffen.

Fragt sich nur: In welcher Höhe?

Zum Vergleich: Ein fest angestellter Redakteur mit zehn Jahren Berufserfahrung (Stufe 5) bekommt für ein Jahr mit 220 Arbeitstagen (einschließlich Urlaubsgeld und Familienzuschlag für ein Kind)

  • in der Gehaltsstufe D 5: 54.723 Euro. Das entspricht etwa 220 Tagessätzen à 225 Euro plus Urlaubsgeld.
  • in der Gehaltsstufe C 5: 64.057 Euro. Das entspricht etwa 220 Tagessätzen à 260 Euro plus Urlaubsgeld.
  • in der Gehaltsstufe B 5: 75.198 Euro. Das entspricht etwa 220 Tagessätzen à 300 Euro plus Urlaubsgeld

(Stand: Gehaltstabelle Oktober 2012)