Belegschaftsversammlung + Dienstanweisung + Büromöbel-Zuschuss

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

an das Ende einer nicht ganz widerspruchsfreien Woche hat die Intendantin heute Vormittag eine nicht minder vielschichtige Belegschaftsversammlung gesetzt. Und mindestens genauso viel Geduld und Sanftmut wie Frau Schlesinger bei den technischen Hakeleien bringt natürlich auch die Freienvertretung für einige andere Ungereimtheiten auf.

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Auf jeden Fall freuen wir uns sehr, dass die Tarifverhandlungen zum Beendigungsschutz (fka „Bestandsschutz für alle“) inzwischen terminiert sind. Bis zur ersten Runde am 23. November sind es zwar noch über sechs Wochen, am 3.12. geht es aber zügig weiter. Je genauer die Gewerkschaften bis dahin wissen, welche konkreten Erwartungen die vielen Freien an den Tarifvertrag haben, desto besser. Bei der Anerkennung von Eltern- und Pflegezeiten, Zeitverträgen, Tätigkeiten für andere ARD-Sender, Unterbrechungen und Fehlzeiten aus Gesundheits- und sonstigen Gründen können Kleinigkeiten einen Unterschied machen, und weil die Verhandler*innen auch nicht alles wissen, müssen sie gut gebrieft werden. Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, wendet sich am besten direkt ans Verhandlungsteam. Die Freienvertretung nimmt natürlich auch gerne Anregungen entgegen und leitet sie weiter.

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Auch noch erfreulich: Die Dialektik der rbb-Einnahmesituation.  Sie sollte natürlich besser sein. Aber zumindest ist sie besser als erwartet. Darum verzichtet der Verwaltungsdirektor darauf, die Mehrkosten durch Tarifsteigerungen (zum Beispiel die jüngsten 1,9 Prozent vom 1. Oktober) zu 50 Prozent aus den Redaktions-Etats zu finanzieren. Das begrüßt die Freienvertretung natürlich sehr!

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Die neue Fünf-Tage-Prognose für neue NPG-Kolleg*innen wird die Freienvertretung aber niemals akzeptieren. Denn diese ganz bewusst gesetzte Grenze führt vor allem dazu, dass für Freie mit diesem Beschäftigungsumfang keine Tarifverträge gelten. Und ohne Arbeitnehmerähnlichkeit keine Zahlung im Krankheitsfall, kein Urlaubsentgelt, kein Mutterschaftsgeld. „Wir stellen uns unseren sozialen Verpflichtungen“, dieses irreführende Wording hat die Justitiarin leider auch in der Belegschaftsversammlung bemüht. Das Schlimme ist ja gerade, dass der rbb diesem Personenkreis gegenüber zu gar nichts verpflichtet ist. Man merkt die Absicht, und man ist verstimmt.

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Die Freienvertretung kann sich zwar nicht wirklich vorstellen, dass sich auf solche miesen Arbeitsbedingungen tatsächlich eine nennenswerte Zahl von neuen Freien einlässt, #fachkräftemangel. Aber was wird dann aus der „Personalstrategie“, an der der rbb angeblich hinter den Kulissen mit Hochdruck arbeitet? Wirklich deutlich wurden die Ausführungen der Personalchefin auf der Versammlung leider nicht. In der gerade überarbeiteten „Dienstanweisung für den Einsatz freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rbb“ kann man sich aber schon mal ein gewisses Bild machen (wegen der hohen strategischen Bedeutung im rbb-Handbuch zu finden übrigens nicht unter „Freie“, sondern unter „Allgemeine Geschäftsregeln“).

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Außer der Fünf-Tage-Prognose gibt es weitere Neuerungen, die (freundlich gesagt), von einer gewissen Realitätsferne zeugen. Selbstverständlich hat weder die Intendantin noch sonst jemand uns gefragt, was wir davon halten, bevor das Dokument unkommentiert im Intranet aufgetaucht ist. Die Freienvertretung weiß jedenfalls noch nicht, ob sie über sowas lachen oder weinen soll:

„Der wiederkehrende Einsatz in Schichten ist … zu vermeiden, vor allem, wenn es sich um die Regelarbeitszeit festangestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt (z. B. immer montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr).“ (§ 2 Abs. 5)

„… erklären [die Freien] nicht rechtzeitig ausdrücklich ihr Einverständnis … ist dies als Ablehnung zu werten. … Die Ablehnungen sollen in einer für Beweiszwecke geeigneten Form … dokumentiert werden und sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.“ (§ 2 Abs. 3 f)

Okay, vielleicht muss man diese Dienstanweisung tatsächlich nicht so ernst nehmen. Papier ist geduldig, und die Disponent*innen müssen einfach auf die Sanftmut ihrer Intendantin hoffen. Denn wenn sie diese Vorgaben nicht anwenden, müssten sie eigentlich Abmahnungen bekommen. Wenn sie sie aber umsetzen, würde im rbb gar nichts mehr gehen.

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Letzter Lacher über eine (schon ältere) Formulierung aus der neuen Dienstanweisung. Der einem aber im Hals steckenbleibt, wenn man an die laufenden Verhandlungen zum Homeoffice denkt und an die zwischenzeitliche Weigerung des rbb, Freie überhaupt in den Tarifvertrag aufzunehmen:

„Tätigkeiten von freien Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, für deren Erledigung die Anwesenheit im rbb nicht erforderlich ist, sollen außerhalb des rbb durchgeführt werden.“ (§ 1 Abs. 7).

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Immerhin ein ungelöstes Rätsel aus dem NPG-Bestandsschutz hat der Produktionsdirektor aufgeklärt. Warum werden eigentlich immer neue Freie geholt, obwohl die Bestandsgeschützten die Arbeit locker schaffen könnten, wenn man ihnen mehr Angebote machen würde, als im Honorarrahmenvertrag steht? Genauso, wie es der Tarifvertrag eigentlich vorsieht. Jahrelang hat man ihnen (und der Freienvertretung) offiziell erzählt, dass es keine Limitierung gäbe und die Bestandsgeschützten einfach nicht genügend Verfügbarkeiten anbieten würden. Während inoffiziell immer wieder die Rede von einem Deckel war, der „von oben“ käme. Jetzt ist der Deckel offiziell: Bis zu 20 Prozent Überschreitung der Angebotsgarantie sei okay, so der Produktionsdirektor. Mehr Aufträge sollen aber nicht erteilt werden. Die Freienvertretung freut sich zwar, dass das unwürdige Versteckspiel nun beendet ist. Die Gewerkschaften müssen aber mit dem rbb klären, ob diese Praxis mit dem Tarifvertrag vereinbar ist.

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Zum guten Schluss eine wirklich gute Nachricht: Der Zuschuss für ergonomische Homeoffice-Büromöbel ist wieder da. Eigentlich war er bis zum Sommer befristet, jetzt wurde er rückwirkend bis zum 30. November verlängert. Es gibt bis zu 100 Euro. Die Einzelheiten stehen im Update vom 8. Oktober.

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, ersetzt den URL-Anfang (https://intranet.rbb-online.de/) durch https://mein.rbb-online.de:11005/.