Digitaler Urlaubsantrag + Resturlaub + Familiensonderzahlung + Bildungsurlaub

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

neues Jahr, neues Glück! Die Freienvertretung wünscht natürlich allen nur das Beste. Und blickt ausnahmsweise nicht zurück, sondern konsequent nach vorn! Immer daran denken: Rechte muss man nicht nur erkämpfen, sondern irgendwann auch mal in Anspruch nehmen. Warum eigentlich nicht jetzt gleich und sofort?

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Denn so modern wie jetzt war der Urlaubsantrag noch nie! Die Freienvertretung hat schon ihren Resturlaub mit dem neuen Onlineformular beantragt. Ungelogen: Einen (sic!) Tag später lag der Bescheid im Maileingang! Wer sowas zu Lebzeiten noch erleben durfte, geht natürlich milde über einige Kinderkrankheiten hinweg…

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… und kaum hat man die Org-Einheit validieren lassen, haben sich die Kostenstellen schon wieder geändert?! Tja, dann eben nochmal von vorne. Das Formular lässt sich nicht abschicken? Einfach eine Null eintragen, bei irgendeinem „Sender außerhalb des rbb“, dann geht’s! Versteht sich doch von selbst, und, äh, die rbb-Tage kann man jetzt gar nicht mehr eintragen? Denn bei Autor*innen liegen die dem rbb nämlich nicht (alle) vor. In der Tat: Bis die Honorarabteilung dafür eine Lösung hat, hilft einstweilen (die Älteren erinnern sich) das pdf-Formular.

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Gerade weil der rbb-Buchhaltung wie immer zu dieser Jahreszeit der Jahresabschluss droht, ist genau jetzt die richtige Zeit, mit dem alten Jahr abzuschließen. Resturlaub genommen? Tätigkeitsnachweise eingereicht? Die Honorarabrechnung bittet bis spätestens zum 12. Januar um die noch ausstehenden Unterlagen. Was bis dahin nicht da ist, kann nicht mehr ins Jahr 2022 gebucht werden.

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Auch neu seit Januar: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Personalabteilung hat schon ausführlich drauf hingewiesen: Der „gelbe Schein“ ist Geschichte, jedenfalls für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (für privat Versicherte ändert sich erstmal nichts). Naja, nicht ganz vielleicht: Man muss ihn zwar nicht mehr in Papierform einreichen (der Arbeitgeber lädt sich die Daten bei der Krankenversicherung herunter). Aber „zu Beweiszwecken“ soll einem die Praxis doch eine Papierbescheinigung mitgeben, rät die Personalabteilung, und warnt vor möglichen technischen Problemen. Und nur weil der gelbe Schein wegdigitalisiert wird, heißt das noch lange nicht, dass auch der rbb seine Zahlung im Krankheitsfall auch umstellt. Der Antrag bleibt einstweilen, wie er ist. Ein schicker Onlineantrag sei aber in Arbeit, versichert die Personalabteilung.

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Online verfügbar ist aber schonmal der Antrag auf Bildungszeit (fka Bildungsurlaub). Insgesamt 10 Tage in zwei Jahren hat man Anspruch, so steht es im Gesetz. Seit 2019 haben wir das im rbb auch im Tarifvertrag abgesichert. Zusätzliche Urlaubstage! Für alle Arbeitnehmerähnlichen! Wer will, wer will, wer hat noch nicht?

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Kinder? Familiensonderzahlung! Weil man dem rbb dafür unaufgefordert alle Unterlagen zuschicken muss, ist das erste Wochenende des neuen Jahres doch ein guter Anlass, nochmal zu prüfen, ob man das erledigt hat. Obacht: Für Kinder ab 18 muss sogar jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Immerhin geht es um 82 Euro pro Kind und Monat. Im Zuge der laufenden Tarifverhandlungen wollen die Gewerkschaften endlich die volle Höhe durchsetzen (143 Euro gibt es für Kinder von Festen).

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Ausgleichszahlung fällig? Bestandsgeschütze mit Erfahrung wissen: Ohne Antrag keine Zahlung. Aber auch ohne Bestandsschutz kann es Geld geben. Darum im Zweifel schnell nachrechnen, ob es nur ein schlechtes Jahr war oder: eine wesentliche Einschränkung. Wenn der Sender einen ohne Ankündigung im Vergleich zum Vorjahr 25 Prozent weniger beschäftigt hat (nach 20 Jahren: 20 Prozent), kann es eine Ausgleichszahlung geben. Der Antrag ist formlos, die Freienvertretung hilft gerne beim Nachrechnen.

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Den letzten Absatz habt ihr irgendwann schon mal gelesen? Sehr gut aufgepasst, der stammt Wort für Wort aus dem Newsletter vom 7. Januar 2022. Wer sich ein bisschen gruseln will, liest dort im Volltext nach, was die Freienvertretung vor einem Jahr hoffnungsvoll über den Verlauf der Homeoffice-Tarifverhandlungen geschrieben hat, über die Verhandlungen zum Bestandsschutz für alle, zum Honorarrahmen Programm und zu den anstehenden Entgelttarifverhandlungen.

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Wer lieber abkürzen will: das gilt alles heute genauso wie vor einem Jahr. Die Homeoffice-Verhandlungen sind auch nach der heutigen Runde immer noch auf gutem Wege, aber nicht abgeschlossen. Am 26. Januar erfahren die Gewerkschaften vielleicht, ob der rbb doch noch ein ernsthaftes Angebot bei den Entgeltverhandlungen abgeben möchte. Und ob er sich bei der Beschäftigungssicherung freiwillig bewegen will.

Jetzt aber erstmal: Schönes Wochenende!

Eure Freienvertretung

Probleme mit den Intranet-Links? Wer von außen auf das Intranet zugreift, ersetzt den URL-Anfang (https://intranet.rbb-online.de/) durch https://mein.rbb-online.de:11005/.