Gibt es nicht nur für Feste, sondern auch für (arbeitnehmerähnliche) Freie. Seit 2019 ist das tarifvertraglich abgesichert, es gilt das Berliner Bildungszeitgesetz: Pro Jahr gibt es 5 Tage Bildungszeit. Ggf. kann man auf die Tage des nächsten Jahres vorgreifen, nicht genommene Bildungszeit verfällt allerdings zum Jahresende.
Der Antragsweg ist mehrstufig:
- Zunächst muss man einen allgemeinen Antrag auf Bildungszeit stellen, das Formular gibt es im Intranet. Dabei wird geprüft, ob die Maßnahme den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht - dies kann mehrere Monate vor dem Seminartermin sein.
- Wenn das Seminar stattfindet, nimmt die Honorarabteilung einen weiteren Antrag auf das fällige Urlaubsentgelt entgegen (aus dem hervorgehen muss, dass man zum Zeitpunkt der Maßnahme arbeitnehmerähnlich war, nicht zum Zeitpunkt des ersten Antrags.) Dafür wird dasselbe Formular genutzt wie für das normale Urlaubsentgelt.
- In einem letzten Schritt hat man die Teilnahmebescheinigung zu übermitteln, dann wird das Entgelt ausgezahlt.
Die Höhe der Tagessätze berechnet sich übrigens anders als das übliche rbb-Urlaubsgeld für Erholungsurlaub (1/365 des Vorjahresverdienstes), statt der Kalendertage bilden bei der Bildungszeit die jeweiligen Arbeitstage des betroffenen Kalenderjahres den Teiler (ca. 252).