Archiv der Kategorie: Stellungnahme der Gewerkschaften

Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung ohne Ergebnis

Auch bei der sechsten Verhandlungsrunde über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche Freie gab es keine Annäherung zwischen den Gewerkschaften und der rbb-Geschäftsleitung. Stattdessen wurde die große Differenz zwischen den beiden Positionen deutlich. 

  • Die Gewerkschaften hatten zuletzt angeboten, zugunsten eines möglichst frühen Schutzes z.B. nach sechs Beschäftigungsjahren eine angemessene Minderung möglicher Ausgleichszahlungen in Kauf zu nehmen. Zusätzlich hatten sie einen Vorschlag vorgelegt, der dem rbb die Möglichkeit geben würde, in bestimmten Situationen auch die geschützte Beschäftigung zu beenden.
  • Der rbb hat dieses Angebot zwar zur Kenntnis genommen, beharrt aber auf einem wesentlich späteren Schutz. Das letzte Angebot sieht einen eingeschränkten Beendigungsschutz nach 20 Jahren vor, Schutz vor betriebsbedingten Beendigungen erst nach 35 Jahren.

Zwar haben beide Seiten in Aussicht gestellt, ihre Positionen ggf. noch zu modifizieren. So bestehen die Gewerkschaften nicht mehr auf sechs Jahren als frühestem Einstiegspunkt in den geschützten Status und auch der rbb signalisierte, u.U. über eine kürzere Betriebszugehörigkeit als 20 Jahre zu verhandeln. Die Verhandlungsdelegation der Gewerkschaften ist allerdings überzeugt, dass der erhebliche Unterschied zwischen den Positionen nicht im Rahmen der bisherigen Verhandlungen überbrückt werden kann.

Der Tarifvertrag darf auf keinen Fall dazu führen, dass nur sehr wenige langjährige Freie unter den Schutz fallen, aber sich zugleich die Situation für viele Freie verschlechtert, weil der rbb sie womöglich kurz vor Erreichen der starren Grenze rauswirft.  Das wollen wir durch einen möglichst frühen Einstieg und ein langsames Aufwachsen der Beschäftigungssicherung verhindern.  Im Gegenzug würden wir zugestehen, dass der rbb den Freien am Anfang nur einen geringeren Anteil ihrer Honorare garantiert und der volle Umfang erst im Laufe der Jahre schrittweise erreicht wird.

Der rbb hat deutlich gemacht, dass er so einem Modell keinesfalls zustimmen würde und hat auch alle anderen Lösungsvorschläge abgelehnt. Damit fehlt die Basis für weitere Verhandlungen. Neue Termine wurden nicht vereinbart. Die Gewerkschaftsmitglieder müssen nun über das Scheitern der Verhandlungen entscheiden und die weiteren Schritte beraten. 

Euer Verhandlungsteam 
ver.di: Marika Kavouras, Andrea Mavroidis, Kathlen Eggerling
DJV: Christoph Reinhardt, Christoph Hölscher, Lojain Al Holu

Tarifverhandlungen um Beschäftigungssicherung: Gewerkschaften sorgen mit neuem Angebot für Bewegung

rbb und Gewerkschaften haben sich am heutigen Dienstag zum fünften Mal getroffen, um über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für freie Mitarbeiter*innen zu verhandeln. Dabei haben die Gewerkschaften einen neuen Vorschlag eingebracht, um Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen zu bringen.

Er soll einen Kompromiss zwischen dem Bedürfnis der Freien nach sozialer Sicherheit und dem Wunsch des rbb nach Flexibilität im Programm möglich machen. Gleichzeitig soll das Risiko reduziert werden, dass durch eine „harte Kante“ viele Freie von der Beschäftigungssicherung ausgeschlossen werden, indem der rbb die Zusammenarbeit mit ihnen vor Erreichen der Grenze beendet.

Und darum geht es bei dem Gewerkschaftsvorschlag:

Der Beendigungsschutz beginnt im Vergleich zum rbb-Angebot deutlich früher – nach sechs Jahren. Allerdings würde das geschützte Honorar (rbb-Angebot: 80 Prozent nach 20 Jahren) zunächst niedriger liegen, dafür aber über die Jahre deutlich anwachsen. 

Die rbb-Delegation will den Vorschlag nun prüfen – am 16. März soll weiterverhandelt werden.

Wir wollen wissen, was ihr von dem neuen Verhandlungsangebot haltet, und möchten mit euch über die nächsten Schritte hin zu einer Beschäftigungssicherung für alle Freien diskutieren. Wir brauchen euer Feedback und eure Ideen!

Auf einer Freienversammlung via Teams am Mittwoch, 9.2. um 17 Uhr wollen wir euch informieren und mit euch reden.

Klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen

Eure gewerkschaftliche Verhandlungsdelegation

ver.di: Marika Kavouras, Dagmar Bednarek, Kathlen Eggerling, Andrea Mavroidis
DJV: Christoph Reinhardt, Christoph Hölscher, Michael Hirschler

Keine Annäherung bei der Beschäftigungssicherung

In der vierten Verhandlungsrunde über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche Freie haben sich die Delegationen des rbb und der Gewerkschafen zwar intensiv über unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten ausgetauscht. Zu einer Annäherung der Positionen kam es allerdings nicht, im Gegenteil:

  • Der rbb will einen Beendigungsschutz frühestens nach 20 Jahren anbieten, wobei er auch nach 20 Jahren noch das Recht auf „normale“ betriebsbedingte Kündigungen behalten will. Erst nach 35 Jahren sollen Freie nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden können.
  • Damit der Sender die Freien nicht kurz vor Erreichen des Beendigungsschutzes beendet, haben die Gewerkschaften eine Regelung gegen mögliche systematische Verhinderung vorgelegt. Der rbb hat dies grundsätzlich abgelehnt …
  • … und umgekehrt angekündigt, dass er im Falle der Regelung eines Beendigungsschutzes von Personen sehr genau prüfen werde, wen er unter solchen Umständen noch über die Schutzgrenze hinaus beschäftigen werde. Das bedeutet letztlich: Je besser die Freien auf dem Papier geschützt sind, desto eher wirft der rbb die Freien raus!

Durch diese Positionierung gefährdet der rbb die weiteren Verhandlungen. Denn diese Bedingungen des rbb würden eine wirksamen Beschäftigungssicherung völlig aushöhlen und die soziale Sicherheit der Freien eher verringern als fördern. Langjährige Freie brauchen aber genauso viel soziale Sicherheit wie ihre angestellten Kolleg*innen.

Die Gewerkschaften haben dem rbb weitgehende Zugeständnisse gemacht, die die Arbeitnehmerähnlichen mit Beschäftigungssicherung beim Wegfall ihrer bisherigen Einsatzgebiete zu Umschulungen und Fortbildungen verpflichten würde. Außerdem haben wir Entgegenkommen bei den mindesten erforderlichen Beschäftigungszeiten signalisiert. Wir werden aber keinen Tarifvertrag abschließen, der den Beendigungsschutz auf die St.-Nimmerleinstag verschiebt und nicht wirksam gegen systematische Verhinderung gesichert ist.

Wir haben mit dem rbb noch eine Verhandlungsrunde am 8. Februar vereinbart, auf dem wir versuchen wollen, die Gegensätze zu überbrücken.

Euer Verhandlungsteam

ver.di: Marika Kavouras, Dagmar Bednarek
DJV: Christoph Reinhardt, Christoph Hölscher, Michael Hirschler, Lojain Al Holu

Keine Fortschritte bei der Beschäftigungssicherung

Die dritte Verhandlungsrunde über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche Freie am Dienstag (4.1.) hat keine Fortschritte gebracht:  

  • Der rbb will frühestens nach 20 Jahren ununterbrochener Tätigkeit Schutz vor Beendigung anbieten,
  • Beendigungen aus betriebsbedingten Gründen sollen aber möglich bleiben.

Dieses Angebot lehnen die Gewerkschaften weiterhin ab. 20 Jahre sind viel zu lang. Betriebsbedingte Beendigungen dürfen nicht den Kern der Beschäftigungssicherung aushöhlen. Langjährige Freie brauchen genauso viel soziale Sicherheit wie ihre angestellten Kolleg*innen.  

Während der rbb darauf dringt, dass der Tarifvertrag die Freien nicht besser stellen dürfe als die Festen, haben wir deutlich gemacht, dass der Schutz für die Freien aber auch nicht schlechter sein darf. Der rbb hat zugesagt, zügig einen neuen Regelungsvorschlag vorzulegen. Die Gewerkschaften werden ihrerseits konkrete Regelungsvorschläge zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten und zur Pflicht von Umschulungen machen. Die Verhandlungen werden am 20. Januar fortgesetzt. 

Euer Verhandlungsteam
ver.di: Marika Kavouras, Kathlen Eggerling
DJV: Christoph Reinhardt, Christoph Hölscher, Michael Hirschler

Beschäftigungssicherung: rbb will 20 Jahre – und betriebsbedingte Kündigungen

Der rbb hat in der zweiten Verhandlungsrunde über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche Freie sein Angebot geändert. 

Demnach könnte ein Beendigungsschutz für Freie nach mindestens 20 Jahren ununterbrochener Tätigkeit für den rbb greifen. Für diese im Vergleich zum ersten Angebot (25 Jahre) günstigeren Frist will der rbb allerdings weitere Bedingungen knüpfen: Neben Regelungen, die geschützte Mitarbeiter*innen ggf. zu Umschulungen bzw. zur Annahme für fachlich zumutbare Tätigkeiten veranlassen sollen, fordert der rbb die Möglichkeit von betriebsbedingten Kündigungen.

Dieses Angebot geht weit an den Bedürfnissen der Freien vorbei, die Gewerkschaften haben es abgelehnt. Wir haben unsere Forderung für eine Beschäftigungssicherung erneuert: Nach maximal sechs Jahren müssen auch programmgestaltende Freie die Sicherheit vor Beendigungen haben. Für nicht programmgestaltende Kolleg*innen, die bisher keinen Bestandsschutz haben, halten wir zwei Jahre für angemessen.

So selbstverständlich wir offen für Regelungen sind, die den festen Freien Sicherheit vor Beendigung und wesentlicher Einschränkung verschaffen, so selbstverständlich werden wir keiner Regelung zustimmen, die den Schutz vor Beendigungen gleich wieder aushebelt. Wir sind überzeugt: Das Bedürfnis der Freien nach Sicherheit bis zum Renteneintritt und die Flexibilität des rbb bzw. seiner Programme und Angebote sind vereinbar. Dass die Möglichkeit „betriebsbedingter Kündigungen“ ein geeignetes Instrument ist, bezweifeln wir. Der rbb hat zugesagt, bis Mitte Dezember einen prüffähigen Entwurf so einer Regelung vorzulegen. Die Verhandlungen sollen Anfang Januar fortgesetzt werden, ein Termin steht noch nicht fest.

Euer Verhandlungsteam
ver.di: Marika Kavouras, Kathlen Eggerling, Dagmar Bednarek, Andrea Mavroidis
DJV: Christoph Reinhardt, Christoph Hölscher, Lojain Al Holu

rbb bietet Beendigungsschutz erst nach 25 Jahren

Gewerkschaften weisen unzureichendes Angebot zurück

Der rbb hat in der ersten Verhandlungsrunde über einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche Freie ein Angebot vorgelegt. Demnach könnten Kolleginnen und Kollegen, die mindestens 25 Jahre ohne Unterbrechung im Sinne des 12a-Tarifvertrags für den rbb gearbeitet haben, nur noch aus wichtigem Grund beendet werden. Die Honorare sollen bei 80 Prozent der bisherigen Höhe gesichert werden.

Dieses Angebot ist völlig unzureichend und würde nur einen sehr kleinen Kreis von Freien tatsächlich schützen. Wir haben es unmissverständlich zurückgewiesen. Der rbb war nicht in der Lage, uns zu sagen, wie viele Kolleginnen und Kollegen diese Voraussetzungen überhaupt erfüllen. Wir fürchten: So gut wie niemand! 

Wir wollen, dass alle langjährigen Freien Beschäftigungssicherheit bekommen. Unseren Vorschlag, die Grenze für eine unbefristete Beschäftigungssicherung bei sechs Jahren zu ziehen, die auch der Manteltarifvertrag für befristete Beschäftigung von Festen vorsieht, schließt der rbb aus. Weil die Verhandlungsdelegation der Geschäftsleitung heute kein Mandat für ein anderes Angebot hatte, haben wir den Termin vorzeitig beendet. Die nächste Runde ist für den 3. Dezember vereinbart. 

Weitere Einzelheiten wollen wir mit euch bei der Versammlung am Mittwoch um 17 Uhr besprechen. Sie ist offen für alle Freien.


Euer Verhandlungsteam

ver.di: Marika Kavouras, Kathlen Eggerling, Dagmar Bednarek, Andrea MavroidisDJV: Christoph Reinhardt, Michael Hirschler, Christoph Hölscher, Lojain Al Holu

Honorare beim neuen Vorabend

Stellungnahme DJV Berlin – JVBB

Vor der Umstellung der Sendung „zibb“ hin zu neuen Sendeformaten, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Honorierung der freien Mitarbeiter mit 12a-Status der Sendung „zibb“ ab 2022 erfolgen soll.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt der Tarifvertrag zur Inkraftsetzung des Honorarrahmens Programm (rbb-Honorartarifvertrag Programm). Dieser legt die Mindestvergütung für die einzelnen Tätigkeit fest.

Daneben bleibt die Höhe der Honorare, die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Tarifvertrages über den Mindesthonoraren liegen, bestehen. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Zuschnitte der Bereiche bzw. der Redaktionen umgestaltet werden und sich dabei die Tätigkeit der Mitarbeiter nicht grundlegend ändert.

Der rbb wandelt das Vorabendprogramm ab dem 1. Januar 2022. Die bisherige Sendung „zibb“ wird in neue Programmstrecken mit den Schwerpunkten Service und Talk aufgeteilt. Im Wesentlichen wird inhaltlich damit die Sendung „zibb“ fortgeführt, die ebenfalls aus den Kernelementen Service und Talk bestand. Dass es nunmehr eine klare Zuordnung der Mitarbeiter zur Redaktion „Service“ bzw. „Talk“ gibt, ändert nicht grundlegend die inhaltliche Arbeit. Nur dies kann nach dem Wortlaut der Ziffer 3 eine Absenkung von Honoraren rechtfertigen.


Dies hat zur Folge, dass die Freien Mitarbeiter, die bislang bei zibb beschäftigt waren und nunmehr ihre Arbeit in einer der neuen Redaktionen fortsetzen, unter Nr. 3 des Bereichs- und Redaktionsschutz des rbb-Honorartarifvertrag Programm fallen. Damit haben diese Mitarbeiter weiterhin Anspruch auf die Honorarhöhe für die entsprechende Tätigkeit, die sie vor dem 1. Januar 2020 vom rbb erhalten haben. Hier ist der Wortlaut des Honorartarifvertrags eindeutig.

Verhandlungen über Beschäftigungssicherung beginnen

Liebe Kolleg*innen,

am Freitag, 17. September, haben der rbb und die Gewerkschaften Tarifverhandlungen für eine Beschäftigungssicherung für arbeitnehmerähnliche vereinbart. Der rbb hat die folgenden Eckpunkte benannt:

  • Beendigungsschutz: Arbeitnehmerähnliche, die seit „X“ Jahren ununterbrochen beim rbb beschäftigt sind, sollen bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr beendet werden können. Nur die Beendigung aus wichtigem Grund bleibt weiter möglich. Die genaue Dauer des erforderlichen Beschäftigungszeitraums soll Gegenstand der Verhandlungen sein.
  • 80 Prozent Honorarsicherung: Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss jährlich mindestens Aufträge im Volumen von 80 Prozent eines Durchschnittsjahres bekommen. Der genaue Bemessungszeitraum muss noch definiert werden.
  • Ausgleichszahlung im ersten Quartal des folgenden Jahres: Erteilt der rbb in einem Jahr weniger Aufträge, ist eine Ausgleichszahlung fällig.

Wir haben vereinbart, zügig die Verhandlungen aufzunehmen, obwohl die Vorschläge des rbb deutlich hinter den Bedürfnissen der Freien zurückbleiben:

  • Entscheidend wird es sein, sich schnell auf eine angemessene Mindestbeschäftigungsdauer zu einigen. Andere Sender setzen für das „X“ Werte bis zu 25 Jahren an. Das kommt für uns überhaupt nicht in Frage, denn solche Fristen schließen fast alle Freien vom Beendigungsschutz aus. Der NPG-Bestandsschutz des rbb sieht drei Jahre vor. Die unbefristete Beschäftigungssicherung beim SWR greift ab sechs Jahren ununterbrochener Beschäftigung bei programmgestaltenden Freien und i.d.R. zwei Jahren bei nicht programmgestaltenden Freien.
  • Völlig unklar ist auch der Umgang mit Fehlzeiten z.B. aufgrund von Eltern- oder Pflegezeiten. Die bestehenden Regelungen zählen solche Lebensphasen nicht zur Beschäftigungszeit (anders als bei Angestellten). Wir können keine Regelung abschließen, die Eltern – de facto vor allem Mütter – weniger Schutz bietet. Auch Zwangspausen und Beschäftigungszeiten mit befristeten Arbeitsverträgen müssen berücksichtigt werden.
  • 80 Prozent Honorarsicherung ist völlig ungenügend und gerade für Geringverdiener keine „Sicherheit bis zur Rente“. Andere Sender verzichten auf Abschläge oder staffeln sie je nach Einkommenshöhe.
  • Eine lediglich jährliche Ausgleichszahlung ist im rbb seit langem üblich, hat sich aber nicht bewährt. Wenn Freie von Honorarausfällen betroffen sind, müssen sie den Ausgleich zeitnah bekommen.

Neben der Beschäftigungssicherung haben wir uns auch zu den folgenden Themen ausgetauscht:

Keinerlei Annäherung hat es bei der künftigen Beschäftigung aller neuen NPG-Freien mit einer 60-Tages-Prognose gegeben. Diese Beschäftigungsform führt dazu, dass Freie in der Regel weder Schutz durch die Personalvertretung noch durch Tarifverträge bekommen und z.B. keine Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubsentgelt erhalten. Die Gewerkschaften haben den rbb aufgefordert, diese zum September eingeführte Praxis sofort zu stoppen. Der rbb lehnt dies kategorisch ab.

Die vollständige Angleichung der Programm-Honorare auf das Niveau des Ziel-Honorarrahmens will der rbb zwar „schnellstmöglich“ umsetzen, einen konkreten Zeitplan konnten wir dazu aber nicht vereinbaren. Auch eine zeitnahe Angleichung der unterschiedlichen Honorare im CNC lehnt der rbb ab. Es besteht Einvernehmen, die Mitte 2022 beginnenden Gehalts- und Honorartarifverhandlungen so vorzubereiten, damit der nächste Angleichungsschritt zum Oktober 2022 erfolgen kann. Dazu werden wir alsbald Termine vereinbaren.

Ebenfalls soll es demnächst Gespräche über neue Rollen und Tätigkeiten sowohl in den Redaktionen (u.a. CNC) als auch in der Produktion geben. Nach einer Bestandsaufnahme soll dies zur Tarifierung neuer Tätigkeiten führen.

Die Verhandlungsdelegation

  • Kathlen Eggerling (ver.di)
  • Christoph Hölscher (DJV)
  • Marika Kavouras (ver.di)
  • Andrea Mavroidis (ver.di)
  • Christoph Reinhardt (DJV)