Am 28. April haben die Delegationen des rbb und der Gewerkschaften sich weiter über das Kompromissangebot der Gewerkschaften ausgetauscht und dabei für mehrere bisher umstrittene Regelungen Annäherungsmöglichkeiten gefunden.
Der Einstieg in die anwachsende Beschäftigungssicherung könnte demnach wie von uns gefordert schon nach sechs Beschäftigungsjahren beginnen. Mögliche Ausgleichszahlungen wegen Nichtbeschäftigung würden nach acht Jahren stufenweise von 20 Prozent der Durchschnittshonorare auf 100 Prozent nach 20 Jahren anwachsen.
Weiterhin ungelöst ist aber immer noch der Umgang mit betriebsbedingten Beendigungen:
- Einerseits müssen sich geschützte Freie auf ihren Beendigungsschutz verlassen können,
- andererseits will der rbb sich als letztes Mittel die Möglichkeit vorbehalten, auch langjährigen Freien aus betriebsbedingten Gründen beenden zu können.
Das Problem: Das bestehende Arbeitsrecht setzt für betriebsbedingte Kündigungen zwar hohe Hürden, allerdings bisher nicht für arbeitnehmerähnlichen Personen, die es zu schützen gilt – die Anforderungen an eine tarifliche Regelung sind daher für beide Seiten anspruchsvoll.
Das Wichtigste ist dabei für uns: Die geschützten Freien müssen jederzeit sicher sein können, dass der Schutz genau dann wirkt, wenn er am dringendsten benötigt wird: bei Etat-Kürzungen und beim Umbauten des Programms oder der Organisation. Die Gewerkschaften werden einen neuen Vorschlag erarbeiten, wie das Problem zu lösen wäre.
Scheitern könnten die Verhandlungen u. a. auch an der Weigerung des rbb, besonders langjährigen Freien eine Zusage zu machen, ab wie vielen Beschäftigungsjahren nur noch aus wichtigem Grund beendet werden kann. Bei rbb-Angestellten beträgt diese Zeit 15 Jahre, in anderen Sendern sind auch für Freie Fristen zwischen 10 und 20 Jahren üblich.
Positiv: Sollten wir uns am Ende auf eine Lösung einigen, würden als Beschäftigungszeiten auch Kinderbetreuungszeiten, befriste Arbeitsverhältnisse mit dem rbb sowie Krankheits- und Pflegezeiten gewertet.
Negativ: Der rbb hat erneut unsere Forderung abgelehnt, dabei auch Ausbildungszeiten an der ems als rbb-Jahre anzuerkennen. Beschäftigungszeiten bei anderen Sendern im Interesse des rbb (z.B. als Korrespondent) oder andere Härtefälle könnten im Einzelfall berücksichtigt werden, hat der rbb zumindest signalisiert – ein Verfahren dafür ist aber strittig.
Die Verhandlungen sollen am 30. Mai fortgesetzt werden.
Eure gewerkschaftliche Verhandlungsdelegation
ver.di: Marika Kavouras, Kathlen Eggerling
DJV: Christoph Hölscher, Christoph Reinhardt, Michael Hirschler