Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den Tarifverhandlungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir in den vergangenen Wochen entscheidende Fortschritte erzielt.
Am 1. April 2013 werden in Kraft treten:
• der Tarifvertrag über Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb. Dieser enthält allgemeine Regelungen zum Vertragsschluss, zu den Vergütungsbedingungen, zur Vergütung bei Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie zu sozialen Leistungen;
• der Honorartarifvertrag Produktion.
Ziel des Tarifabschlusses ist es, den Schutz der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erweitern sowie eine einheitliche Honorierung zu erreichen. Derzeit erhalten die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Berlin und Brandenburg teilweise unterschiedliche Honorare für gleiche Leistungen. Grund dafür sind noch unterschiedliche Honorarstrukturen sowie unterschiedliche Regelungen zur Arbeitszeit, Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (ORB- und SFB-Regelungen).
Die Verhandlungen über den Honorartarifvertrag Programm laufen bereits. Sie werden aufgrund der Komplexität jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Programm gilt allerdings vom 1. April 2013 an bereits der Tarifvertrag über Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb mit Ausnahme der Regelungen über die Zuschläge für Mehrarbeit sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge). Eine neue Regelung über die SFN-Zuschläge werden wir zusammen mit dem Honorartarifvertrag vereinbaren. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei den bisher bestehenden Regelungen.
Nähere Informationen zu den wesentlichen Inhalten und Neuerungen des Tarifvertrags Mindestbedingungen finden Sie hier infrormationen_ueber.file.
Sylvie Deléglise (für die Tarifkommission des rbb)
Marika Kavouras (für die Gewerkschaft ver.di)
André Gählert (für die Gewerkschaft DJV Berlin/JVBB)